Sind Ausbilder in der Berufsausbildung verpflichtet einen Lehrgang „Sonderpädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilder“ zu absolvieren? Zur Erhaltung des Arbeitsplatzes ist diese Qualifikation notwendig. Wer trägt die Kosten?
Sind Ausbilder in der Berufsausbildung verpflichtet einen Lehrgang „Sonderpädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilder“ zu absolvieren? Zur Erhaltung des Arbeitsplatzes ist diese Qualifikation notwendig. Wer trägt die Kosten?