Habe ich ein Sonderkündigungsrecht wegen vorübergehender Schließung?

Hallo!

Ich als Mieter betreibe ein Fitnessstudio. Jetzt soll dort wegen Sanierung für 4-6 Monate geschlossen werden.

Ein Weitermachen kommt für mich nicht in Frage, weil wohl sehr viele Kunden sich bei anderen Studios anmelden werden. (Die meisten Studios bieten nur 12 und/oder 24-Monatsabos an).

Es hat gut 5 Jahre gedauert, dass Studio zum Laufen zu bringen. JETZT stehe ich vor dem Aus. Das Risiko wie viel Kunden danach noch vorhanden sind ist wirtschaftlich für mich nicht tragbar.

Und nein ich habe keine Betriebsunterbrechungsversicherung.

Habe ich wegen der Schließung der Immobilie für ein Sonderkündigungsrecht? Davon mal abgesehen, dass ich jetzt große Verluste hinnehmen muss.

Würde mich wirklich sehr über Antworten freuen!

Gruß,

Hallo,

ohne Kenntnis der genauen Umstände und der vertraglichen Regelungen kannst Du nicht ernsthaft in einem I-net-Forum eine seriöse Antwort erwarten.
Vielleicht bekommst Du Antworten, die Dir in den Kram passen, aber ob die auch richtig sind, ist durchaus zweifelhaft.

In derartigen Fällen bleibt selbst in Zeiten einer zweifelhaften Gratiskultur der (kostenpflichtige) Gang zum Fachmenschen vor Ort (= Fachanwalt/-Anwältin) unumgänglich.

&Tschüß
Wolfgang

Danke für die Info.
Ich habe morgen einen Termin beim Anwalt.

Natürlich kann ich mich auf keine Antwort verlassen, jedoch gibt es ja vielleicht Richtwerte.

Im Mietvertrag steht nichts darin, dass ich mit einer vorübergehenden Schließung rechnen müsse.

War jetzt nicht Deine Frage - aber ein Umzug käme vermutlich nicht in Frage, oder?

Hi,

unabhängig davon, ob dies möglich ist oder nicht.

Dieses dicke Loch lässt sich natürlich nicht so einfach stopfen.

Aber meine Idee wäre ein Studio in der nähe zu finden und mit denen zu sprechen.
Vielleicht besteht die Chance, dass deine Kunden für diesen Zeitraum dort trainieren und danach wieder zu dir kommen.

Wenn eine solche Chance besteht, dann wäre es evtl. möglich den Betrieb weiterlaufen zu lassen.
Ist das vielleicht eine Idee?

Viel Erfolg bei diesem Harten Schritt

Ihr seid ja echt klasse. Bin begeistert, dass ich hier so viele Antworten bekomme.

Ich habe schon nach einer anderen Immobilie wegen möglichem Umzug gesucht. Leider vergebens.
Außerdem kommt da mit Genehmigung und bis alles steht sehr viel zusammen, was ich bezahlen müsste.
Jedoch wäre Voraussetzung, dass ich aus dem bestehenden Vertrag rauskomme, denn sonst müsste ich ja 2x Miete bezahlen.

Ja, habe auch schon mit dem Gedanken gespielt ein anderes Studio zu fragen, wo die Kunden in der Zwischenzeit trainieren könnten.

Problem1: Müsste dem anderen Fitnessstudio natürlich das bezahlen.
Problem2: Wenn man womöglich ein halbes Jahr in einem anderen Studio trainiert kommen sicherlich nicht alle zurück.
Problem3: Wenn ich nicht aus dem bestehenden Mietvertrag rauskomme, dann kann ich leider eh nix mehr machen.

Sei mir nicht böse, aber wäre es nicht selbstverständlich, man kommt aus einem Mietvertrag heraus, wenn der Vertrag nicht mehr erfüllt wird ?

Gewerbevertrag oder Wohnvertrag- das sollte hier keine Rolle spielen. Es sei denn im Vertrag war so eine geplante Sanierung und Schließung über so langen Zeitraum angekündigt (und zugestimmt !).

Schließung für wenige Tage oder gewisse Einschränkungen durch Baulärm, Staub usw. mag man noch hinnehmen müssen (ggf. mit Minderung bei der Mietzahlung)
Aber doch nicht für Monate bis halbes Jahr.

