Habe einen Anhänger Verkauft.Der Käufer hat

… nicht alles bezahlt.Habe den Brief aber keine Quittung oä.
Er will den Hä#nger nicht zurück geben.Hat er Recht?

Hallo, dann verklage ihn doch auf Zahlung, Wenn Du den Brief noch hast, ist es auch noch bis zur vollständigen Bezahlung Dein Eigentum. Er bekommt den Brief erst bei vollständiger Bezahlung.

… nicht alles bezahlt.Habe den Brief aber keine Quittung oä.
Er will den Hä#nger nicht zurück geben.Hat er Recht?

… nicht alles bezahlt.Habe den Brief aber keine Quittung oä.
Er will den Hä#nger nicht zurück geben.Hat er Recht?

Bin leider kein Rechtsexperte, sorry.

Tut mir leid, da kenne ich mich gar nicht aus.
Bei Barzahlung, und ohne Zeugen, ist es natürlich schwierig.

… nicht alles bezahlt.Habe den Brief aber keine Quittung oä.
Er will den Hä#nger nicht zurück geben.Hat er Recht?

Hallo,

deine Frage ist zivilrechtlich garnicht so einfach, es gibt viele „kommt drauf an“-Punkte.
Grundsätzlich ist es so: Der Kaufvertrag verpflichtet den Verkäufer zur Leistung (=Übereignung), den Käufer zur Zahlung.
Es kann vereinbart werden, dass die Sache unter Eigentumsvorbehalt schon vor der vollständigen Bezahlung übergeben wird. Ob das gemacht wurde, weiß ich nicht. Wenn, dann hast du weiterhin das Eigentum an dem Anhänger und bist damit berechtigt, bei Unregelmäßigkeiten die Sache wieder herauszufordern.
Jedenfalls kannst du aber nach fortgesetzter Nichtleistung nach einer angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, dies richtet sich nach §323 BGB. Ein erfolgreicher Rücktritt hat eine Rückabwicklung (d.h. deinerseits Rückgabe der Teilzahlung, seinerseits Rückgabe der Kaufsache) des Kaufvertrags zur Folge.

Noch ein Hinweis nebenbei: Der Fahrzeugbrief zeigt nicht, wie landläufig behauptet, das Eigentumsrecht an der Sache auf, vielmehr ist es so, dass der (neue, rechtmäßige) Eigentümer der Sache i.d.R. einen Anspruch auf Herausgabe des Briefes hat.
Der Besitz des Briefes ist vor Gericht lediglich ein _Indiz_ für das Eigentum an der Sache.

Und zum Schluss: Recht haben ist die eine Sache, das vor Gericht zu beweisen und Recht zu bekommen eine ganz andere … in diesem Sinne, viel Glück!

Der Kaufvertrag ist erst abgeschlossen, wenn beide Vertragsparteien ihre Verpflichtungen vollständig erfüllt haben, d.h. vollständige Bezahlung der vereinbarten kaufsumme und Herausgabe des Eigentums (inkl. Brief) an den Käufer.
Da es sich um ein Zug-um-Zug-Geschäft handelt müssen beide parteien im Prionzip gleichzeitig leisten. Der Kazufvertrag ist zustande gekommen und gilt. Die nloch zu erbringenden Leistungen können u.U. gerichtilich eingeklagt werden. Einen Anspruch auf Rückabwicklung gibt es vorerst nicht.

Das heisst konkret: Du musst erst den Brief aushändigen, wenn er vollständig bezahlt hat.
Kannst du den abgeschlossenen Kaufvertrag nachweisen (schriftlicher Vertrag oder durch Zeugen)so drohe ihm mit einer Klage vor Gericht.

… nicht alles bezahlt.Habe den Brief aber keine Quittung oä.
Er will den Hä#nger nicht zurück geben.Hat er Recht?

Tut mir leid für Sie, einen Rechtsanwalt einschalten wird wohl zu teuer sein? Sie hätten ganz einfach auf den totalen Betrag bestehen müssen und solche Geschäfte nur mit Quittung abhandeln, aber das haben Sie sicherlich selbst auch schon entdeckt.
mfg G.Lier

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Er will den Hä#nger nicht zurück geben.Hat er Recht?

Hallo Helly,

sehr merkwürdig das alles.

Betrag anzahlen aber keine Quittung geben lassen?

  1. Der Besitz des KFZ Briefes macht klar, dass das Fahrzeug eindeutig Dir gehört.
  2. Wer hat den Schein?
  3. Gibt es einen unterzeichneten Kaufvertrag?
  4. Die Anzahlung ohne Quittung ist sekundär.

Hat er den Schein kann er das Fahrzeug nutzen. Solange Du den Brief hast, ohne Brief kann keine Ummeldung erfolgen, bist Du Besitzer des Fahrzeuges. Also auch verantwortlich für alle Schäden usw. die mit dem Fahrzeug angestellt werden. Hier wirst Du beweisen müssen, wer Verursacher war, (hoffentlich hatte er wenigstens eine Deckungszusage seiner Versicherung vorgelegt)sonst zahlst Du auch noch für seine verursachten Schäden.

Schon mal daran gedacht, dass die Abwicklung so wie erfolgt geplant war? Der Hänger könnte, billig eingekauft, zu einer Straftat genutzt werden.

Mein Tipp:
Falls Du die Kontaktdaten hast, umgehend eine Aufforderung zur sofortigen Herausgabe des Hängers senden (Einschreiben/Rückschein) mit Fristsetzung, maximal 1 Woche . Oder Gemeinsames handeln und das Fahrzeug gegen Restzahlung mit der Person zusammen ummelden – Versicherungsschein notwendig.

Klappt alles nicht kurzfristig: Rechtsanwalt konsultieren oder gleich Betrugsanzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft formulieren.

Übrigens:
Da er keine Quittung hat, könnte er, wenn keine Zeugen vorhanden waren, Probleme mit seiner Rückzahlung bekommen. Er hat keinen Beleg. Aber soweit sollte man nicht denken. – Aber ich wollte es wenigstens gesagt haben.

Gruß Akademie

… nicht alles bezahlt.Habe den Brief aber keine Quittung oä.
Er will den Hä#nger nicht zurück geben.Hat er Recht?

Guten Tag Helly,

hier tauchen ein paar Fragen auf: Gibt es einen schriftlichen Vertrag zwischen den beiden Vertragspartnern? Gab es Zahlungsvereinbarungen und Zahlungsziele? Bzw. eine Ratenzahlungsvereinbarung?

Andererseits ist der Inhaber des Fahrzeugsbriefes natürlich noch der Eigentümer, aber nur dann, falls niemand anderes eingetragen ist.

Hier konnte ich leider nicht viel helfen, hoffe aber, ein paar Anregungen und Denkanstöße geben zu können.

Viele Grüße,
Paragraf-X

Hallo, ich denke, da kannst du nur einen Rechtsanwalt konsoltieren oder Anzeige bei der Polizei erstatten.
Viele Grüße - Rat.

sry, keine Ahnung!

… nicht alles bezahlt.Habe den Brief aber keine Quittung oä.
Er will den Hä#nger nicht zurück geben.Hat er Recht?

Hallo,
leider keine Antwort zu der Thematik.
Gruß W.

… nicht alles bezahlt.Habe den Brief aber keine Quittung oä.
Er will den Hä#nger nicht zurück geben.Hat er Recht?