Gute Formulierung eines Antrages auf Eingliederungszuschuss

Hallo,

Es geht um eine Spülkraft, die gerne einstellt werden möchten. Sie befand sich die letzten zehn Monate in der Arbeitslosigkeit.Da der Chef sehr auf die Personalkosten achtet, muss nun ein Antrag auf Eingliederungszuschuss gestellt werden, um Personalkosten zu sparen und die Kollegin trotzdem einstellen zu können. Dieser Antrag muss nun sehr gut formuliert werden, da der Betrieb auf den Eingliederungszuschuss angewiesen ist. Die Frage ist nun: Wie formuliert man einen solchen Antrag am besten, so dass er auch bewilligt wird.
Vielen Dank für die Antworten

Hallo!

Abseits des Behördenkrams:

Dieser Antrag muss nun sehr gut formuliert werden, da der Betrieb auf den
Eingliederungszuschuss angewiesen ist.

Das Unternehmen ist also nicht tragfähig und deshalb darauf angewiesen, daß Teile des Lohn aus öffentlicher Kasse kommen. Eingliederungszuschüsse werden aber nur zeitlich begrenzt gewährt. Laß mich raten: Der Inhaber hofft, bis dahin wird es dem Gastro-Betrieb besser gehen.

Vorhersehbar wird aber genau das nicht eintreten. Vielmehr wird die Mitarbeiterin nach Auslaufen des Zuschusses entlassen und wie in solchen auf Kante genähten Fällen oft üblich, werden Lohn und Sozialabgaben nur zögerlich oder gar nicht bezahlt. Ein Unternehmer, der Mitarbeiter beschäftigt, die er nicht selbst bezahlen kann und dennoch Verpflichtungen eingeht, denen nach Auslaufen des Zuschusses nicht mehr nachgekommen werden kann, geht absehbar in die Insolvenz. Als regelmäßige Begleiterscheinung werden Meldepflichten nicht erfüllt und Beiträge für Sozialkassen nicht abgeführt. Letzteres ist ein Straftatbestand, für den sich nach Eintreibungsversuchen des Zollamts der Staatsanwalt interessiert.

Mir ist klar, daß du soetwas nicht hören willst und vielleicht sogar wirklich glaubst, bei dir läge der Fall ganz anders. Dabei sehen die Vorgänge in der überwiegenden Mehrheit der Fälle, in denen Betriebe auf die Eingliederungshilfen angewiesen sind, wie von mir geschildert aus. Mit Eingliederungshilfen sind Koch, Spülkraft, Tresen- und Servierkräfte irgendwie bezahlbar und dann geht etwas im Kühlraum kaputt, eine Behörde fordert Änderungen an der Abzugsanlage - wird alles erledigt, die ausführenden Handwerker werden hingehalten und nach Auslaufen der Förderungen bricht das Kartenhaus zusammen.

Stelle keinen Mitarbeiter ein, weil es Eingliederungshilfe gibt. Stelle Personal ein, weil es gebraucht wird, weil es die Anforderungen erfüllt und dann auch nur, wenn Lohn und Nebenkosten ohne Hilfe aus öffentlicher Kasse bezahlt werden können. Eingliederungszuschüsse muß man als kleine Dreingabe sehen, die man mitnimmt (oder auch nicht), die aber unter keinen Umständen geeignet ist, als Medizin gegen mangelhafte Zahlungsfähigkeit und fehlende Rentabilität und/oder unzureichende Finanzierung eines Betriebes benutzt zu werden.

Mir ist das Gastro-Gewerbe und die dort mancherorts herrschende Denkweise geläufig. Da fehlt’s nicht selten an den Mitteln für eine ordentliche Küchenausstattung, vom Vorgänger übernommene Maschinen müssten instand gesetzt oder ersetzt werden, aber dafür fehlt das Geld und eine Spülhilfe mit Eingliederungszuschuß kostet im Moment weniger als eine neue Spülmaschine und deren Anschluß.

Die Frage ist nun: Wie formuliert man einen solchen Antrag am besten, so dass er auch
bewilligt wird.

Stelle lieber die Frage, wie du zu einem tragfähigen Unternehmenskonzept kommst. Das auf die paar Hunderter Eingliederungshilfe angewiesene Unternehmen wird jedenfalls vom ersten Windhauch umgepustet.

Gruß
Wolfgang