Vielen Dank für deine vorsorglichen Hinweise!
Was wäre denn, wenn beim gescheiterten Versuch sich auf dem Gymnastikball wieder hinzusetzen, ein „Arbeitsunfall“ geschieht? Die BG würde doch dennoch bezahlen?! Denn eine Beanstandung kommt doch einem Verbot nicht gleich und solange der Arbeitgeber solche Sitzgelegenheiten nicht verbietet … Was er sicherlich könnte?!
Natürlich sind mir solche Dinge bewusst und der Ball soll lediglich als Alternative, also für hin und wieder mal, gedacht sein und nicht für den ganzen Arbeitstag!
MEINE Schreibtischfläche ist lediglich auf die Breite der Tastatur bzw. des Monitors begrenzt. Zwar ist der Schreibtisch natürlich breiter, aber diese restliche Fläche ist eher als Abstellfläche und nicht als Arbeitsfläche gedacht und benötigt.
Welche anderen ungefährlicheren Alternativen gibts denn, die auch der Arbeitgeber bezahlen muss? In welchem Umfang muss der Arbeitgeber eigentlich ergonomische Stühle bezahlen? Gibts da Obergrenzen und einen gewissen Eigenanteil des Arbeitgebers? Oder kann ich zum Arbeitgeber oder der Personalabteilung oder zum Betriebsrat (wer ist da eigentlich der richtige Ansprechpartner? Bei uns im Hause gibts einen Ansprechpartner auch einzig und allein für Betriebssport!) gehen und meinen Wunsch äußern, der dann auch erfüllt werden muss?
Genügt ein einfacher Attest vom Orthopäden oder muss da auch noch was Spezielles erfüllt werden?