Gültigkeitsspektrum alter grauer Führerschein

Hallo,

ich hab noch einen alten grauen Lappen und möchte den auch gerne behalten. Das Teil wurde erstmalig mit Klasse 4 1980 ausgestellt und 1983 auf Klasse 1 und 3 erweitert.
Ich bin mittlerweile 51 Jahre alt.

Soweit so gut. Ich benutze das Teil für PKWs, Motorräder (mit Beiwagen) hin und wieder mal einen Sprinter, bin auch mal mit Autotransportanhänger mit drauf stehenden Oldtimer unterwegs und ganz selten fahr ich mal bei Umzügen bis zu 7,5 Tonnen, allerdings nicht mit Anhänger, das traue ich mir bei mangelnder Übung dann echt nicht mehr zu. Kurz gesagt, ich nutze den Führerschein ziemlich aus.

Ich habe nun was neues.

Mir ist ein 45 Jahre alter Omnibus in wirklich gutem Originalzustand mit nur ganz geringem sofortigen Restaurierungsaufwand angeboten worden. Es ist ein 22 Sitzer mit 6,5
Tonnen Gesamtgewicht.
Wenn ich damit mit Passagieren fahren will, dann brauche ich einen neuen Omnibusführerschein und zwar bei der Sitzplatzanzahl den großen. Da ich das Teil aber bestenfalls ein bis zwei mal pro Jahr rausholen würde, wäre der Aufwand einfach zu groß.
Ich kann mich daran erinnern, dass es eine Ausnahmeregelung gibt, dass man einen Omnibus ohne Passagier allein oder mit einem Beifahrer auch bei unter 7,5 Tonnen mit altem Klasse 3 fahren darf.

Ich habe mich jetzt über drei Stunden durchs Internet durchgewühlt und bin dabei auf unendlich sich widersprechende Aussagen gestoßen. Ich bin mir nicht sicher, ob ich den Bus so ohne weiteres mit meinem grauen Lappen fahren dürfte und wenn ja, ohne Gesundheitsprüfung, und was passiert, wenn ich den umschreiben sollte oder müsste auf dieses Scheckkartendings.

Danke fürs lesen.

Hallo!

Meines Erachtens nach müsste das gehen. Man hat ja nach Umstellung auch die Klasse C 1.
Und dazu kann die Schlüsselnummer 171 eingetragen werden.

Und das beinhaltet auch Busse (der Klasse D) kleiner 7,5 t ohne Fahrgäste

http://www.schaffenwir.de/fuehrerschein/118-alter-fuehrerschein-klasse-3

mfG
duck313

Hi,

war da aber nicht irgendwas mit Gesundheitsprüfung alle 5 Jahre ab dem 50. Lebensjahr? Zumindest wenn man 7,5-Tonner ect. fahren möchte?
Dafür wäre dann glaube ich auch der neue Führerschein erforderlich.

Grüßle
Frank K.

beim alten führerschein gerade eben nicht. da hast du wohl was verwechselt.

Hi,

nein, habe ich nicht. Ich habe gerade mal Google befragt:

"Möchten Sie auch weiterhin den vollen Umfang den Führerschein der Klasse 3 nutzen, müssen Sie diese Umstellung besonders beantragen. Dieses gilt beispielsweise für Züge mit maximal drei Achsen und 18,5 t Gesamtgewicht. Sie erhalten dann den Führerschein der Klasse CE, eingeschränkt auf Umfang der alten Klasse 3 (mit Schlüsselnummer CE79), der allerdings nur bis zum 50. Lebensjahr gilt. Mit einer ärztlichen Untersuchung und einem Sehtest können Sie die Fahrerlaubnis jeweils um fünf Jahre verlängern.

Achtung: Sollten Sie Ihren Klasse-3-Führerschein nicht umstellen lassen, entfällt mit Ihrem 50. Geburtstag die Berechtigung für die eingeschränkte Klasse CE. Unter Vorlage der ärztlichen Gutachten kann eine Verlängerung der Fahrerlaubnis erfolgen."

Quelle: http://www.tuev-nord.de/de/allgemeine-infos/eu-fuehrerscheinrecht-3149.htm

Da er Ursprungsposter allerdings nicht auf die Schlüsselnummer CE79 angewiesen ist da er die 7,5-Tonner nur ohne Anhänger fährt betrifft ihn das in der Tat nicht.
Würde er den 7,5-Tonner mit einem Anhänger > 4,5 Tonnen fahren müsste er den Führerschein umschreiben lassen und sich der Gesundheitsprüfung unterziehen.

Grüßle
Frank K.

bezieht sich auf NACH DER UMSTELLUNG AUF DEN NEUEN FÜHRERSCHEIN.
lies mal nach.

Was genau hast du an dem Abschnitt „Achtung: Sollten Sie Ihren Klasse-3-Führerschein nicht umstellen lassen, entfällt mit Ihrem 50. Geburtstag die Berechtigung für die eingeschränkte Klasse CE. Unter Vorlage der ärztlichen Gutachten kann eine Verlängerung der Fahrerlaubnis erfolgen.“ nicht verstanden?

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