Hi!
das Problem liegt vermutlich darin, daß in der Presse und in
der Folge in der Öffentlichkeit die Tarifzone 5 nicht als
Spitzensteuersatz, sondern als Reichensteuer bezeichnet wurde
und wird.
Naja, anders ausgedrückt ist das Problem, dass Dinge behauptet
werden, die schlicht absurd sind, weil die Leute sich nicht
informieren.
Und der § 32a EStG ist ausgesprochen einfach zu finden, nicht
zuletzt, weil selbst in Wiki darauf hingewiesen wird (da steht
auch sehr schön der Unterschied zwischen Grenzssteuersatz und
effektivem Steuersatz beschrieben).
Naja, interessant ist ja, was man meint. Als klassischer Spitzensteuersatz ist in der öffentlichen Diskussion klar die Grenze ab ca. 53.000€ gemeint.
Aber das Grundproblem bleibt. Meiner Ansicht nach beginnt dieser hohe Tarif etwas zu früh.
Somit liegt der Spitzensteuersatz bei 42% und wird
ab rd. 53.000 Euro zu versteuerndem Einkommen angesetzt,
Nun, auch das halte ich für unwahrscheinlich im Zusammenhang
mit „jedem guten Facharbeiter in BW“.
Aber wem erzähle ich das?
VG
Guido
Hier ist das nächste Problem. Die meisten Leute, gerade die,die meinen Ahnung zu haben, argumentieren leider immer nur nach Gefühl nicht mit Verstand. Aber ich helfe ja gern:
Laut statistischem Landesamt, ist der Durchschnittslohn in BW 41.000€ ohne Zulagen, ca. 45.000€ mit Zulagen.
In der Leistungsgruppe 3, laut Statistischem Landesamt wie folgt definiert:
Arbeitnehmer/-innen mit schwierigen Fachtätigkeiten,
für deren Ausübung in der Regel
eine abgeschlossene Berufsausbildung, zum
Teil verbunden mit Berufserfahrung, erforderlich
ist.
Also der Facharbeiter! Der Verdient laut statistischem Landesamt im jahr 2010 in der Automobilindustrie in BW 4364€ Brutto, das sind 52.368€ pro Jahr. Leider ist nicht ersichtlich ob mit oder ohne Zulagen. Und DAS ist nur der Durchschnitt!!!
P.S.: Ich helfe gern mit Fakten weiter!
grüße