Hallo, mal angenommen, ein Pärchen kauft sich einen, sehr teuren, Hund. Sie trennen sich und da es nur Streit, Beleidigungen und Ärger wegen des Besuchsrechts gibt, möchte ein Part nun auf den Hund verzichten, da er es mental nicht mehr schafft.
Hat man in diesem Fall ein Recht auf den Anteil, den man gezahlt hat oder fällt das weg, da man ja freiwillig verzichtet
Bin gespannt auf eure Antworten und danke schon im voraus!!
Wenn man beweisen kann, dass gemeinsam gekauft und bezahlt wurde, dann kann man das durchsetzen.
Sicher wäre es besser den Hund bei der Person zu belassen, die besser seine Bedürfnisse erfüllen kann - und zwar egal, ob diese Person den halben Kaufpreis zurückzahlen kann und will.
Leider spielt das oft bei einem „sehr teuren“ Hund keine Rolle.
Ich vermute hier eher einen Rosenkrieg, dem diesmal der Hund und nicht Kinder zum Opfer fallen.
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