Formaljuristisch ist Bundespräsident Wulff im Amt und daher für die Unterzeichnung von Bundesgesetzen zuständig. Solange der Bundespräsident nicht zurücktritt kann er nur durch ein Amtsenthebungsverfahren entfernt werden (Artikel 61 des Grundgesetzes). Hierbei muss dem Bundespräsidenten vor dem Bundesverfassungsgericht nachgewiesen werden, dass er vorsätzlich das Grundgesetz oder ein Bundesgesetz verletzt hat.
Bei o.g. Debatte darf man aber eines nicht vergessen: Die Debatte wird bewußt sehr aufpeitschen emotional geführt. Es dürfte zudem keinen einzigen Spitzenpolitiker geben, der keinen Dreck am Stecken hat. Das liegt in der Natur der Sache. Wer rumzickt und das was Üblich ist nicht mitmacht, sich weigert, sich erpressbar zu machen, der steigt im Kreis der Mächtigen niemals so weit auf um derartige Ämter bekleiden zu können. Nun hat Christian Wulff aber sein Gewissen entdeckt. Er hat öffentlich zur Entmachtung der Finanzwirtschaft aufgerufen, bestehend aus den Banken, Versicherungen und Ratingagenturen. Es rollt nun die übliche Maschinerie mit den üblichen Mechanismen an, die für diesen Fall vorgesehen ist. Christian Wulff ist erpressbar durch das was er getan hat und dies fliegt ihm nun um die Ohren. Es kann nun sehr leicht Druck aufgebaut werden um ihn aus seinem Amt zu zwingen.
Moralisch kann man kann im Verhalten von Christian Wulff durchaus Vorwerfbares finden und nachlegen, dass er die Anfeindungen verdient hat, die ihm widerfahren. Man kann aber auch etwas heroisches in seinem Verhalten finden, weil er gezeigt hat, dass er bereit ist sich zu opfern um die Wandlung vom Saulus zum Paulus zu vollziehen. Letztes ist im Übrigen eine durchaus traditionell christliche Verhaltensweise, die schon immer von der Kirche mit viel Bewunderung gepriesen wurde…
Ich persönlich bin einfach nur der Ansicht, dass ich es schön finde, dass dieses Thema diskutiert wird und freue mich, dass es immer mehr Bürger gibt, die politisches Interesse zeigen. Hierfür bedanke ich mich besonders bei Ihnen recht herzlich!
Ihr Neon