Auch hallo,
Ich kenne einen Arbeitgeber (nicht im Gesundheitswesen!!), der
gründet eine Arbeitsgruppe zu Ausarbeitung eines Notfallplanes
„Pandemie Vogelgrippe“.
Ich glaube, da gibt es nicht nur einen Arbeitgeber. In unserem Unternehmen existiert schon länger ein Notfallplan, zwar nicht spezifisch für die Vogelgrippe, aber man adaptiert ihn wohl in dieser Hinsicht weiter.
Wenn die Gesundheitsämter nun Verhaltensmassnahmen rausgeben,
muss ich erst meinen Chef anrufen???
Ich denke mal, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Wenn ein Unternehmen einen Notfallplan hat, geht es in erster Linie darum, wie das Unternehmen weiterläuft, falls die Mitarbeiter wegen einer Pandemie oder einem anderen Ereignis z.B. nicht mehr ins Büro kommen können.
Ob das „wahnsinnig“ oder sinnvoll ist, kann ich nicht beurteilen. Immerhin läuft es bei uns nicht aus dem Ruder, d.h. es wird nicht massenhaft Tamiflu für die Mitarbeiter bestellt.
Ich kann es nicht mehr hören…
Kann ich verstehen. Trotzdem finde ich es nicht verkehrt, wenn ein Unternehmen zumindest einen Plan für den Notfall hat - wenn man bedenkt, wie planlos manche handeln… ;o)
Gruß
Murmeltier