Hallo zusammen,
Heiratsurkunden haben eine Schutzfrist von 80 Jahren. Danach kann jede Person Auskünfte und Urkunden aus Personenstandsregistern bekommen.
Kürzlich fragte ich nach der Heiratsurkunde meiner Urgroßeltern, die vor 120 Jahren geheiratet hatten.
Die Eckdaten der Personen stimmten. Weil aber einige Daten fehlten bzw. nicht vollständig waren, verweigerte mir das Archiv die Herausgabe der Kopien.
Trotzdem trage ich die Kosten der Suche, da die Gebührenerhebung unabhängig vom Erfolg der Recherche erfolgt.
Meine Frage:
Darf die Behörde die Herausgabe von Urkunden bzw. Unterlagen, die mehr als 120 Jahre alt sind, überhaupt verweigern? Oder hab ich ein Recht auf Herausgabe der Kopie, auch wenn meine gemachten Angaben nur zu 90% übereinstimmen?
Danke!