So schaut´s aus!
Hallo Bert
Das Erden von Stahl und Gußbadewannen ist nicht mehr vorgeschrieben, jedoch auch nicht verboten.
Sie müssen nicht mehr geerdet werden weil sie kein Fremdpotential einbringen.
So nun kannst du guten Gewissens auf eine Stahl- bzw. Gußwanne zurückgreifen 
Hoffe das hilft dir weiter?
Gruß
Nelsont
P.S.: Hier noch ma genua formuliert:
Laut DIN VDE 0100-701 ist das Anschließen an den Potentialausgleich nicht mehr vorgeschrieben, jedoch aber auch nicht verboten. Badewannen oder Duschwannen gehören nicht zu den fremden leitfähigen Teilen.
Da eine Badewanne nur innerhalb eines Raums zur Aufstellung kommt, gilt sie auch nicht als fremdes leitfähiges Teil, weil sie damit auch kein Potential einführen kann.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]