Guten Tag. Mir wurde vor zehn Jahren der Führerschein entzogen. Damals galt meines Wissens die Regelung das man ihn nach zehn Jahren wieder bekommt. Das wu

Guten Tag.
Mir wurde vor zehn Jahren der Führerschein entzogen. Damals galt meines Wissens die Regelung das man ihn nach zehn Jahren wieder bekommt. Das wurde aber inzwischen wohl auf fünfzehn Jahre geändert. Wie verhält sich das jetzt. Gilt die aktuelle Regelung o die zu dem Zeitpunkt zutreffende?
Mfg S. Knauth

soll heißen: Du möchtest ihn ohne MPU zurück …

Lese unauffällig dieses hier:

Gruß
BW

Hi.

15 Jahre gilt. In den ersten 5 Jahren darfst du dir nicht zu Schulden kommen lassen, dann beginnt die „Verjährung“ von 10 Jahren. Obwohl es im eigentlichen Sinne keine Verjährung gibt. Lediglich der Eintrag kann dann nicht mehr verwendet werden.
Vorsicht: Hast du z.B. zwischenzeitlich einen Antrag auf Neuerteilung gestellt, beginnt die Frist erneut zu laufen.

Hey,

schaue doch bei Wiki mal nach ‚‚Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis‘‘.

lg