Gutschrifterstellung von Deutschland nach Dänemark

Hi, wir wollen ein Partnerprogramm betreiben für unseren dänischen Shop. Unsere Firma ist in Deutschland ansässig, steht auch so im Impressum auf der dänischen Shopseite.

Das Partnerprogramm ist so aufgebaut, dass sich gewerbliche Blogger aus Dänemark bei unserem Partnerprogramm bewerben können wir diese dann nach prüfung annehmen und danach können diese auch schon direkt für uns werben.

Wie allerdings werden die gewerblichen Dänen ausgezahlt, wir dachten da an eine Gutschrift, allerdings wie ist es da mit der USt wenn das Geld von einer deutschen Firma zu einer dänischen Firma oder Freelancer geht?

Rein hypothetisch , denn die FAQ 1129 ist ja neuerdings wieder schwer angesagt und ohne die ganzen Wenn-/Falls-/Ob-Ausnahmen: Dänische Partner als Unternehmer mit dänischer UStID, sonstige Leistung B2B, Ort beim Leistungsempfänger, also deutsche USt 19% Reverse Charge, Gutschrift muss den Anforderungen § 14 UStG genügen.

Noch ein Nachtrag, wir haben auch eine dänische UST-ID und ein Bankkonto in Dänemark, allerdings keine gewerbliche Niederlassung in dem Land.

Na wenn ihr euch in Dk ustlich registriert habt und auch unter der DK-Id auftretet, dann verlagert sich das halt alles nach Dk. Dann fragt mal euren dänischen StB, wie die Gutschriften aussehen müssen. Reverse-Charge liegt dann vermutlich nicht vor.

Servus,

wenn Ihr eine dänische USt-Identifikationsnummer habt, seid Ihr betreffend Moms ein dänischer Unternehmer.

Betreffend reverse charge bei sonstigen Leistungen ist Dänemark eher konservativ, da geht in diesem Zusammenhang nichts.

Eine Abrechnung per Gutschrift ist auch in Dänemark grundsätzlich möglich; die Mindestangaben entsprechen denen in Deutschland, d.h. Ihr braucht von jedem dänischen Blogger dessen Steuernummer oder USt-Identifikationsnummer. Die auf der Gutschrift ausgewiesene Moms muss der Empfänger abführen und Ihr könnt sie als Vorsteuer abziehen.

Schöne Grüße

MM