Guten Tag Ihr Wissenden, momentan bin ich

… dabei ein Lebensmittel zu produzieren, welches aber auch andere Marken Produkte als Grundzutaten beinhaltet z.B: Worcestershiresauce. Wisst Ihr ob es erlaubt ist mit Produkten von Drittanbietern ein Lebensmittel herzusetellen und dieses unter neuem Name zu vertreiben das Endprodukt hat nicht mehr viel mit den einzelnen Grundprodukten zu tun. Wenn möglich würde ich mich auch sehr über einen Verweis oder eine Quelle freuen. Viele Grüße, BigJake

Tut mir leid, keine Ahnung. Wünsche trotzdem viel Glück!

Gabi

Ja, da bin ich mir nicht ganz so sicher, aber: Jedes Lebensmittelprodukt wird ja auch von ursprünglich produzierten Grundstoffen verschiedener Firmen oder Zulieferern produziert. Warum nicht dieses? Das aber dürfte letztendlich eine Frage an ( vielleicht ) die Verbraucherzentrale oder das städtische Gesundheitsamt
sein. Die haben sicher den richtigen Link!!
Viel Erfolg! Kingsowl

…na klar ist das erlaubt, wie sollte man sonst kochen oder Speisen zubereiten? Für den Wiederverkauf eines „Neuen“ LEbensmittel gesetzliche Auflagen beachten, Zutatenliste und Mindesthaltbarkeit angeben…und natürlich die vorgeschriebenen Auflage an die Herstellngsumgebung…

Hallo!

… dabei ein Lebensmittel zu produzieren, welches aber auch andere Marken Produkte als Grundzutaten beinhaltet z.B: Worcestershiresauce. Wisst Ihr ob es erlaubt ist mit Produkten von Drittanbietern ein Lebensmittel herzusetellen und dieses unter neuem Name zu vertreiben das Endprodukt hat nicht mehr viel mit den einzelnen Grundprodukten zu tun.

Ja, natürlich.
Was sollte dagegen sprechen?

Eine andere Sache ist es natürlich, ob du den Markennamen der „Rohwaren“ auf deinem Etikett verwenden darfst. Das ist aber Wettbewerbsrecht, dafür dürftest du einen Spezialisierten Anwalt brauchen.

Beachte:
Die meisten Produkte haben einen Marken- oder Phantasienamen und eine Verkehrsbezeichnung. Anschauliches Beispiel wären Katjes Salzige Heringe. Das ist natrülich ein Phantasiename, da ist ja weder Salz noch Fisch drin. Die Verkehrsbezeichnung steht i.A. wesentlich kleiner und irgendwie abgesetzt, in dem Falle wäre das „Süßlakritz“.

Der Handels- oder Phantasiename könnte geschützt sein, dann brauchst du das Einverständnis des Inhabers zur Verwendung (des Namens, nicht des Produktes!), die Verkehrsbezeichnung ist frei - die musst du ja sogar angeben (in der Zutatenliste).

Ansonsten kannst ab Überschreitung einer gewissen Menge auch die Hersteller direkt anschreiben. Die wollen schließlich verkaufen. Und für Weiterverarbeiter gibt dann ganz andere Preise, weil a) der Handel nicht dazwischen ist und b) andere Gebinde verwendet werden. Statt 50 Flaschen gibt’s dann einen Blechkanister, das kommt natürlich erheblich günstiger.

lg, mabuse