Gymnasium nach 3 Jahre in China?!?

Hallihallo!
Wir werden nächstes Jahr als Familie (mein Mann, ich, unsere 3 Kinder: 2,6,9 Jahre alt) für drei Jahre nach China gehen. Die Kinder werden auf eine internationale Schule gehen, d.h. die Unterrichtssprache wird Englisch sein. Chninesische Sprache und Kulutr ist Pflichtfach in der Schule. Unser ältester Sohn wird in die 5. Klasse dort gehen.

In unseren Gymnasien hier vor Ort in Baden-Württemberg werden die Sprachen Französisch und Latein als zweite Fremdsprache angeboten. Wenn wir zurückkommen und unser Sohn dann in die 8. Klasse gehen wird, hat er zwar eine zweite Fremdsprache (Chinesisch), welche aber an unseren Schulen nicht angeboten wird.

Meine Frage: -Kann Chinesisch als zweite Fremdsprache für das Abitur anerkannt werden? WEnn ja, wieviele Jahre muss er belegt haben? Wenn nein, welche Möglichkeiten bieten sich uns dann?!?

Vielen Dank für evtl. Tips!

Andrea

Hallo Andrea,

Ich selber bin Schülerin der Q12 im bayerischen G8. Deshalb kann ich dir nichts von staatlichen Regelungen erzählen.
Aber ich habe selber in der 8. oder 9. Klasse von einem Lehrer gehört, dass es (zumindest in Bayern) möglich ist(oder war, keine Garantie, dass es noch so ist - wie gesagt, nur von einem Lehrer gehört), eine Fremdsprache X, die nicht an der Schule angeboten wird, im Abitur anzuerkennen. Beispielsweise beherrscht ein Schüler Russisch, ob als Muttersprache oder weil er vielleicht ein paar Jahre auf eine russische Schule ging, so kann beantragt werden, dass er sein Abitur im Fach Russisch ablegt. In diesem Fall muss das Kultusministerium einen Prüfer schicken, wenn an der Schule kein Lehrer ist, der Russisch unterrichtet. Allerdings weiß ich nicht, ob man dieses Sprache-X-Abi sowohl für Kolloquium als auch für die schriftliche Prüfung beantragen kann oder ob nur eines von beiden möglich ist.
Ob eine Pflicht-Belegungsdauer gefordert ist, weiß ich auch nicht. Aber ich denke mal, da es sich um einen recht großen Sonderfall handelt, dass nicht. denn wenn der Schüler beantragt, in Sprache X Abi zu machen, geht man davon aus, dass er mehr als nur „guten Tag“ sagen kann, sprich Abireife hat. Zudem, Beispiel Russisch - wenn das Kind zweisprachig aufgewachsen ist, kann es Deutsch und Russisch vielleicht gleich gut, ohne jemals Russisch-Unterricht gehabt zu haben. In einem solchen Fall fände ich eine „Mindestbelegdauer“ komplett sinnlos.

Wie das dann in der 8. Klasse bei deinem Sohn laufen wird, wo er doch weder Franz noch Latein seit der 6. hatte, kann ich nur spekulieren - vll muss er eine von beiden nachlernen, was ich keinem wünschen würde, oder es ist möglich, Chinesischunterricht zu beantragen - allerdings fraglich, ob das für einen einzelnen Schüler möglich ist.
Mach dich auf jeden Fall mal bei eurem Kultusministerium schlau, ob das geht, mit dem Abi in Chinesisch! Wäre doch jammerschade, wenn dein Sohn diese Sprache so weit lernt, und dann womöglich für Latein/Franz verpflichtet würde.

hoffe, ich konnte dir zumindest ein bisschen helfen,

Natascha

da kann ich ihnen leider nicht weiterhelfen