Hab ich das Recht mein Abitur zur wiederholen?

Hallo alle zusammen:smile: leider bin ich dieses Jahr beim Abitur in Bw auf einem WG durchgefallen, was wahrscheinlich an der Panik im Abitur lag. Mein Durchschnitt bewegte sich meist bei 2,8 Nun hat mein Rektorin ein Problem damit mich wiederholen zu lassen aus Gründn des Platzmangels etc. und da ich es nächstes jahr wieder nicht schaffen würde. Darf sie mich einfach nicht mehr wiederholen lassen?(Ich bin noch nie sitzen geblieben) Dankeee für die Anworten!:smile:

hi blume,

bei mir auf der schule war mal der fall, dass einer wiederholen durfte/musste weil jene person unter 5 points im gesamtschnitt hatte! aber da du 2,8 hast kann ich mir nihct vorstellen, dass du wiederholen musst/darfst! wieso willst du überhaupt wiederholen-_> 2,8 ist doch nicht schlecht, aber wie bereits ewähnt soweit ich weiß kein grund zur wieedrholung!
sollte ich fast falsch verstanden haben, sags gerade!

gruß der bär

Hallo,

nein darf sie nicht. Wenn sie dir etwas sagt, musst du immer darauf pochern, dass sie dir einen entsprechenden Abschnitt in relevanten Verordnungen zeigt, mit dem sie ihr Handeln/Aussage begründet. Ein nicht bestandenes Abitur kannst du einmal wiederholen, geht dieser Versuch auch flöten, hast du keine Chance mehr aufs Abi!

Grüße,
Christian

Hi Bär=)

Vor dem Abitur hatte ich einen Schnitt von 2,8 nur hab ich hab im Abitur selber die 100 Punkte Hürde nicht geschafft und bin darum durchs Abi gerasselt=(

hi!

ah jetzt verstehe ich! ich hab mich schon gefragt wie man mit 2,8 wiederholen muss^^.
um deine frage kurz und knapp zu beantworten, schau dir am besten diesen link an:

http://www.schulaemter.brandenburg.de/sixcms/detail…

also eine einmalige wiederholung ist auf jeden fall zulässig und deine rektorin müsste sie dir zugestehen!
ich wünsch dir auf jeden fall beim nächsten anlauf viel erfolg und versuche, damit du nicht wieder sitzen bleibst wegen des schriftlichen teils, einen 2,3 bis 2,5 normalschnitt anzustreben, dann geht nichts mehr in die hose :wink:

gruß

Hallo Blume_62,
es tut mir leid, Dir bei diesem Problem nicht weiterhelfen zu können, da ich aus NRW bin, und wir hier leider andere Schulgesetze haben.

Hoffentlich kann Dir ein anderer User helfen.

MfG

Thomas

das dürfte nicht erlaubt sein. Einmal darfst du es noch versuchen. Wende dich mal ans Bildungsministerium. Vielleicht kommt ja auch eine andere SChule in Frage, aber das würde eine noch größere Umstellung werden.

WEnn es dir wirklich nicht erlaubt wird, könntest du noch auf eine Privatschule.

Aber kämpfe dafür. Wenn du lange genug nervst wird sie sich schon wiederholen lassen. Dann ist es weniger aufwendig dich einfach wiederholen zu lassen als tausend Briefe und Besuche bei der Rektorin

Viel Glück!!!

Sorry, Antwort kommt bisschen spät.
Ich weiß, dass du auf alle Fälle das Recht hast, das letzte jahr zu wiederholen. Wenn deine Rektorin kein Platz mehr hat, könnte es sein,dass du dich nach einer anderen Schule umsehen musst. lg