Habe ich nach einem Work-and-Travel-Aufenthalt Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Hallo Zusammen, 
mein Arbeitsvertrag läuft im Juli aus und deshalb plane ich, im August für 6 Monate work&travel in Australien zu machen. Jetzt frage ich mich, ob ich nach meiner Rückkerhr noch Anspruch auf Arbeitslosengeld habe. Muss ich es beantragen, wenn ich wieder komme, oder schon vor meiner Abreise? Ich weiß, dass ich während meines Auslandsaufenthalts natürlich nichts bekomme, aber möchte natürlich nach meiner Rückkehr erst mal finanziell abgesichert sein, solange ich noch keinen neuen Job gefunden habe. Man hat ja, meines Wissens nach, nur 1 Jahr Anspruch auf ALG1, kann ich es also vor der Reise beantragen und wenn es genehmigt ist, ein halbes Jahr „aussetzen“, sodass ich noch 6 Monate Anspruch habe, wenn ich wieder da bin? Ich hoffe, ich konnte meine Frage verständlich schildern :smile:

Vielen Dank für eure Hilfe!

Hallo,

persönliche Einschätzung:

Ich denke, da hast Du schlechte Karten. Du musst zum Bezug von ALG I wie ALG II dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das tust Du natürlich nicht…

Detailliert würde ich das mit der Agentur für Arbeit abklären, fragen kostet ja nichts…

Hoffe, geholfen zu haben.

Erst mal sind Sie verpflichtet, sich mindestens drei Monate vor Ablauf des Arbeitsvertrages bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden - unabhängig davon, ob Sie später Arbeitslosengeld I beantragen wollen/müssen oder nicht. Unter Umständen kann es dann später eine einwöchige Sperrzeit geben, weil Sie der Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nachgekommen sind.
Von daher schadet es nicht, mal bei der Agentur vorbeizugehen und gleich bei der Arbeitssuchendmeldung anzugeben, dass Sie vorhaben, für ein halbes Jahr nach Australien zu gehen.
Wenn Sie wieder in Deutschland sind und keinen Job haben, müssen Sie sich bei der Agentur arbeitslos melden. Inwieweit ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht und wie lange, entscheidet sich erst bei der Antragstellung. Reicht das Arbeitslosengeld I nicht, müssen Sie zusätzlich zum Jobcenter.

Hallo,

zunächst einmal ist es wichtig sich bei befr. Verträgen 3 Mon. vor Ablauf der Befristung (vorsorglich) arbeitssuchend zu melden. ansonsten gibt es eine Sperrzeit von 1 Woche.

Ist grundsätzlich ein Anspruchauf ALGI entstanden (d.h. min. 12 Monate versicherungspflichtig in den letzten beiden Jahren gearbeitet) kann dieser vor Abreise geltend gemacht werden.
Während des Auslandaufenthalts erfolgt natürlich eine Abmeldung. Der Anspruch bleibt aber bis zu 4 Jahre erhalten (Erlöschensfrist). Wird bei Antragstellung bspw. ein Anspruch von 360 Tagen ermittelt und man nimmt davon vor Abreise 1-2 Tage, bleiben die 359 bzw. 358 Tage erhalten und können nach Rückkehr genommen werden.

LG

Hey Tresa87,

Nach meinem Wissen ist es durchaus möglich das Arbeitslosengeld auch nach dem Aufenthalt die komplette Zeit zu erhalten. Ein Freund und ich haben das selbe gemacht und er hat nach der Rückkehr in Deutschland ganz normal Arbeitslosengeld erhalten wie als wäre er nie weg gewesen.