günstigste KV-Variante / neues Gesetz

Hallo!
Nehmen wir an, man war immer freiberuflich tätig, war in der letzten Zeit durch einen Einnahmerückgang nicht krankenversichert.

Was wäre die absolut günstigste Variante, wenn man wieder eine Versicherung abschließen will (bzw. ja muss)?
( eine KV-Eigenbeteiligung an Behandlungskosten zwecks Reduzierung der Monatsbeiträge könnte hierbei beliebig hoch sein )

also immer im Bezug auf die monatl. Beiträge:
a) man arbeitet selbstständig (würde einem am besten gefallen), muss dann sich auch selbst versichern

b) man nimmt einen Mini-Job (auch zusätzlich zur Selbständigkeit) an

c) man nimmt einen Teilzeit-Job (auch zusätzlich zur Selbständigkeit) an

d) Vollzeit-Job (allerdings sehr ungern, da Verzicht auf selbständige Tätigkeit)

Was wäre hier die günstigste Variante im Bezug auf eine neu abgeschlossene Versicherung?


Ein weiterer Punkt.
Es gibt ja dieses im Bundestag nun verabschiedete Gesetz, wonach Nachzahlungen bei
Nichtversicherung erlassen (bzw. ermäßigt?) werden.
Wurde wohl auch im Bundesrat am 5.7. behandelt. Man findet im Internet hierzu m.E. wenig Konkretes.
Kennt sich da jemand bzgl. des neuesten Sachstands aus, oder kann man dem „Braten nicht trauen“, also nur ein „Wahlgeschenk“ mit Haken?

Falls jemand sich auskennt und Tipps haben sollte, möchte ich mich ausdrücklich im voraus
bedanken

Hallo,
zunächst wäre zu klären - wo di betreffende Person letztmals versichert war - privat oder gesetzlich? Zudem, wenn letztmals privat - hat die Person das 55. Lj. bereits vollendet.
Eine Aussage darüber, welche Version eines Tätigkeitsbildes die „preisgünstigste“ Absicherungsvariante in der KV nach sich zieht ist pauschal nicht möglich.
Bei dem im Bundestag/Rat beschlossenem ging es nicht um etwaige „Nachlässe“ für Nichtversicherte sondern die Schuldenproblematik bei säumigen Beitragszahlern.
Gruß J.K.

Hallo,

das Gesetz sieht u.a. auch eine Öffnung der PKV für Nichtversicherte vor, in der Form, dass für einen Zeitraum x die Strafbeiträge entfallen.

Aber entscheidend bleibt richtig die Frage „Wo zuletzt versichert ?“, dann kann die Frage vielleicht beantwortet werden.

Gruss

Barmer

Hallo,

Minijob und untergeordnete Teilzeit haben keinen Einfluss auf die Krankenversicherung, die Varianten können entfallen.

Ohne Angaben zum Alter und zum Einkommen ist natürlich gar keine Antwort möglich. Und wie schon richtig gesagt wurde, ist die letzte Versicherung wichtig, um ggf. Möglichkeiten auszuschließen.

Viel Glück

Barmer

Hallo,
das neue Gesetz ist mitnichten ein „Freibrief“ - es kommt immer noch auf die jeweilige Fallkonstellation an.
Gruss
Czauderna

Vielen Dank für die Feedbacks.

Zu den Punkten: Alter: 53 Jahre, zuletzt vesichert: bei KKH in 90-ern
Einkommen z.Zt. ca. 700 bis 1.000,-/Monat

Für weitere Tipps besten Dank im voraus.

Leider muss ich da gleich eine ganze Reihe TRäume/Wünsche zerstören, die das gerade verabschiedete Gesetzt durch falsche Berichterstattung geweckt haben mag:

  1. Richtig ist, dass das Gesetz nicht nur bestehende Beitragsschulden in der GKV erlassen möchte sondern auch durch Erlass der Beitragsnachzahlungen für die Vergangenheit derzeit Nichtversicherte in einer einmaligen Öffnungsaktion bist Ende des Jahres in die Krankenversicherung zurücklocken möchte. ABER: das gilt nur für Nachrangig Pflichtversicherte gemäß § 5 Abs.1 Nr 13 SGB 5 und nicht für freiwillig Versicherte wie Dich. Alle Selbstständigen (freiwilig Versicherten) die entweder Beitragschulden haben oder Nichtversichert sind und zurück wollen, schauen hier komplett mit dem Ofenrohr ins Gebirge — und da geht es immerhin um aktuell 1.4 MIlliarden EUR Beitragsschulden, ein echter Skandal, dass nur Hartz IV Empfänger von dem Schuldenerlass profitieren.
    Lediglich die REduzierung der Säumniszuschläge von 6% p.m. auf 1% p.m. gelten auch für freiwillig Versicherte.

  2. Richtig ist, dass bei einer Anmeldung/Versicherung bei einer privaten deutschen Krankenversicherung bis Ende des Jahres die Pauschalbeiträge für die Vergangenheit erlassen werden. ABER: das heisst leider nicht, dass Dich deutsche PKV in einen normalen Tarif annehmen werden - nach den derzeit gültigen Annahmerichtlinien der deutschen PKV-Unternehmen wird Dir nur eine Versicherung im BASIS-Tarif angeboten werden (und die kostet 700+ EUR im Monat, geht als gar nicht für Dich). Auch hier springt das GEsetz viel zu kurz und löst die eigentichen Pobleme nicht.

Um dem Thema Pauschalbeiträge/Nachzahlungen für die VErgangenheit dauerhaft zu entgehen, sehe ich derzeit nur die Möglichkeit Dich über eine europäische Krankenversicherung/EWR-DIenstleister bis Jahresende zu versichern. Denn damit sind dann die Pauschalbeiträge für die VErgangenheit rechtsverbindlich erledigt. Und dann nach einem Jahr - auf jeden Fall bevor DU 55 Jahren wirst, sonst funktioniert das nicht mehr!!! - über einen Midijob oder sonstwie sozialversicherungspflichtige Anstellung wieder in die Pflichtversicherung der GKV zurück.

Bin gespannt, wann die ersten Medien sich auf diese Ungerechtigtkeiten im neuen Gesetz stürzen…

Was jetzt individuell das Beste ist, kann ein Forum natürlich nicht klären.

Normal wäre jetzt der Weg zu einer GKV, anhand der Unterlagen Einigung auf einen Beitrag (unter Offenlegung der Verhältnisse wäre der Entlastungsbeitrag von ca.220 EUR möglich).

Nachzahlung ab 4.2007 ist auch nach neuen Gesetz noch vorgesehen, aber die Säumniszuschläge fallen nicht mehr so ins Gewicht

Eine PKV ist wegen des Alters keine Alternative.

Viel Glück

Barmer

Hallo,

m.E. ist der Fragesteller nachrangig pflichtversichert und würde daher (entgegen meiner Antwort) von dem Erlass profitieren.

Ich hatte mich bisher nur über den Erlass in der PKV kundig gemacht.

Es bleibt spannend.

Gruss

Barmer