Guten Tag,
ich hab da nochmal eine frage für meinen geschichtsunterricht… gilt die haager LANDkriegsordnung auch auf dem meer? also wenn ich jetzt einen kriegsgefangenen auf mein boot packe, aufs meer fahre und ihn dort foltere… ist das durch dieses abkommen in irgendeinerweise verhindert worden oder ist das ein schlupfloch? wenn das meer bzw die see durch siese abkommen nicht gedeckt werden gibt es dann noch eine entsprechende regelung für das meer? grüße DerEwigFragenstellende
Guten Tag,
ich hab da nochmal eine frage für meinen
geschichtsunterricht…
Soll heißen? Du willst deine Hausaufgaben von uns gelöst bekommen?
gilt die haager LANDkriegsordnung auch auf dem meer?
Nein! Sie gilt für den Landkrieg.
also wenn ich jetzt einen kriegsgefangenen auf mein boot packe, aufs :meer fahre und ihn dort foltere… ist das durch dieses abkommen in :irgendeinerweise verhindert worden oder ist das ein schlupfloch?
Nein, das ist kein Schlupfloch, denn es zählt nur, dass ein gefangener im geltungsbereich der HLK gemacht wurde. Zudem regelt die HLK klar, wo Kriegsgefangene interniert werden dürfen.
wenn das meer bzw die see durch siese abkommen nicht gedeckt werden :gibt es dann noch eine entsprechende regelung für das meer?
Die Londoner Seerechtsdeklaration von 1909. Sie trat zwar offiziell nie in Kraft gilt aber als Sammlung von Regeln des Völkergewohnheitsrechts.
http://de.wikipedia.org/wiki/Londoner_Seerechtsdekla…
Gruß Andreas