Guten Morgen, wohne in einem Mietshaus mit acht Wohnungen

Da abends schon öfter unbekannte Personem im Flur herum geisterten, meine Frage, darf abends die Haustür abgeschlossen werden?

gelesen?

Unsere soll sogar abgeschlossen sein.

Brandschutz??

Mit einer offenen Tür können Fremde sehr viel Unfug treiben, wie z.B. ein Feuer anzünden.

Das ganze ist immer sehr umstritten ob abgeschlossen werden darf muss solte, im Übrigen sind fast alle Personen Fremd für mich, die den Nachbarn besuchen, Besuch ist zulässig egal zur welche Uhr/Unzeit.

Genau dass ist das Problem. Brandgefahr und mutwillige Zerstörungen.
Jetzt bei Halloween, machten irgendwelche Hausnachbarn die Tür auf, gaben den Kindern ???etwas und kümmerten sich nicht weiter darum. Die Kinder bekamen von den anderen Nachbarn, die diesen Trend nicht mitmachen, nichts. Später wurde festgestellt, dass das gesamte Treppenhaus schwer verunreinigt war.

Stimmt, Besuch ist zu jeder Tages und Nachtzeit zulässig. Die Freunde oder Bekannten meiner Nachbarn sind für mich auch fremd.
Ich sprach von Personen, die keinerlei Bezug zu einem Hausbewohner haben.

Und wie kommen die rein ?

Ich kenne nur Türen, die automatisch zufallen und sich dann mindestens abends/nachts nicht mehr einfach aufdrücken lassen.
Man muss klingeln und die Person, wenn gewünscht, per Türöffner oder sogar persönlich reinlassen.

Also, wer lässt Fremde einfach rein ?

Und die unterscheidest Du wie genau von den Besuchern, die Du auch nicht kennst?
Und die kommen wie genau ins Haus?
Gruß
anf

Hallo,
der verlinkte Artikel ist auch schon von 2015. M.W. ist aber keine abschließende rechtliche Einschätzung gegeben.
Was aber möglich ist, ist eine Haustür mit Panikschloss abzuschließen. D.h. flüchtende Mieter, die im Brandfall nach draußen wollen, können von innen ganz normal öffnen, von außen ist aber nur ein Zutritt mit Schlüssel möglich.
Die Frage ist dann, wer die Pflicht übernimmt die Tür immer (ab)geschlossen zu halten.
Gruß
Nita

Und das würde eine abgeschlossen Tür verhindern?

Und das würde eine abgeschlossene Tür verhindern?

Mit welcher Berechtigung versuchst Du den Spendern ihr Tun zu verbieten?

Viele Gäste - viel Dreck.
Wer’s war weißt Du aber nicht, Du vermutest nur.

Eine abgeschlossen Tür ändert genau eins: jeder, der Gäste empfängt, muss die Treppe runter. Im Erdgeschoss akzeptabel, in den anderen Stockwerken einfach nur lästig. Sicherer wird es dadurch nur scheinbar, denn die Gefahren gibt es tagsüber genauso wie nachts.
Gruß
anf

Gar keiner ?
Sie fällt durch den Türschließer automatisch ins Schloss und verriegelt sich und ist dann von außen nicht mehr zu öffnen.
nur mit Türöffner oder Schlüssel.

Selbstverriegelnde Schlösser sind nichts besonderes mehr. Man zieht seine Tür zu und die verriegelt automatisch so wie mit dem Schlüssel, aber eben ohne diesen Handgriff. Tür ist immer „richtig“ zu !

Und an Haustüren in MFH kann man das z.B. mit einer Schaltuhr tagsüber ausschalten, dann fällt es nur in den Schnapper und ist zu und kann dann von Wohnung aus mit Türöffner entriegelt werden, nachdem man geklingelt und über Sprechanlage Kontakt zum Besucher hatte.
Zu einer bestimmten Zeit (abends/nachts) schaltet diese Funktion um auf automatisches verriegeln. Ab jetzt muss man als Bewohner seinen späten Gast persönlich reinlassen, also runter zu Tür gehen.

Und wichtig, für die Fluchtfunktion von innen nach außen kann man immer ohne Schlüssel raus, muss nur einen gut markierten Riegel o.ä. umlegen.

