Hallo,
ich kriege seit sechs Jahren Erwerbsminderungsrente. Jetzt ist mal wieder die Verlängerung dran. Da die BVA oder BFA? nicht in die Gänge komm(Rente war bis April genehmigt)habe ich für Mai aufgrund der Befunde eine Verlängerung bekommen. Letzt Woche war ich beim Gutachter. Der hat mir iwas von Umschulung erzählt.
Nun wollte ich gern wissen wieviel Aussagekraft das Gutachten hat, wenn meine Fachärzte vor Ort der Meinung sind, daß ich nicht wieder arbeiten kann?
Außerdem wurde mir von der Rentenstelle mitgeteilt, daß das Gutachten gemacht wurde, weil einer der Ärtzte den Befundbericht nicht rechtzeitig eingereicht hat.
Was soll ich machen, weil mein Arbeitgeber ja auch wissen will ob er mich dann nächsten Monat wieder einplanen soll?
hallo - wieso hat man nur einen monat bewilligt? das ist ungewöhnlich? also wenn dieser gutachter,der ja für die rv arbeitet,der meinung ist, dass du arbeitsfähig bist, dann hören die wohl meistens auch auf den,das hat mehr gewicht,als ddeine ärzte,aber dann musst du natürlich dagegen widerspruch einlegen. und dann wird das alles nochmal geprüft. das kann aber dauern. da muss sich dein arbeitgeber gedulden.
Guten Tag,
auf Basis des Gutachtens der DRV (Deutsche Rentenversicherung - die BFA gibt es seit Jahren nicht mehr) wird die Entscheidung getroffen, ob verlängrt wird oder nicht…
Dem Arbeitgeber kann man nichts anderes sagen, als das die Entscheidung noch nicht gefallen ist…
Die Entscheidung wird auch nicht 2 Tage vor dem Ende der Rente eintreffen, da ist ein Vorlauf von 4 Wochen drin, da gegen den bescheid ja ggf. auch Widerspruch und ggf. Klage möglich ist.
Ich drücke die Daumen, dass die Entscheidung so ausfällt, wie Sie es sich wünschen.
Gruß
MG
Hallo Anja,
als erstes würde ich an deiner Stelle Widersruch einlegen.Ich empfehle dir einen formlosen, ohne Begründung. In einem Begleitschreiben bittest du um die Zusendung des Gutachtens dazu hast du das Recht . Wenn du das Gutachten bekommen hast, kannst du dich mit deinen Ärtzen beraten wie darauf zu reagieren ist und eine Begründung abgeben.
Noch was, wenn du Hilfe brauchst, dann werde Mitglied beim Vdk, ich bin da auch drin und die helfen einem wirklich gut und sind darauf spezialisiert. Die helfen dir vom ersten Tag deiner Mitgliedschaft, gibts in jeder Stadt, findest du alles im Internet unter Vdk,
Wenn du ein gutes Verhältnis zu deinem Arbeitgeber hast, dann informiere ihn darüber, wie du weiter vorgehen willst und dass, das eine Weile dauern kann.
Mache Deine Ärtzte auf jeden Fall zu deinen Partnern.
LG ultrahexchen
Hallo Anja Klein 6,
das Gutachten eines bestimmten Gutachters ist immer nur ein Baustein aus vielen, die BfA fügt alle Informationen (Gutachten, ärztliche Befunden usw.) zusammen und erlässt dann einen Bescheid. Was ein Gutachter meint ist nur eine Meinung von vielen!
Diesen Bescheid der BfA kann man widersprechen oder akzeptieren. Ich rate hier in jedem Fall zu widersprechen (mit entsprechenden Argumenten begründen), um seine Rechtsansprüche gegenüber der BfA nicht zu verlieren.
Der alte Arbeitgeber hat abzuwarten, bis ein rechtskräftiger Bescheid von der BfA vorliegt.
Danach muss man den Arbeitgeber natürlich informieren, aber nicht vorher.
Gruß
Anton