GWDL verkürzen?

Guten morgen,

hoffentlich bin ich hier richtig.
Vor über einem halben Jahr habe ich mich an der Uni Mannheim beworben und wurde auch gleich angenommen.
Eigentlich ist es neben der FU Berlin meine Traumhochschule und dort studieren zu dürfen ist halt ein… naja ein Traum für mich :smiley:

Jetzt kommt ein riesiges Problem.
Da die Universität Mannheim sich international angleichen will, haben sie das Frühjahressemester auf den 1.2. (Beginn) vorgeschoben.
Normalerweise fängt ein solches Semester im April an…
Nun ja, ich bin zur Zeit Grundwehrdienstleistender und komme voraussichtlich Ende März „raus“.
Man merkt… termintechnisch passt das überhaupt nicht zusammen und ein FWDL-Antrag (Plan B) auf ein paar Extramonate zur Überbrückung (bis zum nächsten Herbstsemester) kommt nicht in Frage, da der Kompaniechef versichert hat, dass er nur noch FWDL-23-Kandidaten annehmen will.
Doppeltschlecht!
Meine Frage:
Weiß jemand wie man irgendwie den Grundwehrdienst verkürzen könnte oder zu mindest einen FWDL-Antrag durchkriegt, der sich nicht auf ganze 23 Monate hinauszieht, sondern bestenfalls auf 5?
Irgendwas an Ratschlägen… ich will wirklich keine Zeit mehr verschwenden und Däumschendrehen oder einfach so ein Praktikum o.ä. zur Überbrückung machen, weil ich das Geld echt gebrauchen könnte.

Also… hoffentlich könnt ihr verstehen, warum ich erstmal den Rat bei euch aufsuche.
Vielen Dank schon mal im Voraus.

Gruß
Vegas

Hallo,

da der Kompaniechef versichert hat, dass er nur noch
FWDL-23-Kandidaten annehmen will.

das hindert dich ja nicht dran, es trotzdem zu versuchen. Beantragen kannst du so ziemlich alles, ob dem dann stattgegeben wird, ist dann die andere Frage.
Sicher kann es auch nicht schaden, mal mit dem Kompaniechef zu reden und ihm die Situation zu erklären, vielleicht hat er ja Verständnis und macht eine Ausnahme.

lg
ventrue

Hallo,

da der Kompaniechef versichert hat, dass er nur noch
FWDL-23-Kandidaten annehmen will.

Sicher kann es auch nicht schaden, mal mit dem Kompaniechef zu
reden und ihm die Situation zu erklären, vielleicht hat er ja
Verständnis und macht eine Ausnahme.

sicher kann man mit dem KpChef reden, aber er entscheidet nicht, ob jemand als FDWL angenommen wird. Er kann den Antrag befürworten oder ablehnen. Und dann läuft so ein Antrag auf dem Dienstweg weiter bis zur entscheidenden Dienststelle.
Gruss
Rainer

Hallo,

da der Kompaniechef versichert hat, dass er nur noch
FWDL-23-Kandidaten annehmen will.

Sicher kann es auch nicht schaden, mal mit dem Kompaniechef zu
reden und ihm die Situation zu erklären, vielleicht hat er ja
Verständnis und macht eine Ausnahme.

sicher kann man mit dem KpChef reden, aber er entscheidet
nicht, ob jemand als FDWL angenommen wird. Er kann den Antrag
befürworten oder ablehnen. Und dann läuft so ein Antrag auf
dem Dienstweg weiter bis zur entscheidenden Dienststelle.

hab ich ja auch nicht gesagt :smile:
Man kann auch eine Ausnahme machen, indem man von der üblichen Vorgehensweise abweicht, alles unter 2 Jahren nicht zu befürworten.

lg
ventrue

Hallo,
so etwas wird nach einer Einzelfallprüfung entschieden. Alle FDWL über 9 + ablehnen, ist nicht gerade im Interesse der BW. Allerdings wenn der GWDL sich als ziemlich „schlechter“ Soldat erwiesen hat, wird der KpChef wohl eine Verlängerung von vorne herein ablehnen. Obwohl es da manchmal auch sehr seltsame Vorgesetzte geben kann.
Ich habe einige aktive Offiziere als Bekannte, deren Aussage dazu: Wenn einigermassen vernünftig, wird im Normalfall einer Verlângerung zugestimmt.
Gruss
Rainer

Hallo Vegas,

die klassische Variante lautet Urlaub sparen und Dienste „kloppen“. Das sollte dann am Ende reichen.

