Guthaben vom Wasseranbieter ans Jobcenter zurückzahlen?

Hallo,

ich bin Hartz Bezieherin und das Jobcenter verlangt alle Guthaben zurück, die ich z. B. vom Wasseranbieter zurückbekomme.

Meine Frage: Ist dies rechtens? Ich bekomme den festen Hartz4 Betrag jeden Monat vom Amt auf mein Konto und überweise eigenverantwortlich monatlich an die betreffenden Anbieter (Miete, Strom, Wasser usw).

Ich nenne mein Verhalten „sprsames wirtschaften“ und möchte natürlich dafür nicht bestraft werden.

Denn wenn ich eine Nachzahlung leisten muss, weil ich z.B. zuviel Wasser verbraucht habe zahle ich dies auch von meinem festen monatlichen Hartz4Betrag und nicht das Amt…

Bitte schnell antworten, denn das Amt hat meinen Einspruch abgelehnt und mir bereits eine Mahnung inkl. Mahngebühr (5 €) geschickt.

Vielen Dank für eine Information.

LG Nic

Lies da mal, das darfst Du behalten. Da geht´s zwar um die Stromabrechnung der Sachverhalt beim Wasser dürfte aber derselbe sein.
https://www.hartziv.org/nebenkosten/nebenkostenerstattung-bei-hartz-iv.html ramses90

Servus,

sind in

denn nicht die Kosten der Unterkunft eingerechnet? Nimm Dir doch mal den Bescheid zur Hand, auf dem draufsteht, wie er sich zusammensetzt.

Wenn das so ist, liegt es doch auf der Hand, dass das Jobcenter eben nur die tatsächlichen Kosten der Unterkunft bezahlt und keine überhöhten Vorauszahlungen auf selbige.

Schöne Grüße

MM

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Wie lässt sich denn

mit dem verlinkten Artikel oder gar mit einschlägigen Bestimmungen aus SGB II begründen?

Schöne Grüße

MM

Wie setzt sich bei dir die Hartz4-Zahlung zusammen, ist in dem Hartz4-Betrag, welchen Du vom Jobcenter bekommst, der Betrag für den Wasserverbrauch enthalten?
Wenn ja, hat ja im Prinzip das Jobcenter das Wasser bezahlt und kann rechtmäßig die Zuvielzahlung zurückfordern.

Beatrix

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Sparsames Wirtschaften ist immer gut, nur hier leider „nur“ für die Allgemeinheit, nicht für dich persönlich.
Du bekommst einen Regelsatz der u.a. auch die Wasserkosten enthält, die Stromkosten übrigens nicht !
Und wenn von dem bemessenen Anteil „Wasser“ des Regelsatzes nicht alles verbraucht wurde, dann ist das nicht „dein“ Geld.
Es gehört dem Jobcenter. Es kürzt dann im folgenden Monat die Zahlung um die Rückzahlung des Wasserversorgers.

Beim Strom z.B. bist Du Kunde und zahlst alles allein, also gehören auch Rückzahlungen nur dir ganz allein. Hier lohnt sich Sparen auch persönlich für Dich.

Übrigens, wenn das Wasserwerk das Guthaben nicht auszahlt, sondern einbehält und mit der nächsten Abrechnung verrechnen würde, dann findet keine Anrechnung statt !

MfG
duck313

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Kosten für Wasser sind aber normalerweise in den KdU enthalten.
Wenn das hier nicht der Fall sein sollte, also der Abschlag für Wasser nicht (zusätzlich zum Regelsatz) vom Jobcenter bezahlt worden sein, dann träfe das zu, was du schreibst. Ich bezweifele es aber.

Eben nicht (normalerweise). Die Wasserkosten sind nicht pauschal im Regelsatz enthalten, sondern in den KdU.

Stimmt schon, aber doch von einer Stelle und in einer Summe.
Oder nicht ?

Ja, doch, nur der Regelsatz ist ja pauschal bei jedem derselbe, und darin enthalten ist auch eine Pauschale für Strom. Ob man mehr oder weniger Strom verbraucht als in der Pauschale vorgesehen, ist Privatsache.

Die KdU hingegen werden ja - in bestimmten Grenzen - in der tatsächlichen Höhe bezahlt. Und wenn das Jobcenter da im Voraus mehr bezahlt hat als letzten Endes berechnet wurde, will es die Differenz wohl zurück haben.

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