Gültigkeitsbereich Mess- und Eichgesetz bei Wohneigentum

Wir wohnen auf einem gemeinschaftlichen Grundstück und bilden mit 6 weiteren Hauseigentümern eine WEG. Alle haben eine gemeinsame Heizung. Letztes Jahr hat unsere Verwalterin die Firma gewechselt, die die Warmwasser- und Wärmemengenzähler abliest. Die neue Firma sagt jetzt, wir müssten unsere Zähler auswechseln (lassen), da die Eichung abgelaufen ist.

Frage:

Gilt das nur für die Hauptzähler, die die gesamte Wärmemenge bzw. Wassermenge messen und der offiziellen Abrechnung gegenüber den Versorgen dienen, oder auch für die Zähler, die in den privaten Gebäuden installiert sind und ja nur der Aufteilung der Kosten untereinander dienen?
Ich habe versucht, den Geltungsbereich zu verstehen (§1), für einen Laien sehr verschwurbelt formuliert, und meine irgendwie, dass unsere praktisch nur intern genutzten Zähler nicht unter die Verordnung fallen.
Kann jemand helfen? vielen Dank.

Hallo!

Auch für WEG gilt die Heizkostenverordnung.

Und da ihr bereits verbrauchsabhängig abrechnet und dazu Messgeräte habt müssen die dem Eichgesetz entsprechen.
Ausnahme gibt es nur wenige, etwa Haus mit nur 2 Wohneinheiten.

Dazu gehört auch der regelmäßige Tausch gegen neu geeichte ( was „nur“ bei Kalt- und Warmwasseruhren und Wärmemengenzähler, nicht aber Heizkostenverteiler sind (die sind ungeeicht und unterliegen gar nicht dem Eichgesetz)

Der Hinweis der neuen Abrechnungsfirma ist also korrekt. Sie darf gar nicht nach den überalterten Geräten abrechnen, selbst wenn sich alle in der WEG einig wären.
Die Hauptuhren nach denen mit einem (Wasser,Gas oder Fernwärme) Versorger abgerechnet wird sind davon nicht betroffen, darum kümmert sich der Versorger. Es sind seine Geräte, der muss sie selbst tauschen wenn erforderlich.

MfG
duck313

Die Aufteilung von Kosten stellt eine Verwendung im Geschäftsverkehr dar.
Wenn ihr die Wärmemengen nur erfasst, um euch an den lustigen Zahlen zu erfreuen, dann wäre es kein geschäftlicher Verkehr, nur dann wäre keine Eichpflicht vorhanden.

Für diese gilt der Hinweis der Ablesefirma gerade eben nicht. Diese Zähler werden vom Netzbetreiber bereit gestellt, auf deren Wechsel habt ihr keinen Einfluss.

Genau um die geht es. Wenn man ein Messgerät benutzt, was in der MessEV genannt wird (http://www.gesetze-im-internet.de/messev/__1.html) UND dieses Messgerät für irgendetwas benutzt, was man als „geschäftlichen Verkehr“ bezeichnen kann (im Prinzip immer, wenn es ums Geld geht), dann muss man sich an die Regeln halten.

Vielen Dank! Dann müssen wir in den sauren Apfel beißen…