Habe bei eBay Defekte Ware erhalten ! Was jetzt?

Brauche dringend Hilfe!

Also es geht darum, das ich mir vor kurzem ein gebrauchtes iPhone 3 gs bei eBay ersteigert habe und es heute angekommen ist. In der Artikelbeschreibung stand optik befriedigend was auch zutrifft. Jedoch stand das das gerät technisch im einwandfreien Zustand ist doch ich musste feststellen (heute) das der Lautsprecher nachdem das Handy einige Minuten in betrieb genommen wurde anfängt zu Rauschen. Wenn ich dann das Handy wieder in den standyby Modus setze funktioniert es wieder normal und nach einigen Minuten fängt es wieder an zu Rauschen. Und das passiert immer und immer wieder. Das paket wurde mir als einfacher Versand zugeschickt das heist Handy war in Folie eingewickelt und in einem Umschlag eingewickelt vielleicht ist das Handy auch beim Versand beschädigt worden . Es ist noch hinzuzufügen Versand hat 2,20 gekostet und der Umschlag mit Ware wurde einfach bei mir in den briefkasten geworfen. Jetzt brauche ich dringend Hilfe denn sonst habe ich für ein defektes Handy knapp 150€ bezahlt. Vielen dank im vorraus.

du solltest

  • dich an die FAQ-Regeln halten
  • an den Verkäufer wenden. Was hat der denn dazu gesagt? Dass ein Lautsprecher durch einen Versandschaden zu rauschen anfängt, halte ich technisch für abwegig. Eher dass er zu leise ist (wenn irgendwas auf die Membran drückt) oder ganz ausfällt.
    Ist der Verkäufer ein Händler oder Privatmann?

Hallo,

Es ist noch hinzuzufügen Versand hat 2,20 gekostet und der
Umschlag mit Ware wurde einfach bei mir in den briefkasten
geworfen.

das mag daran liegen, dass man für 2,20 Euro einfach nicht mehr erwarten kann.

Was sagt der Verkäufer denn zu der ganzen Sache? Den sollte man vielleicht mal darauf ansprechen.

Gruß

S.J.

Hallo,

gehe ich Recht in der Annahme, dass du von privat gekauft hast? Dass das Handy gebraucht ist, will ja nichts heißen, denn auch gewerbliche VK können Gebrauchtware verkaufen. Die allerdings muss funktionieren, sonst kannst du reklamieren und der VK muss eine Chance auf Nachbesserung erhalten.

Beim privaten Verkäufer hast du selbstverständlich auch ein Rückgaberecht, wenn der Artikel vom beschriebenen Zustand abweicht. Und das tut es, wenn ein einwandfreies Funktionieren zugesichert wird, das Handy aber rauscht.

Zuerst einmal solltest du deinen Handelspartner anschreiben und das Problem schildern. Ich empfehle dir ein nicht patziges, aber entschlossenes Auftreten. Es gibt Ebayer, die loten erst mal aus, wie soft die K drauf sind und machen ihre Reaktionen davon abhängig.

Also erst einmal freundlich bleiben und sagen, dass das Handy nicht einfandfrei funktioniert. Wenn du gescheit bist, erwähnst du nicht schon suggestiv einen möglichen Transportschaden - abgesehen davon halte auch ich den für eher unwahrscheinlich.

Falls der VK zur Rücknahme bereit ist, versende auf jeden Fall versichert, damit du den Versand nachweisen kannst. Ansonsten kannst du schnell in Beweisnot geraten. Der Verkäufer muss dir in diesem Fall sämtliche Kosten (Handy, Hin- und Rückversand) zurückerstatten und hat auch kein Wahlrecht, was die Art des Rückversands angeht - lass dich da auf nichts ein.

Sollte er eine Rücknahme verweigern, solltest du einen von der Beschreibung abweichenden Artikel bei Ebay melden. Die machen dem VK dann Druck. Wenn er sagt, dass das Handy in einwandfreiem Zustand war, als es seinen Haushalt verlassen hat, ist es um die Beweislast schlecht bestellt. Zumindest klärt das nicht mehr Ebay für dich - da müsstest du Fachleute - und vermutlich auch einen RA - einschalten.

Über Paypal hast du vermutlich nicht bezahlt, denn sonst hätte (eigentlich) ein versicherter Versand an dich erfolgen müssen. In diesem Fall wäre es gar kein Problem, dein Geld zurückzubekommen. Hier würde mit großer Wahrscheinlichkeit der Käuferschutz greifen.

Wenn der VK anders verschickt hat als in der Beschreibung angegeben, kann dich das zwar ärgern, aber das ist es auch schon. Du kannst lediglich in der Bewertung vermerken, dass er anders „verschickt“ hat als angegeben. Aber auch damit sind deine Möglichkeiten erschöpft - du hast es ja schließlich bekommen.

Bevor ich hier jetzt weiterschreibe, würde ich an deienr Stelle also erst einmal Kontakt mit dem VK aufnehmen. Vielleicht erledigt sich ja dann alles Weitere schon von selbst.

