Gutschein: Rabattbedingungen nicht angegeben

Hallo liebe Experten,

es folgt eine Fallschilderung:

Wir nehmen an, ein großes Onlinekaufhaus bringt Gutscheine in Umlauf über verschiedene Rabattaktionen. Einer davon könnte lauten: 20 Euro Rabatt, gültig ab 200 Euro Mindestbestellwert.

Ein Kunde bestellt Ware im Wert von über 200 Euro bei genanntem Onlinekaufhaus und löst den Gutschein über 20 Euro ein.

Im Bestellvorgang wird der Gutscheincode gleich erkannt und der Rabatt angezeigt.
In der Rechnung, die kurz darauf per PDF als Email-Anhang beim Käufer eintrifft, ist der Rabatt ebenfalls aufgezeigt und vom Gesamtbetrag abgezogen.

Der Kunde behält nicht alle Ware sondern schickt einen Teil zurück an das Onlinekaufhaus. Er bezahlt die behaltene Ware, zieht den Gutscheinwert jedoch davon ab. Nach zwei Wochen folgt eine Zahlungserinnerung in Höhe von 20 Euro, mit der Begründung, dass der Gutschein durch die Rücksendung seine Gültigkeit verloren haben soll.

Fakten:
Auf der Internetseite, auf der der Gutschein gefunden wurde, wird nicht darauf hingewiesen, dass der Mindestbestellwert gleich Kaufwert sein muss.
Im Warenkorb, nach Einlösung des Gutscheines, werden keine Einlösebedingungen angezeigt. Ebenso findet man nichts dazu in den AGBs oder FAQs des Onlinekaufhauses.
In der Rechnung sind nur 20 Euro Rabatt aufgelistet, keine Bedingungen oder Kleindgedrucktes, dass die Einlösung nur bei einem Kaufwert von 200 Euro möglich ist.

Wir nehmen weiter an, dass genannter Kunde im Schriftverkehr kundgetan hat, dass nirgends darauf hingewiesen wurde, dass Einkaufswert gleich Bestellwert sein muss. Genanntes Onlinekaufhaus bezieht sich darauf, dass der Gutscheincode auf einer fremden Inernetseite gefunden wurde, wo scheinbar keine Einlösebedingungen angezeigt wurden, worauf genanntes Onlinekaufhaus leider keinen Einfluss habe.

Wer kann dazu etwas sagen?

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
Curly

Hallo,
zwei Dinge sind mir unverständlich:
1…Einer könnte lauten…
Könnte oder hat der Gutschein seine Gültigkeit?
2. Was verstehen Sie unter Minestbestellwert und Kaufwert?
Haben Sie für weniger als 200,00 Euro bestellt?

Zur Sache: Wenn Sie schwarz auf weis, also auf Papier den Nachweis erbringen können, dass Ihnen 20,00 Euro gutgeschreiben wurden, ist das eine Annahme des Gutscheines. Wenn die Fa. jetzt diese Zusage nicht anerkennt, soll sie doch klagen. Der Richter wird Ihnen Recht geben, wenn Sie diesen Beweis vorlegen können.
Außerdem wird die Firma keine 20,00 Euro einklagen, da die Gerichtskosten allein 23,00 Euro für den Mahnbescheid ausmachen.
mfg
PB

Hallo,

also ich sehe es so, dass das Kaufhaus Recht hat. Wenn der Bestellwert NACH Rücksendung unter 200,-EUR fällt, ist auch der Rabatt nicht mehr gültig.
Wenn ich z.B. bei einer ähnlichen Rabattaktion etwas bei H&M kaufe, aber zwei Tage später einen Teil der Klamotten zurückbringe, dann bekomme ich auch nicht den vollen Kaufbetrag erstattet, sondern abzüglich des anteiligen Rabattes.
Da muss man mal die Kirche im Dorf lassen.

Gruß,

twilight666

Hallo,

… wer will da wem reinlegen?

Gruß …