GuV (Gewinn und Verlustrechnung)

Hallo zusammen,

ich sitze über einer Bilanzfallaufgabe wo es um die GuV geht.

Dort soll ich Vor und Nachteile von der Staffel/Kontoform auflisten:

Ich habe einige Punkte gefunden, jedoch keine Nachteile für die Staffelform.
Fällt euch etwas ein beziehungsweise könnt ihr mir einen Link empfehlen?
Finde leider nichts.

Servus GHeimi85,

hast Du eigentlich die Frage verstanden?

Zwei verschiedene Darstellungen der GuV sollen hinsichtlich ihrer Vor- und Nachteile verglichen werden und Du sagst "

Ich habe erhebliche Zweifel daran, dass Du eine GuV in Kontoform überhaupt als GuV erkennen würdest, wenn Du mal eine sehen würdest.

Schöne Grüße

MM

1 Like

Aprilfisch, wie ist denn deine Meinung zur Frage statt zu anderen Usern :)?

Über einen User habe ich mich nicht ausgesprochen, sondern über seine Antwort, die so falsch ist wie sie nur sein könnte.

Um eine Meinung geht es dabei übrigens nicht - lt. Aufgabenstellung sollen ja objektive Vor- und Nachteile genannt werden.

Einen Vorteil der Kontenform kann ich nicht erkennen. Vermutlich war diese in der Zeit, als laufende Konten manuell tatsächlich noch als T-Konten geführt wurden, für Buchhalter leichter zu lesen. Das ist aber rund hundert Jahre her, daher nicht relevant.

Solche Aufgaben beziehen sich immer auf das, was der Lehrer bzw. der Lehrbuchverfasser hören möchte. Deine Quellen für die Antwort sind also Mitschriften und Lehrbuch / Lehrunterlagen.

Schöne Grüße

MM

1 Like

Ich finde bei der Kontenform jedenfalls vorteilhaft, dass alle Unkosten links stehen und alle Erträge rechts. Ich finde das wesentlich übersichtlicher und weniger fehleranfällig.

Buchhaltermodus ein. Es gibt nur Kosten, keine Unkosten (sonst wären es ja Erträge :- ), kleiner Buchhalterwitz). Buchhaltermodus aus.

Data

Hallo,

bist du so nett und postest dann mal die Lösung?
Wie Aprilfisch schon schrieb, ist die Kontenform eine aussterbende Darstellung und m.E. nicht so aussagekräftig, wie die Staffelform. Im Übrigen ist die Staffelform für eine Menge Unternehmen vorgeschrieben. Nachzulesen im HGB.

Data

Das stimmt allerdings! :grinning: