Hallo in die Runde.
Frage für einen Freund: Der ist Vater eines unehelichen Kindes geworden. Nun wird Unterhalt gezahlt und Gerichtsprozesse sind angestrengt worden. Umgang/Sorgerecht etc.
Er ist aber verheiratet. Keine Rechtsschutzversicherung übernimmt Familienrechtsangelegenheiten, da die Kosten ausufern können. Deshalb fragt sich mein Freund, ob es Sinn macht, die Zugewinngemeinschaft in eine mit Gütertrennung umzuwandeln. Der Besitz würde sicherlich nicht vor Pfändung bewahrt werden. Aber das Einkommen und die individuell angesparten Rentenversicherungsbeiträge und andere Vermögen wären doch vor dem Zugriff dann sicher, oder?
Ich freue mich auf Eure Nachfragen und/oder Hinweise.
Schöne Grüße.
Fragen200