Gutschrift und Skonto

Vielleicht hat jemand eine Lösung für mich.
Problem:
Kunde hat Ware für 1000€ bekommen und 2% Skonto erhalten.
Rechnung wurde mit Skontoabzug bezahlt - 980€.
Kunde schickt einen Teil der Ware im Wert von 200€ zurück und möchte eine Gutschrift.
Bekommt er eine Gutschrift über 200€ oder 196€. Darf ich das gewährten Skonto abziehen?
Gibt es einen Gesetzestext oder Richtlinie die ich angeben kann?

Moin,

du zahlst ihm das zurück, was er gezahlt hat: 198€.
Weise den Skontoabzug aus, damit es übersichtlich bleibt.

Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Leider ist das einigen meiner Großhändler ziemlich egal. Habe die Gutschriften korrekt geschrieben und die haben trotzdem den Warenwert einbehalten (werden teilweise über Zahlungsavis reguliert). Deshalb suche ich einen rechtlichen Text.

Moin Moin,

aus dem Gesunden Menschenverstand heraus würde ich sagen du du musst ihm den Betrag komplett überweisen: ist ja ganz einfach egal wie hoch die Rechnung nach Skontoabzug ist ob 1000 oder 980 er hat Ware laut Rechnung für 200 Euro, diese bekommt er erstattet, da laut Rg. ja der Betrag ausgewiesen.

hab dieses Passus im Inet gefunden, am besten immer alles schön festhalten:

Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Vereinbarung über Skonto ist die bestimmte, jedenfalls eindeutig festzustellende Frist, innerhalb derer die Zahlung erfolgen muss, damit Skonto einbehalten werden darf, daneben eine klare Angabe zur Höhe des Skontos, z.B. 2,5 %. Die Frist zur Skontoziehung muss kürzer sein als die Zahlungsfrist. Wenn Anhaltspunkte für eine solche Auslegung fehlen, ist die Vereinbarung zur Skontoziehung unwirksam (OLG Düsseldorf, BauR 1992, 783 ff.).

Skonto kann schon auf Abschlagszahlungen oder nur auf die Schlusszahlung gewährt werden. Findet sich hierzu keine Vereinbarung im Vertrag, wird Skonto nur auf die Schlusszahlung gewährt, denn erst dann steht fest, ob alle Abschlagszahlungen vollständig und innerhalb der vereinbarten Frist geleistet wurden.

Danke für deine Hilfe.

D.h. aber auch, dass man ein Geschäft daraus machen kann.
Mehr bestellen - Rechnung mit Skonto bezahlen – zu viel bestellte Ware zurück
schicken – mehr Geld zurückbekommen.

Kann auch irgendwie nicht sein, oder?

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Das ist natürlich Unsinn.

Skonto wird prozentual auf den Rechnungsbetrag gewährt. Wenn ein Posten wegen Rücksendung rausfällt, wird DIE GESAMTE RECHNUNG und damit auch der Skontobetrag neu berechnet.

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Nein. Schicke eine neue, korrigierte Rechnung. Wie soll das denn sonst irgendwann mal verbucht werden?

Das ist genau mein Problem. Egal wo ich versuche eine
Lösung, bzw. eine rechtliche Grundlage zu bekommen, sind die Aussagen
widersprüchlich.

Unser Kunde meint, dass eine hätte mit dem anderen nichts zu
tun. Skonto beziehe sich auf die schnelle Zahlung und die Gutschrift auf den Warenwert.
Irgendwo ist da ein Denkfehler.

Die Rechnungen sind schon raus und bezahlt, dass ist doch das Problem. Die Ware kommt später zurück. Ich kann nur eine Gutschrift ausstellen. Und wenn ich den Skonto ausweise, ziehen Sie trotzdem den vollen Betrag ab. :grimacing:

Nein. Die FALSCHEN Rechnungen sind raus. Sie müssen natürlich korrigiert werden. Oder was meinst Du, was das Finanzamt oder die Buchprüfung zu Rechnungen sagen, die Artikel und Zahlen enthalten, die gar nicht verkauft und gebucht wurden?

Die Gutschrift ohne Rechnung IST KOMPLETT FALSCH! Wie willst Du das denn in Deinen Buchungen erfassen? Als Geschenk?

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Hier gehts aber nicht um Menschenverstand (selbst der passt hier nicht), sondern um rechtliche Angelegenheiten.
Wird eine Rechnung mit Skontoabzug gebucht, muss auch die Gutschrift für zurückgegebene Waren mit Skontoabzug gebucht werden. Wie willst du denn abgrenzen, welche Waren einen Skontoabzug haben und welche nicht.
An den UP: Die Gutschrift wird auch mit Skonto fakturiert. Du hast dem Kunden Waren für 1000 € verkauft. Hierauf gibts Skonto von 3%, also 970€ Warenverkauf. Wird Ware zurückgegeben, wird eine Gutschrift über z.B. 200 € erstellt und hierauf wieder 3% abgezogen, sodass man im Endeffekt wieder beim richtigen Verkaufspreis ist.

Data

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Es kommt wohl auch auf die Betriebswirtschaftliche Software an, welche ein Unternehmen einsetzt oder ob derartige Vorgänge manuell erfasst werden.
Wenn also bei einer Stornierung das EDV-System die Zahlung per Skontoabzug nicht erkennt, wird wohl auf der Gutschrift auch kein Skonto ausgewiesen. Dann käme es darauf an, ob der Kunde freiwillig den Skonto retourniert.
Sollte andererseits der Skontoabzug vom eigenen System erkannt werden, oder die Gutschriftserstellung erfolgt manuell, sollte auf der Gutschrift eben eine eindeutige Belastungsposition ausgewiesen werden.

Hier:

  • Warenretoure Artikel ABC + 200,00€
  • Gewährter Skonto - 2,00€
    Summe - 198,00€

Normalerweise erhält ja der Kunde auch eine Rückerstattung über diesen Preis, sofern keine Verrrechnung mit anderen Außenständen auf Seiten des Kunden stattfindet.

Sollte der Kunde den Skontoabzug vornehmen oder reklamieren, träfe der Sachverhalt des erzwungenen Rabatts zu.

Erzwungener Rabatt:
Manchmal kann es vorkommen, dass Zahlungspflichtige die Rechnung zwar
begleichen, jedoch sich den prozentuellen Skontoanteil abziehen, obwohl
sie nach Ablauf der Skontierfrist bezahlen. Einen solchen Fall
bezeichnet man in der Fachsprache als „erzwungenen Rabatt“. Da dies
unzulässig ist, hat der Rechnungssteller das Recht diesen Skontoanteil
einzufordern. Sollte der Zahlungspflichtige diesen Anweisungen nicht
folgen, kann dieser mit Mahnspesen oder Verzugszinsen rechnen. Diese
Summe kann der Verkäufer auch gerichtlich einklagen.
Quelle zum erzwungenen Rabatt: www.unternehmerlexikon.de/skonto

Alle Angaben ohne Gewähr.

Als Gutschrift.
Das Ausstellen einer neuen Rechnung ist nicht üblich.

Hallo,

ich gehe mal davon aus, dass das Skonto nicht an den Warenwert gebunden ist (ab 500€ 1% Skonto in Zeitraum x und ab 1000€ 2% in Zeitraum x oder sowas), dann musst du natürlich nur den Wert zurückzahlen, der dir bezahlt wurde und das ist der Preis abzüglich Skonto, also 196€.

Wo ich aber gerade auf der Leitung stehe, du hast das Geld erhalten, der Kunde die Ware, nun will der Kunde einen Teil der Ware zurückgeben und du schreibst ihm eine Gutschrift.
Wenn du die Ware vom Großhändler bezogen hast und diese an einen Kunden weiterverkauft hast, hat der Großhändler mit deinen Verpflichtungen gegenüber deinem Kunden doch gar nichts zu tun.
Wenn der Großhändler dein Kunde ist, musst du das Geld an ihn zurückerstatten. Da er das Geld an dich bezahlt hat, hast du das Geld, wie kann er dann Geld einbehalten?

Gruß
Tobias

Servus,

wenn Du das Bürgerliche Gesetzbuch befragst, ist die Aussage eindeutig.

Die Rückgabe der gekauften Waren ist ein (teilweiser) Rücktritt vom Vertrag, unabhängig davon, ob Du dieses Recht eingeräumt hast oder ob es gesetzlich garantiert ist.

Was beim Rücktritt vom Vertrag mit dem bezahlten Geld zu geschehen hat, steht in § 346 Abs 1 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__346.html

Und was der Händler aufgewendet hat, kann er nicht auf Deiner ursprünglichen Rechnung sehen, sondern bloß auf seinem Kontoauszug. Wenn er jetzt z.B. für zwanzig Paar Rattenschwänze nach Abzug von zwei Prozent Skonto eben nur 98 € statt der von Dir fakturierten 100 € bezahlt hat, dann hat ihn ein Paar Rattenschwänze 4,90 € gekostet. Wenn er jetzt fünf Paar zurückgibt, hat er Anspruch auf das, was er für fünf Paar aufgewendet hat.

Schöne Grüße

MM

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Au Weia, das find ich auch!

Wieso sollte die Höhe des Anspruchs auf Rückerstattung eines bezahlten Kaufpreises ausgerechnet von der eingesetzten Software abhängen??

Dann hinterlege ich in meinem System sofort den alten DM-Umrechnungsfaktor und verlange bei jeder zurückgegebenen Ware die Erstattung des von mir bezahlten Preises multipliziert mit 1,95583. Super Geschäft. Und wenn einer drüber mault, sag ich ihm halt „tut mir leid, ich muss das so machen - meine Software schreibt das vor, und jetzt bitte zügig her mit den Kröten!“

Schöne Grüße

MM

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Servus,

das geht ganz leicht, wenn er jede Woche drei Aufträge reingibt. Dann hat er nämlich auch drei Rechnungen pro Woche zu bezahlen.

Und es geht dabei um gleichartige Geschäfte, so dass er nicht mal jemanden fragen muss, wenn er Aufrechnung erklären will.

Wo ist Dein Problem?

Schöne Grüße

MM

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Wenn er die komplette Ware zurückschickt, zahlst Du dann 980 oder 1000 zurück?
wenn Du jetzt 1000 sagst, würde ich gerne mit Dir Geschäfte amchen. :slight_smile:

Hallo,

danke, jetzt macht es Sinn.

Eindeutig oberhalb der Schultern ; )
Ich war etwas verwirrt, da zwischen Kunde, Großhändler und dem Fragensteller selber gewechselt wird, da hatte ich gar nicht so weit gedacht. Das bedeutet, dass der Großhändler der Kunde ist, was sich aber zum Glück nicht auf meine eigentliche Aussage auswirkt.

Gruß
Tobias

Bitte entschuldigt, wenn ich mich falsch ausgedrückt und für Verwirrung gesorgt habe.
Wir sind der Hersteller und verkaufen an den Großhändler. Bei uns in der Branche ist es leider üblich, dass manchmal die Ware nach Verfall zurückgegeben werden darf. D. h. die Rechnung erfolgt im z.B. im Januar, Rechnung wird im Februar bezahlt und die Ware kommt im Dezember zurück.
Da ich aufgrund der Charge genau definieren kann, wann die Ware gekauft wurde, kann ich auch ersehen ob ich Skonto gewährt habe oder nicht.