H-Kennzeichen trotz veränderungen am fahrzeug?

hallo,

ich möchte mir einen oldie zulegen, aus den späten 70ern.

für das H-kennzeichen muß doch alles in original-zustand sein oder?

ich habe da aber bestimmte felgen im sinn die erst einige jahre später auf den markt kamen und somit nicht zeitgemäß dem oldtimer wären.
wenn ich diese nun eintragen lasse, erlischt die H-Zulassung?
oder wie funktioniert das ganze? optional würde ich auch lieber ein moderneres fahrwerk haben, da das originale ziemlisch „schwabbelig“ sein soll, also auch interessant für die sicherheit.

Hi!

ich möchte mir einen oldie zulegen, aus den späten 70ern.

So weit, so gut.

für das H-kennzeichen muß doch alles in original-zustand sein
oder?

Oder Umbauten, die seit mindestens 20 Jahren auf dem Markt sind.

ich habe da aber bestimmte felgen im sinn die erst einige
jahre später auf den markt kamen und somit nicht zeitgemäß dem
oldtimer wären.
wenn ich diese nun eintragen lasse, erlischt die H-Zulassung?

Ich denke (!), dass eine reine Eintragung der Felgen noch nicht zum Erlöschen der H-Zulassung führt. Das Montieren dann ggf. schon.

In der Praxis wird dann wohl gelten: „wo kein Kläger, da kein Richter“. Denn zum TÜV kannst Du aj mit den Originalfelgen fahren.

oder wie funktioniert das ganze? optional würde ich auch
lieber ein moderneres fahrwerk haben, da das originale
ziemlisch „schwabbelig“ sein soll, also auch interessant für
die sicherheit.

s.o., das Sportfahrwerk muss m.W. seit mindestens 20 Jahren auf dem Markt sein.

Tiefer-breiter-lauter funktioniert normalerweise nicht mit der H-Zulassung. Dessen sollte man sich schon bewusst sein. Es sind jedoch einige Modifikationen möglich, Tuning-Zubehör gibt es ja nicht erst seit 10 Jahren.
Für Alfa Romeo und Fiat gibt es zahlreiche Möglichkeiten an Rädern, Auspuffanlagen und Fahrwerken, die seit 20-30 Jahren auf dem Markt sind und somit auch H-konform.
Man nehme allein Abarth für Fiat. Die bauen Tuninig-Kits seit den 1950ern.

Generell würde ich vor (!) dem Einbau von Fremdteilen mit einem TÜV-Prüfer sprechen. Der kann das dann auch eintragen und man hat keinen Ärger.

Gruss,
M.

ah super danke für die antworten.
zufälligerweise hatte ich wirklich von einem fiat geredet hehe.

Hi

Es gibt ein paar Ausnahmen .
inwieweit das jetzt auch Fiat betrifft , muss allerdings erfragt werden .
Also ein Beispiel : Opel Rekord B , Fahrwerk des Rekord A , der maximal 60 Ps hatte hatte ein Facelift bekommen und eine längere Frontpartie um den 1,9 Liter / 90 PS Motor rein zu bekommen .
Die Hinterachse mit Blattfedern des Rekord A blieb , obwohl der Wagen auch einen längeren Kofferraum bekam .
Folge : der Wagen hüpfte und schwamm auf , unkontrollierbare Spring - und Aufschaukelbewegungen der Hinterachse , so das dieses Modell das sowieso nur rund 2 Jahre gebaut wurde , häufig verunfallte .
fast alle übrigbebliebene Rekord B haben andere Federn und andere Stossdämpfer drin , die es zum damaligen Zeitpunkt nicht gab und trotztdem haben diese Autos H - Kennzeichen .

ich denke man versteht warum …

Hallo

Seit der Änderung der Oldtimerregelung am 1.3.2007 ist die Originalität eines Fahrzeugs eigentlich ziemlich scheißegal. Solange es älter als 30 Jahre ist bekommst Du in der Regel die H-Zulassung. Alles weiter wie erhaltenswürdiger Zustand, originalität, nur noch x-Stück im Verkehr etc. das interessiert inzwischen niemanden mehr.
Allerdings ist die Erteilung der Oldtimerzulassung sehr abhängig vom Wohlwollen des zuständigen Sachbearbeiters. Bei uns in HN bekommst Du eigentlich alles zugelassen, anderswo ist das anscheinend schwerer.

Horst

Hiho,

interessant, mir ist das genau andersrum bekannt. Sogar der Lack muß zeitgenössisch sein. Der allgemeinzustand muß inzwischen gut bis sehr gut sein und besser als ein normaler Gebrauchtwagen, usw.

Grüßli,
Arcon

Hi!

Ihr habt beide recht.

Der Zustand des Fahrzeuges muss original und „gut erhalten“ sein.

Das wiederum ist absolut relativ, somit ist der Willkür und auch dem Thema Freundschaftsdienst Tür und Tor geöffnet.

Solange man sich nicht auf ein einheitliches Bewertungsverfahren, z.B. „mindestens Note 3 nach Classic Data“, einigen kann, bleibt die Bewertung eben diffus.

Gruß,
M.