Hallo,
als ich die Tage mal wieder über eine ansprechende Stellenbeschreibung gestolpert bin, hatte ich mir meinen aktuellen Arbeitsvertrag (2009) bezüglich der Kündigungsfrist genauer angeschaut:
„Nach Ablauf der Probezeit gelten beiderseits die gesetzlichen Kündigungsfristen. Soweit sich die gesetzlichen Kündigungsfristen für den Arbeitgeber verlängern, sind diese verlängerten Kündigungsfristen auch seitens des Arbeitnehmers einzuhalten. Nach zwei Jahren Betriebszugehörigkeit ändern sich die Kündigungsfristen beidseitig auf 6 Wochen zum Quartalsende.“
Würde die Passage nach dem zweiten Satz aufhören, wäre es für mich eindeutig. Dann wären es nach 12 Jahren wohl 5 Monate zum Monatsende für beide Parteien. Die Angleichung der Kündigungsfristen ist wohl rechtens laut verschiedensten Quellen im Internet.
Nun Frage ich mich allerdings ob das durch den letzten Satz noch so eindeutig ist? Genau dadurch bin ich die ganzen Jahre von den 6 Wochen zum Quartalsende ausgegangen.
Wie seht ihr das?
Grüße MT