Haben Fußgänger bei abknickender Vorfahrt Vorrang?

Moin,

auf Grund eines Dashcam-Videos stellt sich mir folgende Frage. Die Verkehrssituation ist wie auf diesem Bild, aber auf dem Bürgersteig, rechts neben der Beifahrerseite des blauen Autos stehen Fußgänger welche die Straße „nach unten hin“ überqueren wollen:
https://verkehrsquiz.wordpress.com/wp-content/uploads/2012/03/quiz3_03_12_720.jpg
Ist der Fahrer des grünen Autos gegenüber den Fußgängern wartepflichtig, haben die also Vorrang? Evtl nach §9 Abs3 STVO?

Danke und viele Grüße,
J~

Hallo,

ja, das ist so. Aus der Erinnerung und gerade zu faul zum Suchen: die Verwaltungsvorschrift sieht m.W. aber vor, dass an solchen Stellen aufgrund der unübersichtlichen Lage eben kein FG-Übergang einzurichten ist.

Grüße
C.

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Hi,
die Rechtsgrundlage hast du schon genannt und sie ist mE eindeutig. Auch ist der der VwV zu dem Zeichen das nochmals dargelegt, genau so wie die Pflicht zu Blinken. In den Kommentaren unter dem Video wird oft das Gegenteil behauptet - unterlegt mit einem Urteil aus 1974 der BayOLG. Hier vertitt (vertrat??) das Gericht aber eine absolute Mindermeinung (da wird sogar behauptet, man müsse nicht blinken, wenn man der Vorfahrtstraße folgt und rechts blinken, wenn man geradeaus fährt).

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Oh wie schön, mal wieder meine heißgeliebte StVO mit ihren wunderschönen Formulierungen.
Für entgegenkommende Fahrzeuge ist die Vorfahrt klar geregelt, für Fußgänger ist so eine wischi-waschi Formulierung „besondere Rücksicht“, „wenn nötig, dann warten“ benutzt worden.

Glücklicherweise benutzt die StVO aber bei den Erläuterungen zur abknickenden Vorfahrt dieselben Worte wie beim § 9:
"Ge- oder Verbot

  1. Wer ein Fahrzeug führt und dem Verlauf der abknickenden Vorfahrtstraße folgen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
  2. Auf den Fußgängerverkehr ist besondere Rücksicht zu nehmen. Wenn nötig, muss gewartet werden."

Dabei unterscheidet die StVO gar nicht zwischen dem Fußgänger, der VOR dem „Knick“ die Straße quert und dem, der hinter dem Knick die Straße quert. Das regelt dann der gesunde Menschenverstand, bei momentaner Abwesenheit dessen die Gerichte.

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So hatten mir das meine Fahrlehrer Anfang der 90er auch beigebracht, und ich war sehr überrascht, als ich feststellte, dass das gar nicht stimmt.

Vor dem Knick bzw. bis zum Blinker-Einsatz ist das Fahrzeug kein Abbieger.

wie viele hast Du denn verschlissen?

SCNR
Gruß
Ralf

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