Habe ich ein Recht auf ein Mitarbeitergespräch?

Regelmäßige Mitarbeitergespräche gibt es bei mir in der Firma nicht, was ich an sich schon für fraglich halte. Aus diesem Grund habe ich um eines gebeten. Dieses Mitarbeitergespräch wurde nie geführt, weshalb ich ein halbes Jahr später nachgefragt habe, ob ich denn nun eines bekomme. Dies wurde von meiner Teamleiterin mit der Antwort „bekommst du nicht“ abgeschmettert.

Ist denn mein Arbeitgeber überhaupt verpflichtet, mit mir ein Mitarbeitergespräch zu führen bzw. sollte ich mein Anliegen zur Geschäftsleitung eskalieren lassen? Einen Betriebsrat gibt es nicht.

Danke im Voraus

§ 82 Anhörungs- und Erörterungsrecht des Arbeitnehmers (Betriebsverfassungsgesetz)

(1) Der Arbeitnehmer hat das Recht, in betrieblichen Angelegenheiten, die seine Person betreffen, von den nach Maßgabe des organisatorischen Aufbaus des Betriebs hierfür zuständigen Personen gehört zu werden. Er ist berechtigt, zu Maßnahmen des Arbeitgebers, die ihn betreffen, Stellung zu nehmen sowie Vorschläge für die Gestaltung des Arbeitsplatzes und des Arbeitsablaufs zu machen.

(2) Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass ihm die Berechnung und Zusammensetzung seines Arbeitsentgelts erläutert und dass mit ihm die Beurteilung seiner Leistungen sowie die Möglichkeiten seiner beruflichen Entwicklung im Betrieb erörtert werden. Er kann ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen. Das Mitglied des Betriebsrats hat über den Inhalt dieser Verhandlungen Stillschweigen zu bewahren, soweit es vom Arbeitnehmer im Einzelfall nicht von dieser Verpflichtung entbunden wird.

MfG
duck313

Aber gilt das nicht nur für Betriebe mit Betriebsrat?

Das ist ein Gesetzestext den duck mit § für Dich eingestellt hat und Gesetze gelten für alle! . Wieso soll da ein Betriebsrat eine Rolle spielen müssen? ramses90

Nun ja, das BVerfG regelt aber nun mal die Angelegenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat und ist halt gültig für Unternehmen mit Betriebsrat. Wenn keiner da ist?? M.E. gibt es kein Recht auf ein Mitarbeitergespräch. Mal ganz davon abgesehen, wenn es vom AG nicht gewünscht ist, was soll bei einem solchen Gespräch rauskommen?

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Ich möchte mein Standing bei meiner Teamleiterin erfragen. Ich arbeite eigentlich nur vor mich hin, ohne Feedback von ihr zu bekommen. Außerdem würde es eine Forderung für eine Gehaltserhöhung geben. Anhand dieser Kriterien würde ich mich entscheiden, in der Firma zu bleiben oder zu wechseln. Das heißt, auch wenn bei dem Gespräch nichts (Finanzielles) herauskommt, hätte es doch einen Mehrwert für mich… nämlich eine bessere Entscheidungsfindung für oder gegen einen Jobwechsel.

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Naja… das ist ja in gewisser Weise auch ein Feedback: Man ist mit deiner Arbeit so zufrieden, dass du mindestens dein Gehalt wert bist.
Du möchtest mehr Geld, aber deine Teamleiterin redet nicht mit dir? Schreib ihr ne Email. Oder einen Brief. Begründe deinen Wunsch, aber drohe nicht gleich mit Kündigung.
Sie reagiert nicht? Dann halte ich es schon für legitim, sich direkt an die Geschäftsleitung zu wenden. Wenn die auch „auf blöd“ macht, sollte das deine Entscheidungsfindung erleichtern.

Gruß,

Kannitverstan

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Unabhängig von einer Berechtigung oder nicht, sollten Personalführer gegenüber Gesprächswünschen ihrer Mitarbeiter schon aus Eigeninteresse aufgeschlossen sein. Wenn sich Deine Teamleiterin einem Mitarbeiter- bzw. Orientierungsgespräch verweigert, dann musst Du nicht gleich die Geschäftsführung ansprechen, sondern könntest zunächst die Personalabteilung um Rat zu Deinem Gesprächsbedarf bitten. Evtl. kommt dann auch der/die Vorgesetzte der Teamleiterin als GesprächspartnerIn in Frage. Dieser Vorgesetzte würde sich bei Deiner direkten Kontaktaufnahme zur Geschäftsleitung sicherlich übergangen vorkommen.

Bei Deiner Recherche zum richtigen Ansprechpartner kannst Du einerseits Deinen Wunsch nach leistungsbezogener Kommunikation als auch die rüde Ablehnung „bekommst Du nicht“ anführen. Vielleicht hast Du mit der Teamleiterin noch weitere Kommunikationdefizite erlebt, für die Du bessere Reaktionalternativen gehabt hättest, die Dich eher zur Teamleitung befähigen würden. Was haben Deine Teamkollegen erlebt?

Dann fordere halt ein Zwischenzeugnis an.

Schöne Grüße

MM

Hallo DrSoon,

es ist immer noch das BetrVG und nicht das

das die gesetzlichen Grundlagen für die Arbeit von Betriebsräten definiert.
Da aber der Gesetzgeber nicht immer konsequent ist bzw. sich seine Logik nicht jedem erschließt, handelt es sich bei den §§ 81 - 84 BetrVG um individualrechtliche Ansprüche von einzelnen AN - unabhängig davon, ob es in dem Betrieb einen BR gibt.
Allerdings setzt § 82 voraus, daß der AG eine konkrete Maßnahme beabsichtigt, die den AN betreffen könnte.
Eine Handhabe zur „Erzwingung“ eines anlaßlosen, routinemäßigen Mitarbeitergesprächs ist das nicht.

Und zur grundgesetzlich geschützten unternehmerischen Freiheit gehört nun mal das Recht auf Dummheit und Irrtum im Allgemeinen sowie das Recht auf schlechte Mitarbeiterführung im Besonderen.

&Tschüß
Wolfgang

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