Guten Tag,wir haben ein Forwardarlehen

… 2010 mit Auszahlung 2013 abgeschlossen. Jetzt wollen wir dieses nicht antreten und haben um Auslösung gebeten.
Von der Bank kam die Antwort, dass wir nur aus dem Vertrag gegen Zahlung einer Nichtabnahmeentschädigung kommen, wenn wir das Haus verkaufen.
Das haben wir so damals nicht verstanden. Ist dies rechtens?

Vielen Dank schon im Voraus.

Viele Grüße
Lars