Habe ich das Recht auf eine ordentliche Rechnung mit dem richtigen Rechnungsbetrag?

Hallo,

ich habe vor kurzem einen Staubsauger für 214 EUR per Nachnahme übers Internet gekauft. Die Rechnung kam vorab per Mail. Als die Ware schon verschickt war, meldete sich der Verkäufer und meinte Nachnahme geht doch nicht weil es über einen Spediteur verschickt wurde.
Ich sollte doch einfach die Nachnahmegebühr abziehen und den Rechnungsbetrag - ohne Nachnahmegebühr - überweisen.

Ich bat um eine neue korrekte Rechnung mit dem richtigen Rechnungsbetrag also ohne Nachnahmegebühr.
Stattdessen bekam ich eine RechnungsGutschrift über die Nachnahmegebühr.

Seitdem sind wir am streiten. Das zieht sich schon Wochenlang hin. Ich bestehe auf eine ordentliche Rechnung mit dem richtigen Rechnungsbetrag.

Die Verkäufer-Firma verweigert mir diese und beharrt das alles korrekt ist. Sie meinten sie können systembedingt keine neue Rechnung ausstellen. Aus meiner Sicht ist das völliger Quatsch. Ich arbeite selbst im Büro im Verkauf und das ist normaler Alltag. Rechnungen stornieren und neu austellen.
Meiner Ansicht sind die einfach zu faul.

Habe ich das Recht auf eine ordentliche Rechnung mit dem richtigen Rechnungsbetrag?

Keine Ahnung. Aber zur Befriedigung meiner niedrigen Neugier: warum willst Du das so unbedingt? Ich meine, eine Rechnung plus Gutschrift über Nachnahme ist doch ebenso wundervoll?

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haben aber Zeit genug sich wochenlang dein Gejammer anzuhören und deine Mails zu beantworten.
Klingt völlig logisch, die sind zu faul…
:smile:

Wenn ich das Teil ausserhalb der EU exportiere krieg ich Probleme beim Deutschen Zoll … die sind genauso Stur :yum:

Oh, das verstehe ich nicht. Ich meine, dem Zoll-Mann sollte doch eigentlich wurscht sein, ob Du Nachnahme bezahlt hast oder nicht. Und wenn der Deinen Kontoauszug anguckt, dann zeigste ihm die Storno-Rechnung und gut is… Aber das war wie gesagt nicht Deine Frage und ich kenne mich da zu wenig aus (habe zwar einige Erfahrung mit diversen Zöllnern und kann mir nicht vorstellen, dass das ein Problem ist, aber vermutlich ist meine Erfahrung auf Deine Situation nicht übertragbar). Darum drücke ich Dir die Daumen für wissende Antworter :slight_smile:

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Servus,

Das hast Du, und die hast Du bekommen: Die ursprüngliche Rechnung wurde durch Gutschrift auf den richtigen Betrag korrigiert. Was Du vor lauter Herumpoltern nicht sagst, ob die Gutschrift inhaltlich richtig ausgestellt ist, d.h. genau die Position enthält, die gutgeschrieben worden ist.

Oh je…

Und wenn eine Rechnung einmal korrigiert und der Vorgang damit in der WaWi und in der FiBu erledigt und abgeschlossen ist, stellst Du munter über den selben Vorgang eine zweite oder dritte Rechnung aus? Seltsame Firma, in der Du da arbeitest. Die Inventurdifferenzen, die Du da erzeugst, indem Du lustig in der Gegend herumbuchst, möchte ich mir lieber nicht vorstellen.

Wenn Du in dem Geschäft ein ganz kleines bissele Bescheid wüßtest, wäre Dir sofort klar, dass es eben nur diese beiden Möglichkeiten gibt: Entweder Storno und neue Fakturierung oder eben Rechnungskorrektur durch Gutschrift, aber nicht beides nacheinander. Und eigentlich sollte Dir auch klar sein, weshalb man bei einem Vorgang, der Nebenleistungen betrifft, die WaWi nach Möglichkeit nicht anfasst und dann eben die Option „Rechnungskorrektur durch Gutschrift“ wählt.

So, und jetzt geh mal raus an die Sonne. Ist viel schöner als sich sauertöpfisch und - halten zu Gnaden - saudumm ewig und drei Tage um einen nicht vorhandenen Gegenstand zu streiten. Ein Kunde, der mir so die Zeit stiehlt, kann sicher sein, dass er das letzte Mal beliefert worden ist.

Schöne Grüße

MM

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Quatsch.

Wenn Du das mit dem Warenwert nicht klarkriegst, lässt Du es besser einen Profi machen.

Schöne Grüße

MM

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