A erhält von den Rechtsanwälten einer Inkassofirma eine ´Ratenzahlungsvereinbarung´ mit genau definiertem Ratenzahlungsmodus. Eine Klausel besagt, dass A nach Ablauf der nächsten 6 Monate (genaues Datum angegeben) auf Verlangen Auskunft über sein Einkommen zu geben hat. Unterschrieben ist das Papier von einem Rechtsanwalt.
A hat das Papier bisher nicht gegengezeichnet und zurückgeschickt, die geforderten monatlichen Zahlungen aber bisher zwei Mal getätigt. Es liegt also kein Verstoß gegen die zugesandte Vereinbarung vor.
Nun erhält A ein weiteres Schreiben der Anwälte, in dem nicht etwa eine Zusendung der gegengezeichneten Vereinbarung gefordert wird, sondern diese Vereinbarung „bestätigt“ und nochmals im Sinne der ersten Vereinbarung definiert wird. Zusätzlich aber wird plötzlich ein Einkommensnachweis gefordert, der in der ersten Vereinbarung noch um ein halbes Jahr aufgeschoben wurde.
Frage: Gilt immer noch die erste von einem Anwalt unterschriebene Vereinbarung, obwohl sie nicht von A gegengezeichnet wurde? Oder ist diese aus diesem Grund hinfällig?
A könnte den Gesamtbetrag problemlos sofort begleichen, es geht ihm aber zunächst um die Frage:: Gilt eine unterschriebene Vereinbarung auch ohne Gegenzeichnung?