Gültigkeitsdauer eines deutschen Reisepasses

Ganz sicher nicht.

Können wir es jetzt bitte dabei belassen? Du hast das seltene Szenario erlebt, dass Dir bei einer Frage nicht energisch widersprochen wurde, sondern Dir bestätigt wurde, dass Du recht hattest und hast dieses nun auch durch die Behörde bestätigt bekommen.

Schmälere doch dieses Erlebnis nicht dadurch, dass Du nun nach einem Stückchen des Kaisers Bart suchst, über das Du streiten kannst. In diesem Streit wirst Du sicherlich nicht recht haben oder erhalten, weil es keine Verwaltungsvorschrift gibt und geben kann, die eine Erteilung eines Passes mit einer Gültigkeit von nur 6 Jahren außer den im Gesetz genannten Umständen vorsieht.

Es gibt auch keine Verwaltungsvorschrift, die regelt, dass ein Pass bei der Beantragung eines neuen Passes zu entwerten ist, weil das Gesetz regelt, wann ein Pass zu entziehen bzw. zu versagen ist. Die Beantragung eines neuen Passes gehört nicht zu den dort genannten Gründen.

Nicht zuletzt bist Du schon bei dem Gedanken, eine Stadtverwaltung könne für sich Verwaltungsvorschriften zu einem Gesetz erlassen, auf dem falschen Dampfer, weil Verwaltungsvorschriften nur von obersten Bundes- und Landesbehörden für die nachgeordneten Behörden erlassen werden.

Interne Bearbeitungsvorgaben können sich auf so fundamentale Aspekte bei der Bearbeitung natürlich auch nicht erstrecken, sondern nur auf die Reihenfolge von Bearbeitungsschritten, die korrekte Ablage, die Zuordnung von Buchstaben zu Sachbearbeitern usw.

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Können wir es jetzt bitte dabei belassen?

Was veranlasst dich zu dieser Frage? Meine Stellungnahme zu deinem letzten Beitrag enthält doch keine Bitte um eine Antwort. Du kannst dich doch hier gerne jederzeit „ausklinken“ ohne irgend jemanden fragen zu müssen. Aber wer noch etwas Konstruktives zu dem Thema beitragen möchte, den bitte ich, dies zu tun.

Du hast das seltene Szenario erlebt, dass Dir bei einer Frage nicht energisch widersprochen wurde, sondern Dir bestätigt wurde,

Das ist falsch, denn mir wird häufiger zugestimmt, als widersprochen und Pierre und Hexerl waren in diesem Fall ganz klar anderer Meinung.

Schmälere doch dieses Erlebnis nicht dadurch, dass Du nun nach einem Stückchen des Kaisers Bart suchst, über das Du streiten kannst.

Mir geht es bei meinen Sachfragen nicht darum, zu streiten, sondern nur um die korrekte Beantwortung meiner Fragen, vorzugsweise mit Quellennachweis. Entschuldige, aber ich nehme an, auch du bist nicht bzgl. Reisepässe allwissend.

Nicht zuletzt bist Du schon bei dem Gedanken, eine Stadtverwaltung könne für sich Verwaltungsvorschriften zu einem Gesetz erlassen, auf dem falschen Dampfer,

Diesen Gedanken hatte ich nicht!

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Weil Du Fässer aufmachst, die es nicht gibt und mir völlig unklar ist, warum. Du hast doch die Antwort der Stadtverwaltung, die völlig in Deinem Sinne ausgefallen ist. Warum suchst Du jetzt noch nach Schlupflöchern, die am Ende dazu führen könnte, dass Dir die Stadtverwaltung den Pass im Nachhinein vielleicht doch noch nur für sechs Jahre ausstellen könnte?

Wofür Verwaltungsvorschriften sind, erklärte ich, und was sie nicht machen, auch. Insofern gibt es nichts, über das noch zu diskutieren wäre. Aber siehe da: wir diskutieren immer noch.

Aha. Vielleicht gehst Du spaßeshalber mal die Diskussionen der letzten zehn Jahre mal durch, die Du hier losgetreten hast. Einen Ablauf von Frage, Antwort, Dankeschön wirst Du kaum finden.

Passgesetz. Ganz einfach. Und ein paar Grundlagen zum Öffentlichen Recht. Die Quelle Passgesetz inkl. deren § 5 hattest Du doch schon selbst gefunden. Was für eine Quelle willst Du noch? Dass nicht jede Behörde machen kann, was sie will? Artikel 20 Abs. 3 Grundgesetz. Dass überall die gleichen Vorschriften gelten müssen? Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz.

Weil Du Fässer aufmachst, die es nicht gibt

Was dir so klar zu sein scheint, war es der Mitarbeiterin des Bürgeramtes, Pierre und Hexerl und denen, die ihren Beiträgen zugestimmt haben, offensichtlich nicht.

Einen Ablauf von Frage, Antwort, Dankeschön wirst Du kaum finden

Auch das ist falsch, bei meinen Sachfragen findet der sich (fast) immer. Du musst mich da mit anderen Forumsmitgliedern verwechseln.

Ich weiß, dass in diesem Forum für gewöhnlich Wichtigeres besprochen wird und bitte um Entschuldigung, dass ich hier für so etwas Belangloses ein Faß aufgemacht habe.

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Was soll ich dazu sagen? Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung, vielleicht.

Das ist nicht der Fall.