ich war bis jetzt sehr zufrieden mit dem kindergarten meiner zwei mäuse, aber letzte woche hat meine große einen Unfall und hat sich das nasenbein angebrochen und man hat mich nicht angerufen habe es erst erfahren als ich sie um 16.15 vom kiga abgeholt habe und dann bin ich ins krankenhaus. Gestern ist dann meine tochter und eine freundin von ihr vom kiga weggelaufen und die erzieher haben es erst bemerkt als die mama der anderen ihr kind abholen wollte und die zwei nicht da waren. Man hat sie dann mit der polizei gesucht und auch zum glück gefunden mitten in der stadt. Meine Frage jetzt wie kann das sein das kinder aus dem kiga einfach weglaufen können ohne das man es bemerkt und dann gibt man noch nicht mal den eltern bescheid das die kinder weg sind???
Jetzt weis ich auch nicht genau was ich tun soll, ich habe das vertrauen zu der einrichtung irgendwie verloren
Hallo,
ich kann gut verstehen, dass du dich darüber aufregst, das ist unentschuldbar. Beides sind ganz klar Verletzungen der Aufsichtspflicht.
Leider hast du nicht geschrieben, woher du kommst (ich bin aus Österreich) - ganz klar muss hiervon sofort ein Kontrollorgan (In Ö die zuständige Kindergarteninspektorin) in Kenntnis gesetzt werden und der Träger der Einrichtung.
Sind die Erzieher pädagogisch ausgebildetes Fachpersonal? Falls ja, dann könntest du sie auf jeden Fall rechtlich belangen.
Nach solchen Vorfällen ist es denke ich klüger, den Kindergarten zu wechseln, falls die Möglichkeit besteht.
Ich drücke euch die Daumen,
ekt
Hallo Susi,
also ich verstehe deinen Unmut absolut.
Zu den beiden Vorfällen:
Erst einmal muss ich hier sagen, dass beide Vorfälle absolut inakzeptabel sind. Bei der Verletzung ist es generell so, dass die Eltern angerufen werden wenn es einem Kind nicht gut geht. Ebenso muss bei einem Unfall erste Hilfe geleistet werden (in dem Fall kühlen und das Kind beruhigen) Ebenso denke ich, dass deine Tochter bestimmt Schmerzen hatte und nicht mehr quietschfidel war. Hier sollte man also als Erzieherin das Kind im Auge behalten. Wenn es dem Kind schlecht geht und die Verletzung medizinische Versorgung bedarf muss man definitiv die Eltern rufen, damit das Kind zum Arzt kommt. Wenn die Eltern nicht zu erreichen sind, muss man mit dem Kind zu einem Arzt fahren, aber die Eltern müssen so schnell wie möglich informiert werden. So lange warten geht mal überhaupt nicht.
Auch die Sache mit dem weglaufen kann ich nicht verstehen. Rein rechtlich gesehen haben die Erzieherinnen die Aufsichtspflicht über die Kinder. Hier kann man individuell nach Alter und Charakter entscheiden wie stark einzelne Kinder beaufsichtigt werden müssen. Jedoch ist es unerlässlich regelmäßig nach den Kindern zu sehen (sind sie noch da, ist alles okay) Klar gibt es mal Personalnot und man ist im Stress aber diese „Kontrolle“ muss gewährleistet sein. Dass die Kinder so lange vermisst werden und das erst beim Abholen festgestellt wird, ist unmöglich. Ich als Erzieherin kann sowas nicht verstehen. Was ein Glück, dass nichts passiert ist.
Ich würde an deiner Stelle das Gespräch mit den Erzieherinnen (Gruppenleitung) suchen und dir raten dich vielleicht mal mit anderen Eltern auszutauschen, meist gibt es ja einen Elternvertreter. Merkst du, dass die Situation sich nicht bessert, würde ich mit der Einrichtungsleitung wenn nicht sogar einem Mitarbeiter des Trägers sprechen.
Problem mit dem Kindergarten…
Hallo Susi,
das was Du beschreibst ist natürlich unentschuldbar.
Sich darüber zu beklagen ist völlig in Ordnung.
Wie die Einrichtung das in Sie gesetzte Vertrauen wieder zurück gewinnen kann, wäre eher eine Frage die der Kindergarten hier posten müsste…nicht Du, denn der Fehler passierte dort. Dazu müßte man natürlich wissen, wie es dazu kam:
- Welche Mitarbeiter waren verantwortlich?