Gruß
Kirsten

Hallo,

Beim privaten Verkäufer hast du selbstverständlich auch ein
Rückgaberecht, wenn der Artikel vom beschriebenen Zustand
abweicht.

das mit dem Rückgaberecht steht wo genau?

In meinem BGB steht was von Nacherfüllung.

http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html

Bitte nicht einfach irgendwas behaupten, wenn es keine Grundlage dafür gibt.

Gruß

S.J.

Dem einfachen Versand hast du akzeptiert, dass ist dein Problem.

Auch ein Privatverkäufer haftet gem. § 434 BGB für den sachmängelfreien Übergang der Ware.
Unterstellt, der Lautsprecherdefekt ist nicht durch die akzeptierte Versandform (gepolsterter Brief) verursacht, hast du Anspruch auf Nachbesserung: Reparatur oder Ersatz, falls möglich (§ 439 BGB).

Weise den Käufer unter Hinweis auf diese Rechtslage auf den Mangel hin und fordere ihn unter genauer Fristsetzung (14-21 Tage später) zur Mängelbeseitigung auf.
Die Kosten des Transports hat er zu tragen, frage, wie er das regelt (unfrei, Portokosten überweisen - aber bite nur als nachverfolgbare Sendung wie Paket oder Einschreiben).

Weigert er sich, kannst du vom Vertrag zurücktreten und saämtliche Kosten erstattet verlangen - darauf wäre er gleich mal hinzuweisen.

G imager

Hallo,

deine Ausführung mag tatsächlich rechtlich korrekt sein (bei Ebay steht das übrigens hier http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_7.html), aus meiner Erfahrung kann ich jedoch sagen, dass es bei einem solchen Kaufpreis und Umstand eher realitätsfremd ist.

Der VK müsste 2 x Versandkosten und auch die Reparaturkosten zahlen, dazu der Aufwand, das Gerät zur Reparatur zu bringen, und ob sich der Aufwand lohnt, ist noch eine ganz andere Frage - ich vermute mal, eher nicht.

Fakt ist jedenfalls, dass die schadhafte Ware erst einmal wieder zurück in die Hände des VK gehört - was auch immer er dann damit macht. Er kann sich zumindest nicht damit herausreden, grundsätzlich eine Rücknahme ausgeschlossen zu haben - auch das versuchen VK nämlich gerne mal.

Und dann geht es gleich weiter mit der A-Karte, die in den meisten Fällen eben beim K liegt: Behauptet der VK, das Gerät habe beim Verlassen seines Haushaltes noch tadellos funktioniert (meist können das dann auch gleich zig Personen bestätigen), stehst du dumm da. Denn dann bist du es wieder, der beiweisen muss, dass dem nicht so war.

Versuchen sollte man es m. E. aber trotzdem.

Gruß
Kirsten

Hallo,

das mit dem Rückgaberecht steht wo genau?

§ 439 BGB, § 323 BGB

Bitte nicht einfach irgendwas behaupten, wenn es keine
Grundlage dafür gibt.

Hoppla :smile:

Nur weil du die Grundlagen der Sachmängelhaftung nicht kennst, kann es sie ja trotzdem geben?

Entgegen deiner irrtümlichen Rechtsauffassug steht dem Käufer einer mangelhafte Ware Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag zu, wenn die Frist zur Mängelbeseitung fruchtlos verstrich oder Nacherfüllung verweigert wurde - unterstellt, der Rücktritt wird deutlich angekündigt.

G imager

Hallo,

das mit dem Rückgaberecht steht wo genau?

§ 439 BGB, § 323 BGB

Ach so. Da steht also was von einem grundsätzlichen Rücktrittsrecht?

Nein. Das steht, dass es ein Rücktrittsrecht gibt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. U.a. die Nacherfüllung, wie ich schrieb.

Nur weil du die Grundlagen der Sachmängelhaftung nicht kennst,
kann es sie ja trotzdem geben?

Die Grundlagen der Sachmängelhaftung sind mir durchaus bekannt.

Entgegen deiner irrtümlichen Rechtsauffassug steht dem Käufer
einer mangelhafte Ware Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag
zu, wenn die Frist zur Mängelbeseitung fruchtlos verstrich
oder Nacherfüllung verweigert wurde - unterstellt, der
Rücktritt wird deutlich angekündigt.

Vielleicht solltest Du Dir einfach angewöhnen, künftig genau das zu schreiben, was Du meinst und nicht nur die Hälfte dessen. Das ist bei Rechtsfragen bekanntlich nicht ganz unwichtig. Du schreibst hier immer nur in Fragmenten, die so betrachtet ein falsches Bild darstellen, auf entsprechende Einwände legst Du dann entsprechend nach und begründest damit Ausnahmen von der Regel.

Das ist ermüdend. Daher bevorzuge ich es im passenderen Brett mit echten Experten zu dem Thema zu kommunizieren.

S.J.