Hallo liebe Experten,
es folgt eine Fallschilderung:
Wir nehmen an, ein großes Onlinekaufhaus bringt Gutscheine in Umlauf über verschiedene Rabattaktionen. Einer davon könnte lauten: 20 Euro Rabatt, gültig ab 200 Euro Mindestbestellwert.
Ein Kunde bestellt Ware im Wert von über 200 Euro bei genanntem Onlinekaufhaus und löst den Gutschein über 20 Euro ein.
Im Bestellvorgang wird der Gutscheincode gleich erkannt und der Rabatt angezeigt.
In der Rechnung, die kurz darauf per PDF als Email-Anhang beim Käufer eintrifft, ist der Rabatt ebenfalls aufgezeigt und vom Gesamtbetrag abgezogen.
Der Kunde behält nicht alle Ware sondern schickt einen Teil zurück an das Onlinekaufhaus. Er bezahlt die behaltene Ware, zieht den Gutscheinwert jedoch davon ab. Nach zwei Wochen folgt eine Zahlungserinnerung in Höhe von 20 Euro, mit der Begründung, dass der Gutschein durch die Rücksendung seine Gültigkeit verloren haben soll.
Fakten:
Auf der Internetseite, auf der der Gutschein gefunden wurde, wird nicht darauf hingewiesen, dass der Mindestbestellwert gleich Kaufwert sein muss.
Im Warenkorb, nach Einlösung des Gutscheines, werden keine Einlösebedingungen angezeigt. Ebenso findet man nichts dazu in den AGBs oder FAQs des Onlinekaufhauses.
In der Rechnung sind nur 20 Euro Rabatt aufgelistet, keine Bedingungen oder Kleindgedrucktes, dass die Einlösung nur bei einem Kaufwert von 200 Euro möglich ist.
Wir nehmen weiter an, dass genannter Kunde im Schriftverkehr kundgetan hat, dass nirgends darauf hingewiesen wurde, dass Einkaufswert gleich Bestellwert sein muss. Genanntes Onlinekaufhaus bezieht sich darauf, dass der Gutscheincode auf einer fremden Inernetseite gefunden wurde, wo scheinbar keine Einlösebedingungen angezeigt wurden, worauf genanntes Onlinekaufhaus leider keinen Einfluss habe.
Wer kann dazu etwas sagen?
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
Curly