er gibts mir nicht Zurück ich habe screnns wie er sagt ich werde Altay Akkus das Geld zurück zahlen jetzt meint er das er mir es nicht wiedergibt um ihn anzuzeigen ist die Summe zu klein (2$) aber jetzt beleidigt er mich sogar also will ich was tun . KANN ich überhaupt etwas tun? Ich meine dies ist trotzdem Illegal
Kannst Du das etwas genauer schidern? Ich verstehe es nicht ganz.
Auf jeden Fall, jemand der so handelt ist kein Freund. Den Verlust verbuche in Deiner Lebenserfahrung unter: Lehrgeld bezahlt. 2 € machen Dich nicht arm und ihn nicht reich. Er verliert mit solchem Benehmen Freunde.
Am Besten, Du unternimmst nichts mehr, denn ein Wort gibt das andere und im Nu hat man den größten Zoff.
ER IST ES GAR NICHT WERT!
LG
UB
sollte er dich wirklich beleidigen kannst du ihn natürlich anzeigen, dies ist ehrenbeleidigung oder verleumdung aber bei so einem kleinen betrag würde ich mir das schon gut überlegen da dadurch große kosten entstehen
Das mit dem Geld ist eine Unterschlagung und Beleidigung ist auch ein Straftatbestand. Die 2€ sind natürlich für sich genommen das Papier der Anzeige nicht wert. Aber in Kombination mit einer Beleidigungsanzeige könnte es dann schon Sinn machen.
Eine Strafanzeige bringt die 2€ allerdings nicht zurück. Man müsste sich diese in einem extra Zivilprozess erklagen. Das wird kein Gericht in Deutschland tun. Aber mit der Strafanzeige bekommt er zumindest einen Dämpfer. Vorausgesetzt, du stellst in der Anzeige Strafantrag. Tust du dies nicht, erspare dir und der Polizei die Mühe und such dir einfach nen anderen Kumpel.
Auch 2 Cent müsste man zurückzahlen, theoretisch zumindest. Es dürfte aber a) kein Kreditvertrag oder b) keinen Zeugen geben, der dieses beweisen kann. Dann ist es auch egal, ob es 2 Cent oder 2 Mio. sind. Was sich nicht beweisen lässt, lässt sich nur schwerlich zurück fordern.
Nimm es als Lehrgeld: Mit dem Typen will man jetzt ja wohl nichts mehr zu tun haben.
Guten Tag,
wegen eines Betrages von 2 € erstattet man doch keine Anzeige !
Wegen der Beleidigungen kann man sich sehr wohl an die Polizei wenden („ungefährer Wortlaut der Beleidigungen, Tatzeit, Tatort, Zeugen ?“). Unter Umständen wird die Polizei an einen Schiedsmann verweisen, bei dem erst einmal ein Sühnetermin stattfinden muss, um dann die Anzeige bei erfolglosem Sühneversuch weiter bearbeiten zu können.
Sie können allerdings auf Aufnahme der Anzeige bestehen. Dann wird die Anzeige an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, die wahrscheinlich kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung bejahen wird und wieder an den Schiedsmann verweist.
MfG
W.Görtz
Wenn ich es richtig verstehe, geht es um 2 Dollar. Vergiß es. Wegen einer solchen Summe würde ich mir keinen Streß machen. Wenn die Summe erheblich größer wäre. Und wenn du ein Beweismittel in der Hand hast. Dann könntest du theoretisch beim Amtsgericht eine Anklage einreichen
Keider verstehe ich nur die Hälfte von dem geschriebenen Text. Mit zunehmendem Alter hat man eben mehr und mehr Probleme die Jugendsprache zu verstehen.
Ganz allgemein würde ich Dir Recht geben: Die Summe ist zu klein. Und Du kannst nichts tun, außer den Kontakt soweit möglich abzubrechen und ihn darauf hin zu weisen, dass sein Verhalten recht „kindisch“ ist.
Also als Erfahrung verbuchen und weiterleben!
Guß - Michel
Hi Altay,
verbuche das Ganze unter Lehrgeld zahlen ab. Achte in Zukunft darauf, wen Du Geld leihst.
Meide seinen Kontakt. Behandle ihn wie Luft. So kommst Du wahrscheinlich am besten aus der Sache raus.
ausgefuchsterfrank