- Wie können Kinder so einfach das Gelände verlassen?
- Wer wäre für den Elternkontakt zuständig gewesen?
- Gibt es verlässliche Qualitätsstandarts/Kontrollen?
Mindestens diese Fragen gilt es zu beantworten, verbunden mit der, ob der Kindergarten schon Lehren bzw. Konsequenzen aus dem Geschehenen gezogen hat.
Erster Anlaufort sollte natürlich die örtliche Leitung sein. Bist Du Dir nicht sicher, daß Du da Ernst genommen wirst, oder denkst, es kümmert die nicht besonders, dann richte Deinen Fragenkatalog an den Betreiber der Einrichtung, vielleicht sogar schriftlich.
Da Du warscheinlich auf die Kita-Plätze angewiesen bist und den Kindergarten nicht wechseln kannst wie den Frisör, wäre es müßig, hier über diese Variante zu reden.
Aber Du brauchst jetzt natürlich Klarheit, damit sich soetwas nicht wiederholt. Deshalb bleibe an der Sache dran, dränge auf eine Erklärung.
Schließlich geht es hier nicht ums Wetter, sondern um eklatante Versäumnisse bei der Fürsorge-und Aufsichts-Pflicht !
Möglicherweise (und davon gehe ich mal aus) ist auch die Einrichtung daran interessiert, diese Fehler zu beheben. Engagierte Mitarbeiter gibt es ja gewiss auch dort und ich hoffe, Du gerätst an diese…
Beste Grüße
Frank Pintschka
Hallo Susi,
das ist ja ein harte Stück!
Wenn Kinder ein Unfall haben (wie ist das mit der Nase passiert?) und es sieht nicht schlimm aus, zb. nur eine kleine Wunde, dann rufen die Erzieher nicht direkt die Eltern an. Manchmal sieht man das komplette Ausmaß nicht direkt und die Erzieher können nicht bei jeder Kleinigkeit die Eltern anrufen bzw. den Krankenwagen. Sollten die das machen, für jede Kleinigkeit anrufen, käme das bei den Eltern auch nicht gut an. War der Unfall jedoch größer und es offensichtlich, dass die Nase gebrochen war oder zumindest schlimm aussah, ist es eine Zumutung für das Kind und auch für die Eltern nichts zu unternehmen.
Das Kinder weglaufen, passiert schon mal. Das ist für die Kinder ein kleines Abenteuer. Das Problem hierbei ist, dass die Erzieher das nicht gemerkt haben. Anscheinend haben die keinen Überblick über die Kinder. Das finde ich schon sehr extrem.
Die Erzieher habe die Aufsichtspflicht und die Verantwortung für die Kinder sobald die Eltern sie in der Gruppe abgeben und den Kindergarten verlassen!!!
Das heißt, sollte im Kindergarten etwas schlimmes passieren, muss/sollte die Aufsichtspflicht der Erzieher in Frage gestellt werden. (Hierbei wäre das beim Weglaufen der Fall, Unfälle passieren immer wieder)
An Ihrer Stelle hätte ich das Vertrauen auch verloren und mir Hilfe geholt.
Ich würde ein Gespräche mit der Leitung der Einrichtung führen und meine Bedenken und Ängste schildern und je nach Reaktion der Leitung entscheiden ob ich meine Kinder noch dort lasse oder nicht.
So, ich hoffe ich konnte die weiterhelfen und wünsche dir auf diesem Wege alles Gute, viel Kraft und gute Besserung für dein Kind.
Beccisch
hallo susi,
dass kinder aus dem kiga unbemerkt weglaufen, dürfte eigentlich nicht vorkommen. man kann den erziehern verletzung der aufsichtspflicht vorwerfen. den eltern bescheid sagen, dass das kind weggelaufen ist können die erzieher natürlich nur, wenn sie bemerken, dass das kind nicht mehr im kiga ist.
der schließmechanismus der türen einer einrichtung sollte so beschaffen sein, dass kinder den kiga nicht alleine verlassen können. auf der anderen seite schreibt der brandschutz vor, dass das gebäude bei einem brand verlassen werden kann.
wenn ein kind verletzt ist, sollten die eltern unverzüglich benachrichtigt werden.
wenn du nun das vertrauen zu dieser einrichtung verloren hast, dann versuche es wiederherzustellen in dem du das gespräch mit den erziehern suchst und deine unzufriedenheit ausdrückst. vielleicht gibt es ja erklärungen für das verhalten der erzieher. ansonsten suche eine ander einrichtung für deine kinder.
