Habe beim Mietshaus eine Haftpflichtversicherung und eine wohngebäudeversicherung

Gestern wurde beim Mietshaus von mir alle 4 Scheiben an der Eingangstüre eingeschlagen. Zahlt die wohngebäudeversicherung den Schaden oder die AM haftpflichtversicherung
Danke Hans-Jürgen

Hallo!

keine von beiden !

man kann die Frage auch anders auffassen,aber es hat ein Unbekannter an Deinem Haus Scheiben eingeschlagen ?
Möglicherweise kann man so was auch versichern(Vandalismusschaden),aber normal ist das in WohngebäudeVS nicht drin (klassisch,Sturm,Feuer,Wasserschaden…)

Was ist AM Haftpflicht ?  Aber Haftpflicht ist doch sowieso immer nur bei Fremdschäden.

MfG
duck313

danke und liebe grüße hansjürgen

Gestern wurde beim Mietshaus von mir alle 4 Scheiben an der
Eingangstüre eingeschlagen. Zahlt die wohngebäudeversicherung
den Schaden oder die AM haftpflichtversicherung

Weder noch. Vorsatz ist bei deiner Privathaftpflichtversicherung nicht mitversichert.

Diesen Schaden darfst Du aus deinem Klingelbeutel dem Hausbesitzer zahlen.

Danke Hans-Jürgen

Gruß Merger

Eingangstüre eingeschlagen. Zahlt die wohngebäudeversicherung

Dort ist es kein versicherter Schaden. Leisten wird die Gebäudeglasversicherung, wenn vorhanden.

Gestern wurde beim Mietshaus von mir alle 4 Scheiben an der
Eingangstüre eingeschlagen. Zahlt die wohngebäudeversicherung
den Schaden oder die AM haftpflichtversicherung
Danke Hans-Jürgen

Hallo Hans-Jürgen,
da nach Deiner kurzen Schilderung hier kein Einbruch vorliegt, wirst Du die Kosten selber tragen müssen. Über die Wohngebäude sind Glasbruchschäden nur bei folgenden Gefahren verischert: Sturm/Hagel, Einbruch/Diebstahl, Brand …

und Deine Haftpflicht zahlt nur Schäden Dritten gegenüber

Es könnte sich hier ja um Schäden gegenüber Dritten handeln.
Allerdings, so wie er es schreibt war es Absicht (Also Vorsatz)
und dies zahlt keine Privathaftpflicht.

Hallo Hans-Jürgen!

Aufgrund der unterschiedlichen Antworten muss Dir ja nun der Kopf ganz heftig qualmen :wink:

Grundlegend:
Eine Haftpflichtversicherung ersetzt Schäden an fremden Personen, Gebäuden
Eine Gebäudeversicherung ersetzt Schäden für versicherte Risikien am eigenen Gebäude
http://www.finanzen.de/gebaeudeversicherung/schadens…

Du müsstest also im Gebäudeversicherungs-Vertrag nachschauen, ob Du Glasschäden und/oder Vandalismusschäden mitversichert hast - oder direkt bei Deinem Versicherungsvermittler/Deiner Versicherung nachfragen.

Grüsse Rudi

Hallo,

Hallo Hans-Jürgen!

Aufgrund der unterschiedlichen Antworten muss Dir ja nun der
Kopf ganz heftig qualmen :wink:

Du solltest dir mal Gedanken über diesen Satz machen:

Gestern wurde beim Mietshaus von mir alle 4 Scheiben an der Eingangstüre eingeschlagen.

Und dann mal überlegen, warum diesen Schaden überhaupt eine Versicherung zahlen sollte.

Gruß Merger

Gestern wurde beim Mietshaus von mir alle 4 Scheiben an der
Eingangstüre eingeschlagen
.

Hallo Merger
ja tatsächlich so kann man das auch interpretieren.
Ich bin nur von schlechtem Deutsch ausgegangen.

Falls Hans-Jürgen die Scheiben selbst eingeschlagen hat, dann muss er das natürlich auch selbst ersetzen … und darf mit einer Strafanzeige rechnen :wink:

Grüsse Rudi