Guthaben auf P-Konto auszahlen lassen, aber wie?

Hallo liebe Leser,

jetzt ist der Tag gekommen, an dem ich einen guten Rat bezüglich meines P-Kontos brauche.
Führe seit ca. 3 Monaten ein P-Konto bei der Commerzbank mit einem Freibetrag von 1.600 EUR. 2 Pfändungen sind vorhanden, jeweils von 800,- und die andere Forderung in Höhe von 2.500,-.
Beruflich habe ich jetzt den Durchstart geschafft und erwarte in den nächsten 7 Tagen eine Zahlung über 5.000 EUR. Von dieser Zahlung kann die erste Pfändung getilgt werden. Der Freibetrag bleibt mir auch. Wie sieht es mit den restlichen 2.600 EUR aus? Diese kann ich unmöglich der anderen Pfändung „überlassen“ da ich dieses Geld beruflich einsetzen muss um meine Dienstleistungen zu erbringen, sonst muss ich ja die 5000,- EUR dem Kunden zurückzahlen, im schlimmsten Falle ist es Betrug (Kunde zahlt, aber ich erbringe meine Leistungen nicht, da Geld gepfändet). Was kann ich tun? Das Konto sofort kündigen und anderes Konto eröffnen? Pfändungen schnellstmöglich runter nehmen lassen? Umwandlung wieder in Girokonto? Bin wirklich ratlos und die Zeit rennt mir davon!
Vielen lieben Dank für Eure Hilfe :smile:
Maria

Hi,

zunächst hab ich nicht ganz verstanden, was es an Pfändungen (2 mal 800 und dann nochmal 2500?) gibt, aber das ist fast nebensächlich.

Hier erstmal für Dich die Info, was passiert, wenn der Eingang kommt: Falls es sonst keine anderen Eingänge gibt (die 1600 Freibetrag also noch unverbraucht), bleiben 1600 auf Deinem P-Konto und die restlichen 3.400 bucht die Commerzbank auf ein Unterkonto /04. Hier werden die Beträge gesammelt, die später dem Pfändungsgläubiger zustehen, allerdings bleibt die Kohle erstmal einen ganzen Monat da stehen. Am 1.3. wird Dir die CB dann auch 1.600 EUR (=den Freibetrag) auf das P-Konto zurückbuchen, der Freibetrag ist dann aber auch schon wieder erschöpft. (Nicht wundern, wenn Dein Berater bei der CB mal zwischendurch „PSK“ sagt, so sagt man bei Commerzbanks zum P-Konto)

Generell ist mir nicht klar, ob Du von der Kohle den Freibetrag ausschöpfen (=die Familie ernähren) willst, die Pfändungen bedienen oder für den „Big Spender“ auch Waren kaufen willst (aber vermutlich alles drei irgendwie ein bisschen).

Nur, solange die Pfändungen da sind, lässt Dir das Gesetz die 1.600 für Dich und zwei unterhaltspflichtige Personen. Davon kannst Du nicht auch noch einen Wareneinsatz bezahlen. Vom Gesetz her können auch kleine Gewerbetreibende ein P-Konto haben, aber aus meiner täglichen Praxis sehe ich solche Probleme wie bei Dir häufiger.

Dein oberstes Ziel sollte sein, die Pfändungen wegzubekommen, um die Autonomie wiederzuerlangen. Da empfehle ich zweierlei:

  • Wenn Du Deinen Betreuer davon überzeugen kannst, dass Du ein prima Geschäftsmodell hast und er Dich für kreditwürdig hält, wandle Dein P-Konto zurück und lass Dir ein Limit einrichten. (P-Konto mit Limit geht nicht). Zahle die Pfändungen dann in einem Schlag und starte durch mit dem Limit und den hoffentlich vielen neuen Kunden.

  • Wenn das nicht klappt, dann sprich mit den Gläubigern. Biete ihnen eine Ratenzahlungsvereinbarung an, als Schmankerl gleich mit einer Abschlagszahlung und lasse dafür die Pfändungen ruhendstellen. Wenn für alle Pfändungen eine Ruhenderklärung da ist, geht die ggf. vorhandene Kohle von /04 wieder zurück auf /00. Du hast zwar kein Limit, aber solange keine Pfändungen da sind, kannst Du über das Guthaben frei verfügen.

Wichtig ist mir ein Tip (aber nicht weitersagen, sonst bin ich bald arbeitslos): Achte drauf, dass keine neuen Pfändungen mehr kommen. Wenn es mal eng wird, sprich die Gläubiger aktiv an und vereinbare eine Stundung etc. Das machen sehr wenige, aber ist oft sehr Erfolg versprechend. Die Gläubiger haben ja auch nichts davon, dass der Schuldner nicht mehr vorankommt und sie ihre Kohle nicht mehr wiedersehen. Wenn das Angebot vernünftig ist, schlagen viele ein.

Viel Glück

Hans-Jürgen

  • Geld vom Kunden bar auszahlen lassen
  • Kontakt mit Pfändungsgläubiger aufnehmen und Ratenzahlung vereinbaren, unter Rücknahme der Pfändung.
  • woanders normales Girokonto aufmachen. Das dürfte aber wg. dem P-Konto und Schufa problematisch sein. Vorsicht vor unseriösen Banken.
  • Geld vom Kunden bar auszahlen lassen

Die Fragestellerin sollte die Selbständigkeit nicht gleich mit einer Straftat beginnen…