Gütertrennung Ja oder Nein

Meine Frau und ich wollen uns ein Haus kaufen, da meine Schufa aber leider wirklich nicht gut ist wird es darauf hinaus laufen das meine Frau das Haus alleine Finanzieren muss damit eine Kreditanfrage nicht abgelehnt wird. Ist es dann erforderlich das wir eine Gütertrennung vorab beim Notar machen damit ich als Ehemann nicht mit in den Kredirvertrag muss? Uns wurde nämlich gesagt das eine alleinige Finanzierung bei Ehepartner nur mit Gütertrennung möglich ist.

Vorab schonmal danke über jeden Ratschlag

Juristisch gesehen hat das eine mit dem anderen nichts zu tun. Ob ein Kreditgeber aus welchen Gründen auch immer Gütertrennung verlangt, was ich mir kaum vorstellen kann, weil ich darin keinen Sinn sehe, ist keine Rechtsfrage.

Wenn wir aber keine Gütertrennung machen, verpflichtet die Bank uns mich auch mit in den kreditvertrag zu nehmen, was automatisch zu einer Ablehnung führen würde

Moin,
das ist Sache der Absprache, keine Verpflichtung, die haben das halt normalerweise (bei guter Schufa) lieber. Grüße

Bei Eheleuten besteht für den Kreditgeber immer die Gefahr, dass bei Krisen (bzw. bereits im Vorfeld, wenn die Krise sich andeutet) die Güter und Lasten relativ beliebig zwischen den Eheleuten verschoben werden. Deswegen fordern Kreditgeber häufig, dass beide Ehegatten haften. Der Schuldner behält die Lasten, der andere Ehegatte behält die Einkunftsquellen und Güter. Der Gläubiger guckt in die Röhre.

Lasten können Schuldner mit Wirkung für den Gläubiger gar nicht ohne dessen Mitwirkung verteilen, weder relativ beliebig noch absolut beliebig noch sonstwie.

Das Grundstück wird mit einer Grundschuld belastet. Der Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung in das Grundstück richtet immer gegen den aktuellen Eigentümer.

1 Like

Ich sagte ja bereits, dass zwischen dem einen und dem anderen juristisch kein Zusammenhang besteht.

Natürlich kann ein potenzieller Kreditgeber den Kredit von mehr oder weniger beliebigen Bedingungen abhängig machen, wie auch jeder potenzielle Kreditnehmer das Recht hat, diese Bedingungen abzulehnen. Ein Vertrag kommt zustande, wenn man sich einig wird. Wird man sich nicht einig, gibt es halt keinen Kreditvertrag.

Ob in der Praxis Banken vom Güterstand abhängig machen, wer im Darlehensvertrag stehen muss, und ob das überhaupt alle Banken gleich handhaben, ist keine Rechtsfrage und darum, wie ich ja schon sagte, in diesem Brett nicht zu klären. Mir leuchtet das spontan nicht ein. Mein Eindruck ist eher, dass dem eine falsche Vorstellung vom Wesen der Zugewinngemeinschaft zugrundeliegt. Aber ich bin kein Banker und will nichts einfach so behaupten.

Die Bank steht jedenfalls nicht besser da, wenn sie nur mit einem Ehepartner kontrahiert, als wenn sie zusätzlich noch den anderen Ehepartner in den Kreditvertrag aufnimmt, selbst wenn bei Letzterem nichts zu holen ist. Vielleicht lehrt die Erfahrung, dass solvente Darlehensnehmer mit einem weniger solventen Ehepartner ein höheres Risiko darstellen. Das ist nur eben keine Rechtsfrage.

Die Lasten bleiben bei dem Schuldner, der unterschrieben hat. Die Einkunftsquellen und Vermögenswerte wandern zum anderen Ehepartner. Passiert jeden Tag.

Solange das Grundstück werthaltig genug ist, ist ja alles gut. Bei den heutigen Beleihungsquoten spielen die Banken aber häufig nicht mehr mit (ist bei uns in der Region inzwischen zu beobachten, die Übertreibungen der Marktpreise werden nicht mehr als „Sicherheit“ beliehen, die Beleihungsquoten gehen wieder zurück). Dann benötigt man schon, neben der Grundschuld, persönliche Bonität.

1 Like