Ich weiß, dass man bei der Beantragung von Elterngeld in Verbindung mit Elternzeit auf die Lebensmonate gehen sollte, weil sonst finanzielle Nachteile entstehen.
Diese Konstellation habe ich aber noch nicht gefunden: Meine Tochter ist am 20.08. geboren. Ich werde Elternzeit vom 01.05. bis 31.07. (also 3 Kalendermonate) nehmen und für den 10. / 11. Lebensmonat (2 Lebensmonate) also vom 20.05. bis 19.07. Elterngeld beantragen, da meine Frau 12 Monate Elterngeld bekommt.
Hierbei dürfte doch eigentlich nichts beim Elterngeld abgezogen werden.
Vielen Dank für eure Mithilfe!!