Moinmoin,
Der Mieter hat gekündigt und ist aus gezogen.Bei der Übergabe wurden einige Mängel festgestellt(Sperrmüll,Fliesenfugen verschimmelt,seine alte EBK ist drin geblieben war nicht vereinbart,Garten Pflanzenreste,Hundekot,seine alte Deko).
Die Kaution deckt nicht alles ab ,es gibt noch ein Guthaben aus BK vom Vorjahr darf der Vermieter das einbehalten?
mfG
Wurde der Mieter aufgefordert diese Mängel mit Fristsetzung zu beheben? diese ist hinfällig wenn es unumstritten ist, dass der Mieter diese Arbeiten verweigert.
Das wäre erst mal der richtige Vorgang. Dannach kann man ihn einen Rechnung stellen und das ganze mit gegeben falls vorhanden Guthaben verrechnen.
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