Gruß,
Andreas

Hi,

die klassische Variante lautet Urlaub sparen und Dienste
„kloppen“. Das sollte dann am Ende reichen.

also bei uns gab es nur für Dienst an eigentlich dienstfreien Tagen einen Tag Urlaub. Bei 24 Wochen Dienst und etwa 40 zu überbrückenden Tagen (zusätzlich zum Urlaub) geht das zeitlich gar nicht, weil man kein komplettes Wochenende Dauerdienst schieben kann.

lg
ventrue

also bei uns gab es nur für Dienst an eigentlich dienstfreien
Tagen einen Tag Urlaub. Bei 24 Wochen Dienst und etwa 40 zu
überbrückenden Tagen (zusätzlich zum Urlaub) geht das zeitlich
gar nicht, weil man kein komplettes Wochenende Dauerdienst
schieben kann.

Das mag dein Disziplinarvorgesetzter so entschieden haben, muss aber nicht für den Rest der Bundeswehr gelten. :wink:

Gruß Andreas

also bei uns gab es nur für Dienst an eigentlich dienstfreien
Tagen einen Tag Urlaub. Bei 24 Wochen Dienst und etwa 40 zu
überbrückenden Tagen (zusätzlich zum Urlaub) geht das zeitlich
gar nicht, weil man kein komplettes Wochenende Dauerdienst
schieben kann.

Das mag dein Disziplinarvorgesetzter so entschieden haben,
muss aber nicht für den Rest der Bundeswehr gelten. :wink:

tja, das kann natürlich sein, dass das nur in den Kasernen wo ich war so gehandhabt wurde. Wer kann schon sagen er kennt die ganze Bundeswehr :wink:

Der Logik nach macht es aber Sinn, denn insbesondere als GWDLer soll man ja eigentlich sowieso in der Kaserne übernachten und verliert deswegen durch Sonderdienste im Prinzip keine Freizeit. Den Urlaubstag gibts ja, um einen freien Tag zu ersetzen, der wegen dem Dienst draufgegangen ist.

Aber wie auch immer es nun offiziell ist: Damit rechnen, 40 Tage Urlaub durch Sonderdienste zu ergattern um früher rauszukommen würde ich auf keinen Fall.

lg
ventrue

Der Logik nach macht es aber Sinn, denn insbesondere als
GWDLer soll man ja eigentlich sowieso in der Kaserne
übernachten

Nö.

Den Urlaubstag gibts ja, um einen freien Tag zu ersetzen, der wegen :dem Dienst draufgegangen ist.

An sich auch nicht. Freistellung vom Dienst auf Grund von besonderer zeitlicher Belastung ist völlig normal, statt dessen kann dieser Ausgleich aber eben auch finanziell gewährt werden.

Aber wie auch immer es nun offiziell ist: Damit rechnen, 40
Tage Urlaub durch Sonderdienste zu ergattern um früher
rauszukommen würde ich auf keinen Fall.

Es ist nicht sehr wahrscheinlich, richtig, aber ein kreativer Disziplinarvorgesetzter kann viel machen.

Gruß Andreas

Hallo,

Freistellung vom Dienst auf Grund von
besonderer zeitlicher Belastung ist völlig normal,

aber dann kann es passieren dass eine Einheit ein paar Tage nicht mehr vorhanden ist.
Ein Bekannter von mir, Spiess einer Stabskompanie Raketenartillerie, hat vor Jahren mehrere Monate Dienstzeitausgleich vor sich hergeschoben und bezahlt wurde aus finanziellen Gründen auch nichts.

statt dessen kann dieser Ausgleich aber eben auch finanziell gewährt
werden.