Es muss doch vom Vermieter was angekündigt worden sein, er muss sich doch irgendwie geäußert haben, was er plant, wie er seinen Mieter entgegenkommt, etwa Ersatzräume aus seinem Bestand in der Nähe, Aussetzung der Mietzahlung usw.

Frag deinen Anwalt und lass dir die Rechtslage erklären (nimm aber deine ganzen Verträge und alle Infos des Vermieters zur Sanierung mit !)

MfG
duck313

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Danke!
So sehe ich das auch. Im Vertrag steht nichts wegen einer Schließung. Diese muss wegen eines Wasserschadens gemacht werden.
Ich wurde jetzt erst kürzlich darüber informiert und er meinte ich müsse weiterhin Vertragspartner bleiben. Heute meinte mein Vermieter sogar, dass ich auch während der Baustelle, also die ganzen 4 bis 6 Monate, die Miete weiterhin bezahlen müsse und diese dann bei der Versicherung geltend machen müsse. Ich würde diese ja schließlich nach einigen Monaten zurückerhalten.

Morgen habe ich Anwaltstermin.

Das ist meines Wissens nicht ganz korrekt.

Die Versicherung für Mietausfall aufgrund von Schäden müsste der Vermieter haben.
Demnach kannst du die Miete kürzen und die Restzahlungen übernimmt SEINE Versicherung.

So kenne ich es zumindest.
Aber warten wir mal ab was der Anwalt sagt.

Schön wäre natürlich wenn du uns dann mal erzählst was genau er gesagt hat.

Viel Erfolg!

Sorry, hab deine Antwort nicht sofort gesehen, du hast den falschen Beitrag beantwortet :wink:

Zu Problem 1: Natürlich musst du da zahlen, aber deine Kunden zahlen ja auch an dich den Monatsbeitrag. Demnach ist das ja auch nur eine Minimierung des Verlustes.
Zu Problem 2: Vielleicht bleiben einige weg, das stimmt. Aber wenn du gar nichts bieten kannst, dann verlierst du nicht nur ein paar Kunden, sondern alle! Wenn du keine Leistung mehr bieten kannst, dann wirst du die (gehe mal davon aus) Jahresverträge kündigen müssen, oder zumindest den Kunden ein Sonderkündigungsrecht gewähren. Bzw. haben sie das und werden es nutzen. Wenn es so weitergehen kann, vielleicht auch noch mit einem Anreiz dazu, dann hälst du deine Kunden.

Problem 3: Wenn du im bestehenden Mietvertrag bleibst, dann kannst du hinterher weitermachen.
Natürlich alles unter dem Slogan „Wir renovieren für euch, moderner, heller, besser“.

Ist ja alles nur mal eine Überlegung, die sicherlich Pro und Contra bietet.

Im Fokus solltest du aber vor Allem deine Kunden haben, nicht das Geld. (Wobei das natürlich auch da sein muss, klar).
Denn wenn du deine Kunden verlierst, verlierst du mehr Geld!

Viel Erfolg!

Selten derartigen Unsinn gehört. Aber das wird dir dein Anwalt sicher ganz schnell erklären.

Hallo,

ist es klar oder kann es geklärt werden,warum es zu einem Wasserschaden gekommen ist?
Gibt es einen Schuldigen?

Das dürfte den Anwalt sehr interessieren.

Sollte ein Handwerker den Schaden verursacht haben, so ist dein Schaden natürlich von dessen Haftpflicht zu bezahlen.

4-6 Monate sind eine ganz schön lange Zeit. Ist das nachvollziehbar?
Der Vermieter scheint ja nicht ganz koscher zu sein, lass dich nicht über den Tisch ziehen.

Hallo!

Leider konnte meine Anwältin keine Auskunft gestern geben. Sie muss das erst genau durchchecken. Bekomme dann hoffentlich am Montag Bescheid, ob ich Chancen habe.

Bis zu einem halben Jahr das Studio zu schließen und keine Einnahmen zu haben und danach quasi bei null zu beginnen, wird mir und meinen Mitarbeitern wohl die Existenz kosten :frowning:

Wir haben 5 Jahre gebraucht um das Studio dorthin zu bringen, wo es jetzt steht und jetzt solch ein Disaster.