Guten Tag,
es gab eine wohl eine Neuerung im Rechnungsystem laut meinem Chef.
Laut Ihm muss man „Gutschriften“ und „Rechnungen“ einzeln schreiben nun, kann man die nun noch so oder immernoch zusammenfassend als Verrechnung auf einer Rechnung schreiben?
Bin verwirrt
Servus,
meinst Du eventuell diese Änderung im USt-Recht?
http://www.wollnywp.de/blog/2013/07/22/anderungen-im…
_Neue Pflichtangabe bei Gutschriften
Als Gutschrift bezeichnet man im Umsatzsteuerrecht eine Rechnung, wenn der Leistungsempfänger (Kunde) über eine empfangene Lieferung oder Leistung abrechnet und dies vorher zwischen den Parteien entsprechend vereinbart wurde(§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG). Der Kunde übernimmt insofern die Aufgabe der Rechnungsstellung, die üblicherweise vom Dienstleister bzw. Lieferanten übernommen wird. Mit den Gutschriften im neuen Sinne sind somit keine sogenannten Korrektur-Gutschriften gemeint.
Das Abrechnungsdokument ist nach § 14 Abs. 4 Nr. 10 UStG-E zwingend mit der Angabe „Gutschrift“ zu kennzeichnen. Unschädlich wird voraussichtlich auch die alternative englische Angabe “self-billed invoice” sein (BMF, Schreiben (Entwurf) v. 10.12.2012, IV D 2 – S 7280/12/10002).
Bei einer unzutreffenden Gutschrift muss der Empfänger zeitnah widersprechen und seinen Widerspruch dem Gutschrifts-Aussteller schriftlich bekannt geben.
Die sog. kaufmännischen Gutschriften, die üblicherweise zur Rechnungskorrektur, bei Rücklieferungen oder Mängelnachlässen ausgestellt werden, dürfen künftig nicht mehr als „Gutschrift“, sondern müssen z. B. als „Storno-Rechnung“ oder „Korrekturbeleg“ bezeichnet werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass dieses Dokument als Rechnung angesehen wird, mit der Folge, dass der Empfänger die Umsatzsteuer nach § 14c UStG schulden würde._
Gruß MG