Das stimmt, aber ich wurde bei einer Zwei-Wochen-WÜ auch finanziell abgegolten/ einmal 38 Stunden Dienst an einem Stück, als OvWa hätte ich mich von zwei bis sechs Uhr flachlegen dürfen, aber wenn man gleichzeitig Türschliesser ist, und durch alle paar Minuten anfallende Schlüsseldrehungen nicht zum Schlafen kommt, dann ist das nicht das Wahre.
Und wenn an den nächsten Tagen das etwas weniger lange gehtund man so auf etwa 50 „Überstunden“ kommt und dann so um die 50 DM bekommt, dann wäre es mir lieber gewesen, auf diesen finanziellen Ausgleich zu verzichten und ein par Tage früher nach Hause fahren zu können.
Allerdings wer wollte, durfte schon am Samstag nach Hause fahren, da die STOV am Sonntag(letzter WÜ-Tag) nicht arbeitete. Da hätte man dann einen Tag zusätzlich im Standort sich aufhalten dürfen.
Gruss
Rainer
P.S.: Mein Sohn: W 9+3 musste sämtliche „Überstunden“ als vom Dienst freigestellt nehmen. Für ihn war nach zehn Monaten die BW zu Ende. Entlassungsuntersuchung fand ein paar Tage vor dem tatsächlichen Dienstende statt.

Freistellung vom Dienst auf Grund von
besonderer zeitlicher Belastung ist völlig normal,

aber dann kann es passieren dass eine Einheit ein paar Tage
nicht mehr vorhanden ist.

Richtig, und in Einheiten ohne ständigem Auftrag im Inland, wie Sanitäter oder Feldjäger sind solche Ruhephasen auch durchaus normal. In Einheiten mit ständigem Auftrag im Inland ist das so einfach nicht möglich, deswegen muss hier regelmäßig die finanzielle Vergütung priorisiert werden. Letztendlich ist das aber alles eine Frage der Personalführung des Einheitsführers.

Gruß Andreas

Hallo Andreas,
mir ist mindestens ein Fall bekannt, wo ein KpChef seine Kp komplett für zwei Wochen nach einem längeren Truppenübungsplatzaufenthalt vom Dienst freistellte, da ein finanzieller Ausgleich mangels Geldmittel nicht möglich war. Und da war eine Kampfkompanie einfach für zwei Wochen aus dem Bataillon verschwunden. Das ist in meinen Augen auch nicht gerade Sinn der Sache.
Finanzielle Priorisierung ist ja schön, aber wenn ganz einfach nicht genügend Geld da ist? In der Bundeswehr habe ich selten erlebt, dass genügend Geld vorhanden war, eigentlich nur wenn nicht ausgegebene überlagerte Munition ohne Sinn und Zweck verschossen, besser vernichtet, wurde.
Z.B. die MunGrp des Btl verschoss Leucht- und Signalmunition, da überlagert, aber in den Kp gab es trotz übertriebener Anforderungen nichts. Auch die einen Monat vor Verfalldatum wurde nicht ausgegeben.
Gruss
Rainer

Hallo Andreas,
mir ist mindestens ein Fall bekannt, wo ein KpChef seine Kp
komplett für zwei Wochen nach einem längeren
Truppenübungsplatzaufenthalt vom Dienst freistellte, da ein
finanzieller Ausgleich mangels Geldmittel nicht möglich war.
Und da war eine Kampfkompanie einfach für zwei Wochen aus dem
Bataillon verschwunden. Das ist in meinen Augen auch nicht
gerade Sinn der Sache.

Wie gesagt, das ist völlig normal und auch durchaus gewollt.

Finanzielle Priorisierung ist ja schön, aber wenn ganz einfach
nicht genügend Geld da ist?

Das ist in entsprechenden Verbänden da, bzw. wird anders geschichtet/ausgegeben, als beispielsweise in Kampfverbänden.

In der Bundeswehr habe ich selten erlebt, dass genügend Geld :vorhanden war,

Was aber zugegebener Maßen auch daran liegt, dass die Bundeswehr eine der letzten praktizierten Planwirtschaften der Welt darstellt. :wink:

Gruß Andreas