Habe ich ein Recht auf Herausgabe von 120 Jahre alten Urkunden und Unterlagen?

Hallo zusammen,

Heiratsurkunden haben eine Schutzfrist von 80 Jahren. Danach kann jede Person Auskünfte und Urkunden aus Personenstandsregistern bekommen.

Kürzlich fragte ich nach der Heiratsurkunde meiner Urgroßeltern, die vor 120 Jahren geheiratet hatten.
Die Eckdaten der Personen stimmten. Weil aber einige Daten fehlten bzw. nicht vollständig waren, verweigerte mir das Archiv die Herausgabe der Kopien.

Trotzdem trage ich die Kosten der Suche, da die Gebührenerhebung unabhängig vom Erfolg der Recherche erfolgt.

Meine Frage:
Darf die Behörde die Herausgabe von Urkunden bzw. Unterlagen, die mehr als 120 Jahre alt sind, überhaupt verweigern? Oder hab ich ein Recht auf Herausgabe der Kopie, auch wenn meine gemachten Angaben nur zu 90% übereinstimmen?

Danke!

Hallo,
ich denke ein Recht auf Herausgabe besteht nicht. Nach meinen Erfahrungen, liegt das im Ermessensspielraum des jeweiligen Sachbearbeiters. Trotzdem weiterhin viel Erfolg.

Nach meiner Erfahrungen sind die Unterlagen selbst Eigentum des Besitzers, die daraus resultierenden Daten können aber schon ein berechtigtes Intresse des Anfragendenden dastellen, (weil eben Angehöriger) So bei mir im Fall eines Familienstammbuches.
MfG Joe

Hallo Saphira,

das ist gelinde gesagt Unsinn. Natürlich besteht ein Rechtsanspruch auf eine Kopie oder Abschrift der entsprechenden Urkunde, da

  1. die gesetzlichen Datenschutzfristen weit überschritten sind. Somit sind die Daten für die Forschung frei. Natürlich kann das Archiv/die Behörde für die Ausstellung der Kopie/Abschrift/Scan auf CD Gebühren verlangen, aber danach war nicht gefragt.
  2. selbst wenn es noch innerhalb der gesetzlichen Datenschutzfrist läge, hätte er einen Anspruch darauf, da es sich um seine direkte Vorfahrenschaft handelt und er somit ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen kann. Ob da jetzt ein Datum fehlt oder nicht, ist völlig gleichgültig.

Kurz: Nach geltendem Recht ist der Sachbearbeiter dazu verpflichtet, ein entsprechendes Duplikat anzufertigen.
(Zur Info: ich mache seit 35 Jahren Familien- und Heimatforschung, ich weiß wovon ich rede).

Viele Grüße

Alexander