Ich würde einfach ehrlich sein, um ein Gespräch mit den GruppenerzieherInnen und der Leitung bitten und alles ansprechen: d.h. das verlorene Vertrauen, warum es nicht mehr da ist, die Sorgen um die Kinder etc. - um Aufklärung und auch Entschuldigung bitten und Wünsche äußern, z.B. benachrichtigt zu werden, wenn solche oder ähnliche Dinge passieren
EIne Erklärung ist auf jeden Fall fällig und die Dinge müssen meiner Meinung nach immer dort geklärt werden, wo sie entstanden sind, also im Kiga mit den ErzieherInnen.
Am Ende zahlt sich doch meist Ehrlichkeit und Offenheit aus um wieder Vertrauen zu gewinnen oder um aber auch eine Entscheidung vielleicht sogar gegen die Einrichtung zu treffen.
Alles Gute.
Ach du Schande, das sind ja böse Geschichten… Ich finde wenn ein Kind sich verletzt, was ja beim Toben immer passieren kann, muss man nicht gleich die Eltern informieren. Das Kind aber ohne Mitteilung ins Krankenhaus bringen geht ja mal gar nicht! Das die Zwei Mäusis weggelaufen sind kann auch passieren, sollte natürlich nicht aber kann, schließlich sind Erzieher/innen auch nur Menschen und können ihre Augen nicht immer überall haben. Dass das aber erst aufgefallen ist als die andere Mama ihr Kind abholen wollte ist allerdings sehr zweifelhaft. Wie du damit umgehen solltest ist schwer zu sagen und musst du letztendlich selbst abwägen. Gab es eine besondere Situation im Kindergarten, z.B.wenig Persnal durch Krankheit oder so oder Umstellung oder…? Auf jeden Fall würde ich noch mal das Gespräch mit den Verantwortlichen suchen und mir eine Erklärung anhören. Wünsche deiner kleinen Maus weiter gute Besserung und das ihr für euch zu einer guten Lösung findet…
hallo Susi
Deine verunsicherung verstehe ich sehr gut!
Das ginge mir auch so.
Da du bisher mit dem kindergarten sehr zufrieden warst, würd ich unbedingt das gespräch suchen und bei den zuständigen leuten deine fragen von unten stellen.
Vermutlich wird es erklärungeng geben, was denn jetzt plötzlich los ist und warum da gewaltig was schieflief.
Viel erfolg und viele grüsse
Jacqueline
Hallo,
beides, der Unfall und das Weglaufen sind unschöne Vorgänge, die können passieren, man kann nicht immer und überall seine Augen haben. Aber so etwas muss sofort den Eltern gemeldet werden.
Dass die Erzieher/innen nicht gemerkt haben, dass die Kinder verschwunden sind, kann verschiedene Ursachen haben. Da würde ich im KiGa nachbohren (wer hatte Aufsicht, wieviele Kinder waren anwesend - wieviele Kollegen hatten Aufsicht, welche Spielsituation war gerade (draussen, drinnen, wie gut ist das Gelände einzusehen, wenn es draussen war?..)
Was einfach gar nicht geht, ist, die Eltern nicht zu benachrichtigen.
Gut, wenn man nicht merkt, dass Kinder weg sind, kann man auch nicht benachrichtigen - aber sobald man es merkt und das nähere Umfeld abgesucht hat, MUSS man die Eltern informieren. Bei Unfällen selbstredend.
Bitte die Erzieherin und die Leitung um ein Gespräch.
Wenn sie dir die Situationen so vermitteln können, dass du die Beweggründe nachvollziehen kannst, dann ok. Wenn du das Gefühl hast, sie haben dir bewußt etwas verschwiegen, weil sie vielleicht Furcht hatten, dass es dann Ärger gibt, dann würde ich auch an der Professionalität des Personals Zweifel haben. Nimm dir zu dem Gespräch eine Person deines Vertrauens mit.
Wenn du das Gefühl hast, nach dem Gespräch, dass dein Vertrauen nicht wieder herstellbar ist, dann überlege, ob die Kinder den Kiga wechseln können (Bedarfe der Kinder dabei überprüfen, Freunde, Sicherheit weil bekannt, Wohnortnähe).
