Gutschein statt Nachbesserung

Wieder einmal einer der Beiträge, in denen du deine Meinung auf Basis von eigener Unkenntnis zu Expertenwissen erklärst, die nötige Prise Abwertung inklusive.
Ich finde Dauerwelle auch eher so semi. Fakt ist aber, dass diese sehr im Trend liegt.
Platsch….
Es gibt Menschen, denen wäre das unangenehm. Wird bei dir nicht der Fall sein. Einen Anlass fürs Pöbeln wirst du finden.





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In der Optik wäre das ein Spiegel. Wie nennt man das vorliegend?

Davon abgesehen ist es völlig unerheblich, ob Dauerwelle nun in welchen Landesteilen unmodern ist, oder nicht:

Die Anfragerin hat im Rahmen eines Werkvertrages eine solche anfertigen lassen.
Oder zum Kuckuck eine Kaltwelle, worin auch immer da der Unterschied besteht. Und wenn sie sich einen Iro hätte schneiden lassen oder Pipi-Langstrumpf-Zöpfe:

Gemäß der Gesetze dieses unseres Landes hat sie ein Anrecht auf eine einwandfreie Ausführung des Werks. Der Werkunternehmer hat dies zu gewährleisten.

Besteht ein offensichtlicher Mangel, hat sie diesen beim Werkunternehmer vorzutragen, also zu rügen.
Dieser wiederum muss diesen Mangel als eine der möglichen Rechtsfolgen in erster Linie mal beseitigen. Weigert er sich oder schlägt die Nachbesserung fehl (oder ist in diesem Fall gar nicht möglich!) , hat der Kunde das Recht, das Werk in einem anderen Betrieb nachbessern zu lassen und dem ersten Werkunternehmer die Kosten hierüber aufzuerlegen.
Es gibt aber allerdings die Einschränkung, dass der Werkunternehmer dann nicht nachbessern muss, wenn der Aufwand dafür unverhältnismäßig hoch ist. Hier gab es auch Urteile, andere Gewerke betreffend. Die suche ich jetzt nicht her.

So stehts geschrieben in meiner Handwerkerfibel von 1990 (Holzmann-Verlag) , angeschafft anlässlich des Meisterstudiums.

Die Angaben dürften zwar nicht mehr ganz taufrisch sein, aber es ist nicht anzunehmen, dass sich die Lage zu Ungunsten der Verbraucher geändert hat.

Dann wäre die als Lösung markierte Antwort wohl falsch?

-> 634ff BGB, insbesondere hier 635 III BGB.

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