Gütertränung-scheidung - endwermögen

Hallo, habe eine frage:

mit meiner exfrau haben wir eine wohnung gekauft
notariel habe ich 75% und sie 25% von der wohnung-Die auskunft über den endvermögen ist : girokonto 400 euro
wohnung die 75 % ist 35.000 euro
auto wert 2000 euro - ingesamt activ ist 37400 euro-
bei der verbindlichkeit sind die 10.000 schulden an der bank und 1200 Anwaltskosten-
meine frage was muß ich teilen mit meiner exfrau ?? ( die schulden 10.000 sind wir beide haftbar)

ihr teilt alles einschließ Schulden

Wenn ihr beide bei der Bank unterschrieben habt,Haftet ihr alle beide.

Hallo,
daa Geld vom Girokonto wird geteilt.
Wenn die Wohnung verkauft wird, erhält die Ehefrau 25%.
Vom Fahrzeugwert erhält die Ehefrau die Hälfte. Oder der Ehemann, das kommt darauf an, wer den Wagen behält.
Bei den Bankschulden kommt es darauf an, wodurch sie entstanden sind. Wurden sie gemeinsam gemacht oder hat nur einer sie verursacht? Wenn sie durch den Wohnunfskauf verursacht wurden, werden die Schulden 75% zu 25% aufgeteilt. Darüber kann man sich aber auch streiten, wenn bei der Bank beide Gesamtschuldner sind. Wenn beide gemeinsam haften, werden die Schulden geteilt.
Bei den Anwaltskosten kommt es darauf an, wer sie verursacht hat. Gemeinsame Anwaltskosten werden wahrscheinlich geteilt. Das kann im Einzelfall aber auf die Unterhaltssituation ankommen.
Viele Grüße

Danke für die schnelle antwort- die rest schulden sind für den kauf der wohnung und haften beide aber es ist nicht vermerkt wie viel 50 -50 % oder 75-25%…Ich habe bei 75-25% weil sie ist in der ehe mit schulden gekommen und so haben wir uns entschiden das wir es 75-25 % de wohnung lasen.
Aber jetz will sie nicht annerkennen den Gutachter der die wohnung geschetzt hat- frage : ist es möglich das sie ihre 25 % Zwangsversteigern oder die ganze wohnung weil ich möchte die wohnung behalten.

Es ist so, dass jeder Eigentümer die Wohnung verkaufen kann, auch durch eine Zwangsversteigerung. Selbstverständlich wird dann die ganze Wohnung verkauft. Das ist aber in der Regel keine gute Idee, weil in der Zwangsversteigerung meistens nicht der Preis zu erzielen ist, den man im freien Verkauf bekommt. Ich nehme auch an, dass sie selber noch in der Wohnung wohnen? Dann ist sie in einer Zwangsversteigerung nicht gut zu verkaufen, weil jeder Käufer davom abgeschreckt sein wird.
Ich würde den Gutachter der Gegenpartei auch nicht anerkennen. Sorry - no way. Was man aber machen kann ist, gemeinsam einen gerichtlich vereidigten Sachverständigen beauftragen, der den Wert bestimmt. Dann kann auf dieser Basis ausgezahlt werden.

Danke für die antwort aber: den Gutachter haben wir beide beauftragt und je hälfte bezalt aber ihr anwalt wili den preis ncht akzeptiren- laut Gutachter ist die wohnung 47.000 wert und nach seine schetzung soll 85.000 wert sein. Ich Wohne in der wohnung und ist mir recht wen ich es versteigere und muß nur ihr teil kaufen von 25 %. Habe kein guten Anwalt aber habe seit 2 wochen gewechselt und den vorschlag mache ich weil der streit ist länger seit 1 jahr- un muß auch 80 euro monatlich für de 25% nutzungsenschedigung.
Meine angaben über wirtschaftliche und ´vermögen habe ich seit ein jahr abgegeben aber sie immer noch nicht oder nur ein teil …Frauen haben sonder rechte -

Hallo.

Damit kenne ich mich nicht aus.

Viel Glück

Es scheint eine verfahrene Situation zu sein. Es sieht nicht so aus, als ob sie beide sich friedlich einigen könnten. Es läuft darauf hinaus, dass ihr Streit im Zugewinnausgleich geklärt wird. Da Sie beide das Gutachten beauftragt haben, wird das Gericht es entweder anerkennen oder einen vereidigten Sachverständigen berufen. Warten Sie das Gerichtsurteil ab, zahlen Sie keine Nutzungsentschädigung, es sei denn, Sie haben das so vereinbart. Suchen Sie sich einen vernünftigen Anwalt, der bei Gericht SOFORT alle notwendigen Anträge einreicht. Keine unnötigen Diskussionen, keine Hin- und Herschreiben. Das erhöht nur die Kosten. Stop complaining. Werden Sie aktiv. Ihre Frau hat eben keine Sonderrechte. Sie hat nur offenbar die bessere Beratung. Das ist nicht die Schuld Ihrer Frau. Also, noch einmal: machen Sie sich nicht die Nerven kaputt, suchen Sie einen guten Anwalt und reichen bei Gericht die notwendigen Anträge ein.

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Frohe Weinachten !!!

hallo,
sorry,kann ich nicht helfen…

girokonto je 200 € für jeden
Wohnung er 75%, 2ie 25%
anwalt wenn von beiden beauftragt halbe/halbe. ansonsten der Auftraggeber (er oder sie)
Schulden (wofür? für Wohnung, dann 25/75) wenn für allgemein, dann 50%/50%
mfg
EJWW

Hallo
danke für die antwort aber ich habe hier nicht verstanden :Schulden (wofür? für Wohnung, dann 25/75) wenn für allgemein, dann 50%/50% …ES IST KEIN VERMERKT DAS EINER VON UNS IST HAFTBAR "%- ODER 75 %in vertrag von der bank.

Hallo,
die Wohnung wird wie beim Kauf aufgeteilt. 75 % für Sie und 25 % gehören Ihrer Frau. Die anwaltskosten trägt derjenige, der die Scheidung eingereicht hat. Die Notarkosten werden geteilt. Die Schulden tragen Sie beide jeweils zur Hälfte da Sie beide gehaftet haben. Das Auto und Barvermögen wird auch je zur Hälfte geteilt.
Sonstige vorhandene Kapitalvermögen, Kapitalversicherungen werden zum Rückkaufswert geteilt.
Hausrat wird aufgeteilt in beiderseitiger Absprache.
Alles Gute

Hallo memphis56
Ich meine mal das ihr beide für die 10000€ haftbar seit.
Aber wenn du es genau wissen möchtest,währe es angebracht einen Anwalt zu konsultieren, den der kann dir genau sagen für was du haftbar gemacht werder kannst.
Gruß Seppel42

danke für deine antwort-
du hast recht aber ich habe kein vertrauen mehr in die Rechtsanwalt.

Hallo

wenn die Schulden für das Haus sind, dann entsprechend der Eigentumsverteilung (25/75).
Wenn nicht, dann 50/50

Gruß
EJWW