Kann ich 2x5 im Hauptfach mit 2x3 im Hauptfach ausgleichen ?
Tut es auch was zur Sache ob ich ein gutes Arbeits-oder sozialverhalten habe und ob ich klassensprecherin bin ?PS:ich gehe auf ein gymnasium in Niedersachsen. Danke
(Ich komme auch ohne Gruß daher)
Kann ich 2x5 im Hauptfach mit 2x3 im Hauptfach ausgleichen ?
Ja, aber es handelt sich um eine Kann-Bestimmung. Die Zeugniskonferenz ist nicht verpflichtet, Dich zu versetzen.
Tut es auch was zur Sache ob ich ein gutes Arbeits-oder
sozialverhalten habe und ob ich klassensprecherin bin ?
Nicht im Geringsten - das wäre ja noch schöner!
Danke
Bitte!
(Ich verabschiede mich ebenfalls nicht. Und wenn Du ein paar Grundregeln der Kommunikation beachtet hättest, wäre meine Antwort ausführlicher ausgefallen)
Hallo gargas,
Kann ich 2x5 im Hauptfach mit 2x3 im Hauptfach ausgleichen ?
Ja, aber es handelt sich um eine Kann-Bestimmung. Die
Zeugniskonferenz ist nicht verpflichtet, Dich zu versetzen.
Hast du dafür einen Beleg? Ich finde nur das hier:
"Verordnung über die Durchlässigkeit sowie über Versetzungen
und Überweisungen an den allgemein bildenden Schulen
(Durchlässigkeits- und Versetzungsverordnung)
Vom 19. Juni 1995*
§ 5
Anforderungen an Ausgleichsfächer
(1) Die in der Stundentafel vorgeschriebene Stundenzahl eines Ausgleichsfaches darf nur um eine Stunde geringer sein als die vorgeschriebene Stundenzahl des auszugleichenden Faches. Ausgleichsfach kann auch ein Wahlpflichtfach, ein Wahlpflichtkurs, ein Wahlfach oder ein wahlfreier Kurs sein. Ist für ein Ausgleichsfach in der Stundentafel keine verbindliche Stundenzahl vorgeschrieben, so ist die Zahl der Wochenstunden im Stundenplan maßgebend.
(2) In der Realschule, im Gymnasium, im Realschulzweig und im Gymnasialzweig der Oberschule und der Kooperativen Gesamtschule sowie in der Integrierten Gesamtschule können die Fächer Deutsch, die Pflicht- und Wahlpflichtfremdsprachen und Mathematik nur untereinander ausgeglichen werden."
http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=…
Oder hast du dies im Hinterkopf? Das gilt aber nicht für das Gymnasium…
„In der Hauptschule, der Realschule und der Oberschule können abweichend von Satz 1 Nr. 1 anstelle von befriedigenden Leistungen ausreichende Leistungen in Fächern mit Fachleistungsdifferenzierung in Kursen auf erhöhter Anspruchsebene (E-Kurse) als Ausgleich für mangelhafte Leistungen in Kursen auf grundlegender Anspruchsebene (G-Kurse) und in Fächern ohne Fachleistungsdifferenzierung herangezogen werden. 3 Abweichend von Satz 1 Nr. 1 kann in der Oberschule in nur einem Fach mit Fachleistungsdifferenzierung anstelle einer befriedigenden Leistung auch eine ausreichende Leistung in einem Kurs auf zusätzlicher Anspruchsebene (Z-Kurs) als Ausgleich für eine mangelhafte Leistung in einem E-Kurs oder in einem G-Kurs herangezogen werden.“
http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=…
Noch eine Verdeutlichung zu diesem hier:
Ja, aber es handelt sich um eine Kann-Bestimmung. Die
Zeugniskonferenz ist nicht verpflichtet, Dich zu versetzen.
Es ist insgesamt eine Kann-Bestimmung, ob die Zeugniskonferenz den Ausgleich zulässt (also auch mit z.B. 2x3 in De, Ma & 2x5 in Fr, En). Da gibt es keinen Automatismus.
Hallo,
müssen denn in NS nicht auch BEIDE Fünfer ausgeglichen werden? IN RLP kann eine 5 mit 2 Dreien ausgeglichen werden (aber auch hier nur Hauptfach gegen Hauptfach), aber grundsätzlich müssen alle Fünfer ausgeglichen werden. Das bedeutet: zum Ausgleich von zwei Hauptfachfünfen braucht man zwei Zweien oder vier Dreien!
Gruß Orchidee
Ausgleichsregelung in Niedersachsen
Hallo Orchidee,
auch in Nds. müssen beide Fünfer ausgeglichen werden, aber es ist einfacher als bei Euch:
_ § 4 Ausgleichsregelungen
(1) Mangelhafte Leistungen in einem Fach bedürfen bei ausreichenden Leistungen in allen anderen Fächern keines Ausgleichs.
(2) Wenn eine erfolgreiche Mitarbeit im höheren Schuljahrgang erwartet werden kann, können bei ausreichenden Leistungen in allen anderen Fächern ausgeglichen werden:
- mangelhafte Leistungen in zwei Fächern durch befriedigende Leistungen in zwei Ausgleichsfächern oder
- ungenügende Leistungen in einem Fach durch
a) gute Leistungen in einem Ausgleichsfach oder
b) befriedigende Leistungen in zwei Ausgleichsfächern._
http://www.mk.niedersachsen.de/download/69467/Verord…
Pensionierte Lehrergrüße
Pit