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Hallo,

vernünftigerweise hält man die Haustür immer verschlossen. Zutritt ist dann nur durch Betätigung des Türöffners möglich.
Ebenso ist es recht sinnvoll, einen Türöffner ohne „Schnapperfunktion“ zu kaufen, also ohne die Möglichkeit, durch Umlegen eines kleinen Riegels die Tür auf daueroffen zu stellen - das wird gerne genutzt, gerne wird das Rückstellen vergessen. Also weg damit, besser ein kleiner Keil - den vergisst man auch nicht.

Das Absperren der Haustür, welches in vielen Hausordnungen befehlsmäßig angeordnet wird, ist bei den allermeisten Türen schlichtweg mit dem Versperren eines Fluchtweges verbunden und muss bei Türen ohne Paniköffnung unterbleiben.
Das Landgericht Frankfurt musste über diese Selbstverständlichkeit urteilen - erwartungsgemäß wurde ein entsprechender Passus einer Hausordnung für unzulässig erklärt.
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:7428155

Den Bewohnern und deren Besuchern ist es nicht zuzumuten, im Notfall nur mit einem mitgeführten Schlüssel das Haus über den ersten Rettungsweg verlassen zu können.

Das theoretische Dilemma:
Eine nur ins Schloss gefallene Haustür ist in wenigen Sekunden geöffnet, nur eine abgeschlossene Haustür vermittelt einem das Gefühl, vor ungebetenem Besuch sicher zu sein.
Andererseits möchte man nicht im verqualmten Flur umkehren müssen, weil man keinenn Schlüssel dabei hat. Das dürfte nämlich tödlich enden.

Warum ist das nur theoretisch ein Dilemma?

  1. Tageseinbrüche sind die Regel, nicht die Ausnahme. Eine „ab 22:30 ist die Haustür zu verrammeln“ Anordnung hilft da gar nicht.
  2. Der Hausflur in Mehrfamilienhäusern ist sowieso ein schon fast öffentlicher Raum. Besucher, Postbote, Paketdienst,… - da tummeln sich eh Fremde im Treppenhaus!

Fazit:
Die Wohnungstür muss sicher sein.
Die Haustür darf gerne eine Automatikverriegelung bekommen, die in Verbindung mit einem Panikverschluss sowohl beim Zufallen der Tür eine sichere Verriegelung als auch eine jederzeitige, schlüssellose Öffnung von innen gewährleistet.
Zudem sollten die Bewohner in die Bedienung der Sprechanlage eingewiesen werden:
Erfahrungsgemäß drücken nämlich viele auf den Türöffner, ohne überhaupt zu fragen, wer da Einlass begehrt.

Verhindern kann man keinen Einbruch, aber erschweren.

Das sagt auch jede polizeiliche Information.
Kaum ein Einbruch geschieht gezielt, geplant. Fast alle zufällig.

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Habt Ihr keinen Türöffner ?

Wo ist dann der Unterschied zwischen Mehr- und Einfamilienhaus?

Dann sollten also auch die Einfamilenhäuser nachts offen bleiben ?

Das halte ich für ein Gerücht.

Und was das mit dem Abschließen-oder-nicht der Eingangstür zu tun haben könnte bleibt Dein Geheimnis.
Gruß
anf

Unsinn.

Schon mal überlegt, dass man da den Schlüssel stecken lassen kann?

Btw., was genau hat das eigentlich mit der Frage zu tun?
Gruß
anf

Vielen Dank, werde mich jetzt bezüglich Panikschloss schlau machen.

Viel Gäste -viel Dreck. Vor dem Halloweenüberfall gab es keine Verschmutzungen . Aber welche Kinder/Jugendgruppe es war???
Ja, es ist lästig, wenn man ganz oben wohnt und „Besuch“ empfängt. Aber, ich denke ich kann Schutz erwarten, denn ich bin genauso ein Teil der Hausgemeinschaft und habe Recht auf meine Priatsphäre. Wer die Tür öffnet hat in meinen Augen die Pflicht, dafür zu sorgen, das NIEMAND gestört oder etwas zerstört, beschmutzt wird.
Einfach mal vorstellen, ein Besucher rutscht im Treppenhaus aus, umgeknickt, Schwindel, vielleicht war etwas nass oder er trat auf eine Schale etc. Was glaubt ihr, was passiert? Die Hausgemeinschaft wird verklagt: ??

Es würde unbequem, aber es wäre ein Schritt in die richtige Richtung. Wenn ich Leute ins Haus lasse, trage ich in diesem Moment die Verantwortung für ihr Tun.