Wir wohnen auf einem gemeinschaftlichen Grundstück und bilden mit 6 weiteren Hauseigentümern eine WEG. Alle haben eine gemeinsame Heizung. Letztes Jahr hat unsere Verwalterin die Firma gewechselt, die die Warmwasser- und Wärmemengenzähler abliest. Die neue Firma sagt jetzt, wir müssten unsere Zähler auswechseln (lassen), da die Eichung abgelaufen ist.
Frage:
Gilt das nur für die Hauptzähler, die die gesamte Wärmemenge bzw. Wassermenge messen und der offiziellen Abrechnung gegenüber den Versorgen dienen, oder auch für die Zähler, die in den privaten Gebäuden installiert sind und ja nur der Aufteilung der Kosten untereinander dienen?
Ich habe versucht, den Geltungsbereich zu verstehen (§1), für einen Laien sehr verschwurbelt formuliert, und meine irgendwie, dass unsere praktisch nur intern genutzten Zähler nicht unter die Verordnung fallen.
Kann jemand helfen? vielen Dank.