Es scheint eine verfahrene Situation zu sein. Es sieht nicht so aus, als ob sie beide sich friedlich einigen könnten. Es läuft darauf hinaus, dass ihr Streit im Zugewinnausgleich geklärt wird. Da Sie beide das Gutachten beauftragt haben, wird das Gericht es entweder anerkennen oder einen vereidigten Sachverständigen berufen. Warten Sie das Gerichtsurteil ab, zahlen Sie keine Nutzungsentschädigung, es sei denn, Sie haben das so vereinbart. Suchen Sie sich einen vernünftigen Anwalt, der bei Gericht SOFORT alle notwendigen Anträge einreicht. Keine unnötigen Diskussionen, keine Hin- und Herschreiben. Das erhöht nur die Kosten. Stop complaining. Werden Sie aktiv. Ihre Frau hat eben keine Sonderrechte. Sie hat nur offenbar die bessere Beratung. Das ist nicht die Schuld Ihrer Frau. Also, noch einmal: machen Sie sich nicht die Nerven kaputt, suchen Sie einen guten Anwalt und reichen bei Gericht die notwendigen Anträge ein.