Habe bei Ebay Text kopiert jetzt Klage

Hallo ich habe folgendes Problem,

ich hab Textzeilen eines anderen Angebotes bei Ebay in mein Angebot eingefügt. Ich weiß dass dies nicht die feine englische Art ist und hab meine Lehre daraus gezogen das man so was nicht macht.
Der Text war mit Anticopy geschützt. Ich habe das Angebot und den Text nachdem ich gesehen habe das es mit Anticopy geschütz war nach ca. 30 Sekunden wieder bei Ebay entfernt. Bilder wurden keine Kopiert.
Jetzt will mich der Urheber der Textzeilen verklagen und hat mir folgendes Mail gesendet

Hallo d……,

Durch das Anticopy System wurden wir darüber informiert, dass Sie unsere Artikelbeschreibung inklusive Text Formatierung aus unserem ebay Angebot 260XXXX auf Ebay unter dem ebay Pseudo Namen deXXXXXX in Ihrem Angebot 2XXXXX verwenden. Screenshots wurden gesichert. Laut Urheberrecht § 97 UrhG fordern wir Sie auf, alle Texte, die zu unserem geistigen Eigentum gehören, sofort und unwiderruflich aus dem Internet zu nehmen. Unser Textmaterial nicht weiter zu verwenden und uns zu bestätigen, dass Sie auch in Zukunft keinen unserer Texte mehr verwenden. Durch eine Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 150 Euro bis zum 22.07.2011 12:00 Uhr als Wiedergutmachung, sehen wir derzeit von weiteren rechtlichen Schritten und Strafanzeige gegen Sie ab. Unser Konto ………“Kontoverbindung“

Soll ich auf die Forderung eingehen oder ist das eine Abzockmasche?

Besten Dank Markus

Hi!

Zahl und verbuche dies als Lehrgeld.

Gruß
Falke

eine gewisse Abzocke steckt sicher dahinter. Ob eine Artikelbeschreibung urheberrechtlich zu schützen ist? Das kommt sicher auf die Ausführung an. Hier lohnt sicher die Beratung durch Fach-Anwalt.

Hallo,

eine gewisse Abzocke steckt sicher dahinter.

Begründung? Das Gestz steht wohl auf der Seite des Abmahnenden.

Ob eine Artikelbeschreibung urheberrechtlich zu schützen ist?

Interessant. Du redest von Abzocke, scheinst aber gar nicht über die Rechtslage Bescheid zu wissen.

So etwas ist gar nicht „zu schützen“. Der Schutz ergibt sich aus dem Gesetz.

Gruß

S.J.

Ob eine Artikelbeschreibung urheberrechtlich zu schützen ist?

Interessant. Du redest von Abzocke, scheinst aber gar nicht
über die Rechtslage Bescheid zu wissen.

man kann Abnmahnungen auch billiger machen.

So etwas ist gar nicht „zu schützen“. Der Schutz ergibt sich
aus dem Gesetz.

Genau, und da kommt es auf den schöpferischen wert an. Dass eine Artikelbeschreibung sowas erreichen kann, ist zu verneinen.
ist jeder Satz, den jemand fallen lässt, urheberrechtlich geschützt? Nein.

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Interessant. Du redest von Abzocke, scheinst aber gar nicht
über die Rechtslage Bescheid zu wissen.

man kann Abnmahnungen auch billiger machen.

150 Euro Gesamtkosten für so etwas ist verdammt wenig. Offensichtlich hast Du mit der Materie noch nicht viel zu tun gehabt.

Genau, und da kommt es auf den schöpferischen wert an. Dass
eine Artikelbeschreibung sowas erreichen kann, ist zu
verneinen.

Ach was. Für so etwas werden Werbeagenturen und Marketingabteilungen beauftragt und Du meinst, das könne grundsätzlich nicht die nötige Schöpfungshöhe erreichen um daraus Urheberrechte erwachsen zu lassen? Unsinn.

ist jeder Satz, den jemand fallen lässt, urheberrechtlich
geschützt? Nein.

Hat das irgend jemand behauptet?

Hallo,

ich sehe gerade, der Inhaber fordert offenbar nicht nur eine Zahlung sondern auch eine Unterlassungserklärung. Immherhin scheint die Unterlassenerklärung nach diesem zitierten Textausschnitt nicht strafbewehrt zu sein? Vor dem Unterschreiben einer Unterlassungserklärung ist zu bedenken, dass die 30 Jahre lang gültig ist.

Ob es gut oder schlecht ist, dass keine Vertragsstrafe erwähnt ist, ist mir unklar, das kann ein zweischneidiges Schwert sein, siehe Volltext in
http://drbuecker.de/faq_beitrag/8/Abmahnungen.htm
„2. Was bedeutet die strafbewehrte Unterlassungserklärung?“

Falls du gewerblich handelst würde ich die Sache definitiv anwaltlich prüfen lassen. Falls du intensiv privat handelst auch.

Ansonsten musst du überlegen, wie groß deine Erfolgsaussichten sind, wenn du gegen die Abmahnung vorgehst: Ich halte es für unwahrscheinlich, dass z. B. die bloße Auflistung von Titeln einer CD urheberrechtlich geschützt ist oder Größen und Gewichtsangaben. Oder falls es sich um Information handelt, die eigentlich gar nicht der abmahnende Verkäufer, sondern der Hersteller bereitstellt.

Wenn aber der Verkäufer viel Mühe auf einen individuellen Beschreibungstext verwendet hat, ist der vielleicht wirklich urheberrechtlich geschützt.

Zum Nachlesenhttp://www.pcwelt.de/ratgeber/Anticopy-de-enttarnt-geklaute…
http://www.rettet-das-internet.de/abmahnung.htm
http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm

Du kannst schon mal die Suchmaschinen mit Textabschnitten des strittigen Textes bemühen (z. B. satzweise ohne Anführungsstriche), um festzustellen, ob wirklich dein Verkäufer das alles kreiert hat oder ob dein Verkäufer sich auch eines Plagiates schuldig gemacht hat.

Übrigens, die Sache mit den 150 Euro ist mir auch nicht ganz klar. Der Abmahner kann Anwaltskosten erstatten lassen - allerdings für einfache Urheberrechtsverletzungen nur bis 100 Euro http://www.it-recht-kanzlei.de/100-euro-abmahnung.html

Ich glaube es können auch Kosten für die Benutzung in Rechnung gestellt werden. Aber einfach so „als Widergutmachung“ wenn kein Anwalt eingeschaltet wurde? Ich weiß nicht ob das so korrekt und berechtigt ist.

Stephanie

Hallo

Durch eine Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 150 Euro
bis zum 22.07.2011 12:00 Uhr als Wiedergutmachung, sehen wir
derzeit von weiteren rechtlichen Schritten und Strafanzeige
gegen Sie ab.

Entscheidungshilfe:
Egal was zur Abwehr eingeleitet wird, es wird wahrscheinlich teurer als 150,- EUR.

MfG Frank Müller