Gültigkeit einer Ratenzahlungsvereinbarung auch ohne Gegenzeichnung?

A erhält von den Rechtsanwälten einer Inkassofirma eine ´Ratenzahlungsvereinbarung´ mit genau definiertem Ratenzahlungsmodus. Eine Klausel besagt, dass A nach Ablauf der nächsten 6 Monate (genaues Datum angegeben) auf Verlangen Auskunft über sein Einkommen zu geben hat. Unterschrieben ist das Papier von einem Rechtsanwalt.

A hat das Papier bisher nicht gegengezeichnet und zurückgeschickt, die geforderten monatlichen Zahlungen aber bisher zwei Mal getätigt. Es liegt also kein Verstoß gegen die zugesandte Vereinbarung vor.

Nun erhält A ein weiteres Schreiben der Anwälte, in dem nicht etwa eine Zusendung der gegengezeichneten Vereinbarung gefordert wird, sondern diese Vereinbarung „bestätigt“ und nochmals im Sinne der ersten Vereinbarung definiert wird. Zusätzlich aber wird plötzlich ein Einkommensnachweis gefordert, der in der ersten Vereinbarung noch um ein halbes Jahr aufgeschoben wurde.

Frage: Gilt immer noch die erste von einem Anwalt unterschriebene Vereinbarung, obwohl sie nicht von A gegengezeichnet wurde? Oder ist diese aus diesem Grund hinfällig?

A könnte den Gesamtbetrag problemlos sofort begleichen, es geht ihm aber zunächst um die Frage:: Gilt eine unterschriebene Vereinbarung auch ohne Gegenzeichnung?

Hier ja.
du hast doch bereits 2 Raten nach dem Zahlungsplan geleistet, also hast du die Vereinbarung akzeptiert (konkludentes Handeln nennt der Anwalt das) Und deshalb (nur deshalb) hat man dir das auch bestätigt.

Wo ist eigentlich dein Problem ?
Kannst die ganze Restsumme zahlen, machst es aber nicht.

Einen Tipp kann ich Dir geben, wenn Du zahlst, dann wird auch niemand deinen Einkommensnachweis haben wollen !

MfG
duck313

Der Betrag besteht zum allergrößten Teil aus Bankzinsen, die ich mit Verlaub als rein virtuelle Schulden betrachte, aber natürlich trotzdem gezahlt werden müssen. Der Grund für mein Zögern ist, dass ich den Betrag zwar zahlen könnte, ihn aber lieber für mein Bitcoin-Abenteuer verwenden würde. Ein Einkommensnachweis hätte zur Folge, dass mein Vermögen bekannt wird und als ausreichend für eine sofortige Forderung des Gesamtbetrags angesehen würde.

Aber das ist ja egal, wenn du Recht hast und die Zahlungsvereinbarung immer noch gilt. Ich frage mich nur, warum die Anwälte sich so unprofessionell verhalten. Allerdings hat die Inkassofirma laut Internet keinen sonderlich guten Ruf wegen einer gewissen Neigung zum Chaos, was ich jetzt bestätigen kann.

Na ja, eben die geänderte Vereinbarung mit der Forderung des Nachweises. Das ist doch unseriös.

Unseriös ist es, seine Schulden nicht zu bezahlen - auch wenn es „nur“ Zinsschulden sind.
Unseriös ist es, das Geld anderer zu verspekulieren - wie willst du zahlen, wenn den „Abenteuer“ nicht klappt?
Und der Bitcoin ist doch in den letzten Wochen soooooo gestiegen, dass du problemlos deine Schulden zahlen könntest - oder ist die Gier zu groß?

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Was willst du eigentlich? Die Akzeptanz einer Ratenzahlung ist ein großes Entgegenkommen des Gläubigers, auf das er sich nicht einlassen muss! Wenn hier von der anderen Seite die geleistete Ratenzahlung als Annahme der Ratenzahlungsvereinbarung (inkl. verlangter Vorlage des Einkommensnachweises) interpretiert wird, dann gibt es jetzt genau zwei Möglichkeiten: 1. Man hält sich vollumfänglich daran, oder 2. man lässt diese platzen, und dann wird der Restbetrag auf einen Schlag sofort fällig. Die Tatsache, dass hier der Einkommensnachweis dazu führen wird, dass man vermutlich dann von der anderen Seite diese Vereinbarung sofort kündigen wird, und gleich das Geld haben will, führt für den Schuldner hier dann zum selben Ergebnis, ist dann nun mal so! Es gibt keinen einseitigen Anspruch auf Ratenzahlung, wenn man auch in der Lage ist, seine Schulden sofort zu zahlen.