Das mit dem Wechsel ist nämlich für die Kinder gar nicht so einfach - gerade, weil das Weglaufen für die Kinder ja gar nicht im Zusammenhang mit dem Kindergarten stand - sie hatten sich etwas vorgenommen und sind halt losgezogen (so vermute ich).
Und auch ein angeknackstes Nasenbein ist für ein Kind kein einsichtiger Grund zum Kiga-wechsel.
Denke in Ruhe drüber nach, denn DU musst ein gutes Gefühl haben, dass letztendlich in der Umsetzung DICH und DEINE KINDER und die jeweiligen Wünsche und Bedarfe unter einen Hut bringt.
Ich wünsche dir viel Erfolg,
liebe Grüße,
Bettina
Hallo susi26,
diese beiden Ereignisse zeigen schon große Systemlücken in den Strukturen der KITA.
Du musst unbedingt mit der Leitung sprechen und nachweisliche Abstellung der Schwachpunkte verlangen.
• Es müssen schriftlich Regelungen ausliegen wann, wer und wie bei Unfällen vorzugehen ist. Wer zu benachrichtigen ist und wer der Notarzt für die KITA ist.
Diese Anweisung müssen alle Erzieher u. Pflegerinnen als auch Praktikantinnen kennen. Sie muss jährlich neu mit den Mitarbeiterinnen besprochen werden und dies muss durch ein Protokoll der Unterweisung nachzuweisen sein.
• Bezüglich dem Ausbüchsen von Kindern aus der Kita hat jede Einrichtung ein funktionierendes Sicherheitssystem nachzuweisen.
-Die Türen sollten also nur durch Erwachsene zu öffnen sein.
-Während den Kernzeiten sind alle Türen geschlossen und nur von innen durch Erwachsene zu öffnen sein.
Sollten diese Bedingungen nicht vorliegen, kannst Du sie als Korrekturmaßnahme nach dem von Dir geschilderten Vorfall, einfordern.
Da jede KITA ein Qualitätssystem haben sollte, ist dort auch das Vorgehen bei der Fehlerbeseitigung beschrieben.
Eine Korrekturmaßnahme muss immer so ausgelegt sein, dass das Wiederauftreten des gleichen Fehlers nach menschlichem Ermessen unmöglich ist.
Ich hoffe ich konnte helfen.
Mit freundlichem Gruß
KITA
Hallo,
auf jeden Fall würde ich Dir raten das Gespräch mit den Erzieherinnen zu suchen. Erkläre es genauso offen, wie du es jetzt hier darstellst. Würde auch sagen, dass du jetzt weniger Vertrauen in die Einrichtung hast. Danach würde ich die Reaktion abwarten und entsprechend dieses Ergebnis entscheiden, ob ich das Vertrauen wieder aufbauen kann oder ob ich die Kinder dann lieber woanders betreuen lassen würde.
Viele Grüße Moni
Hallo Susi26,
dass Du das Vertrauen in den Kindergarten verloren hast kann ich verstehen. Die Sache mit dem Nasenbein kann ich mir nur so erklären, dass der Ernst der Lage nicht erkannt wurde. Kinder haben ja z.B. schnell einmal Nasenbluten, und meistens bringt man es auch gleich wieder zum Stillstand - in so einem Fall hätte ich keine Panik gemacht, sondern die Mutter beim Abholen darauf hingewiesen. War es aber offensichtlich, oder hätte das Kind über Schmerzen geklagt hätten sie dich umgehend informieren müssen.
Zu der anderen Situation möchte ich sagen, dass man seine Gruppe tatsächlich im Auge haben sollte, wobei es tatsächlich das ein oder andere Mal passiert, dass ein Kind eigene Wege geht. Auch in unserem KiGa hat sich während der Abholzeit - d.h. die Türe ist offen - einmal eines aus dem Staub gemacht, es wurde jedoch sofort bemerkt und man hat es gleich vorm Eingang wieder erwischt. Aber scheinbar dauerte es ja eine zeitlang bis reagiert wurde und dazu muss ich sagen, handelt sich dann definitiv um eine Aufsichtspflichtverletzung.
Ich würde dir einfach raten, sofern es noch nicht geschehen ist, dass sich alle Betroffenen, d.h. zuständiges Personal und auch die andere Mutter zu einem klärenden Gespräch zusammensetzen. Vielleicht gibt es für die „Nasensache“ eine Erklärung und zum anderen Thema denke ich, dass denen so etwas nicht mehr passieren wird.
Gruß Evi
Hallo, also vorausgesetzt das Ganze hat sich so abgespielt wie sich es schildern, würde ich den Kindergarten wechseln. Man muß natürlich manchmal auch die andere Seite hören, ob es sich wirklich so abgespielt hat.
Was steht denn über die Aufsichtspflicht in dem Betreuungsvertrag?
Kann man denn von dem Gelände der Einrichtung als Kind einfach weglaufen, gibt es denn keinen Zaun? Dies alles müsste man vor einer endgültigen Beurteilung wissen? Bin dann gerne nochmal zu einer Beurteilung bereit.
Gruß
Hallo Susi,
das ist wirklich schlimm!Geht es der Großen wieder gut??Also ich hätte auch erwartet daß du angerufen wirst wenn dein Kind ins Krankenhaus muss,das wäre "normal"warum das falsch lief müsstest du nachfragen.
Bei kleineren Verletzungen(Schürf,Schnitt,Bisswunde) werden die Eltern beim abholen darauf hingewiesen,bei grösseen Sachen(Platzwunde,tiefe wunde,Bruch) sofort angerufen.
Zu deiner Kleinen(ein Glück ist nichts passiert).
Es kann bei 25 Kindern duchaus mal passieren,daß 1-2 Kinder abhauen,was auch nicht immer gleich bemerkt wird da oft freie Spielwahl in den Kigä. ist.Aber auch hier hätte ich erwartet daß die Eltern benachrichtigt werden.
Du solltest ein klärendes Gespräch mit den verantwortlichen Erz.im Beisein deines Mannes/Freund /Freundin suchen.
Sag ihnen was du erwartet hättest,frag nach warum das nicht so gelaufen ist und du nun Probleme mit dem Vertrauen ihnen gegenüber hast.
Hoffe konnte etwas helfen??(Gerne Rückantwort was du getan hast)
Gruss Claudia
ich war bis jetzt sehr zufrieden mit dem kindergarten meiner zwei mäuse, aber letzte woche hat meine große einen Unfall und hat sich das nasenbein angebrochen und man hat mich nicht angerufen habe es erst erfahren als ich sie um 16.15 vom kiga abgeholt habe und dann bin ich ins krankenhaus. Gestern ist dann meine tochter und eine freundin von ihr vom kiga
weggelaufen und die erzieher haben es erst bemerkt als die mama der anderen ihr kind abholen wollte und die zwei nicht da waren. Man hat sie dann mit der polizei gesucht und auch zum glück gefunden mitten in der stadt. Meine Frage jetzt wie kann das sein das kinder aus dem kiga einfach weglaufen können ohne das man es bemerkt und dann gibt man noch nicht mal den eltern
bescheid das die kinder weg sind??? Jetzt weis ich auch nicht genau was ich tun soll, ich habe das vertrauen zu der einrichtung irgendwie verloren
Entschuldigung, dass ich mich jetzt erst melde. Ich hoffe, ich kann trotzdem noch etwas helfen.
Dass ihr Vertrauen jetzt ziemlich gestört ist, kann ich gut verstehen.
Wenn irgend etwas Wichtiges mit den Kindern passiert, ist es für mich das Erste, die Eltern anzurufen.
Sie haben schließlich die erste Verantwortung für ihre Kinder und geben sie dann an den Kindergarten ab, solange das Kind dort ist.
Keiner kann sich davon frei sprechen, dass Kinder mal weglaufen. Wenn die es sich einmal vorgenommen haben, finden sie auch eine Möglichkeit.
Aber wenn es mal passiert ist, müssen auch da wieder die Eltern eingeschaltet werden. Ich kann diesen Kindergarten bzw. die betreffenden Erzieher/innen nicht verstehen.
Ich weiß nicht genau, was ich raten soll. Ist ihr Vertrauen komplett weg, sollten sie das verbalisieren und evtl. einen neuen Kindergartenplatz suchen.
Ansonsten versuchen sie es noch einmal und bleiben sie dann immer wieder über diese Dinge mit den Erzieher/innen im Gespräch. Die letzte Entscheidung müssen sie allerdings selbst treffen.
Ich würde mich freuen, wenn sie mich darüber informieren würden. Danke und gute Entscheidungsfindung.
Iris
- Anzeige wegen Verletzung der Aufsichtspflicht
- Mitteilung an Jugendamt (Aufsicht der KiTas)